Vergütung innovativer Medizinprodukte in der stationären Versorgung

Ausgabe: KU Gesundheitsmanagement, 2020, Heft 06, Mediengruppe Oberfranken - Fachverlage GmbH & Co. KG (ISSN 1867-9269)

Zusammenfassung: Der Gesetzgeber hat mit dem Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) die Vergütungssituation für innovative Medizinprodukte im Krankenhaus erheblich verbessert. Das Gesetz enthält u.a. Regelungen zum SGB V, die klarstellen, dass das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative ausreicht, damit innovative Medizinprodukte in der stationären Versorgung vergütet werden können. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass Medizinprodukte in deutschen Krankenhäusern unter erleichterten Bedingungen vergütet werden können. Zugleich wird das Evidenzniveau für diese Methoden abgesenkt, da die Wirksamkeit nicht mehr zwingend durch randomisiert kontrollierte klinische Studien zu belegen ist; Der Zugang zu innovativen Medizinprodukten im Krankenhaus sollte hierdurch deutlich erleichtert werden, da hiermit die Prüfung des Medizinischen Dienstes („MD“) in Bezug auf die Evidenzlage beschränkt wird.

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Autoren: Dr. Alexander Natz

Rubrik: Controlling

Verlag: Mediengruppe Oberfranken - Fachverlage GmbH & Co. KG

Stichworte: Controlling, Strategie, Vergütung

ISSN: 1867-9269