Der Bundesrat will den Flickenteppich bei den stationären Spitaltarifen beseitigen. Damit läuft er aber bei den Kantonen bös auf. Auch eine bessere Vernetzung der Kantone bei der Spitalplanung stösst auf keinerlei Gegenliebe.
Arzt
Ein Arzt arbeitet im Spital (Symbolbild). - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat wollte mit der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) die Spitaltarife landesweit nach einer einheitlichen Methodik ermitteln lassen.
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Davon versprach er sich Kosteneinsparungen und mehr Transparenz. Bei der Spital- und Pflegeheimplanung strebte die Landesregierung eine stärkere Koordination der Kantone untereinander an.

Diese Vorschläge stossen den Adressaten aber sauer auf, wie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) am Freitag in ihrer Vernehmlassungsantwort klar machte. Die bundesrätlichen Pläne würden unverhältnismässig stark in die kantonalen Kompetenzen eingreifen. Beide Vorschläge lehnt die GDK ab.

Die Landesregierung begründet die Verordnungsänderung mit der Versorgungssicherheit. Die Pläne für die einheitliche Tarifermittlung haben laut der Konferenz indessen den gegenteiligen Effekt.

Die Ermittlung über einen tiefen maximalen Vergleichswert führe dazu, dass die Spitalversorgung nur noch über die Kosten gesteuert würde. Das können die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren als Verantwortliche für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nicht unterstützen.

Auch müssen die Kantonsregierungen die von den Spitälern und Krankenkassen ausgehandelten Tarife auf ihre Wirtschaftlichkeit hin prüfen, genehmigen und nötigenfalls selbst festlegen. Der Bundesrat wolle ihnen hier das Heft aus der Hand nehmen und ihnen den Spielraum nehmen, hält die GDK fest.

Dasselbe gilt für den Vorschlag des Bundesrates, die Anforderungen für die Planung von Spitälern, Pflegeheimen und Geburtshäusern weiter zu vereinheitlichen. Die Vorlage sei ungenügend auf die Revision des Krankenversicherungsgesetz zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit abgestimmt, macht die Konferenz geltend.

Bei der Umsetzung dieser Qualitätsvorlage verlangt der GDK-Vorstand, dass bestehende Organisationen wie etwa die Stiftung Patientensicherheit oder der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken nicht in ihrer Existenz bedroht werden.

Politisch wäre es nicht vertretbar, wenn erreichte Fortschritte und Massnahmen gefährdet würden. Die GDK beantragte deshalb diverse Anpassungen.

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