Für die Intensivpflege schwerkranker Menschen gibt es neue Qualitätsvorgaben. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das laut Gesundheitsminister Jens Spahn einen hohen Versorgungsstandard gewährleisten soll. "Intensivpflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein", sagte Spahn. Daher würden nun verbindliche Qualitätsvorgaben für die Pflege zu Hause festgeschrieben. Außerdem werde Intensivpflege in stationären Einrichtungen "endlich bezahlbar".  

Die Reformpläne waren nach Protesten von Ärztinnen, Patientenvertretern und Sozialverbänden noch geändert worden. Kritisiert wurde insbesondere, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch eine Ausnahme sein sollte. Organisationen wie der Deutsche Behindertenrat, Pflegekammern und Sozialverbände befürchteten vor allem eine übermäßige Einflussnahme der Krankenkassen in der Frage, ob die Betroffenen zu Hause oder stationär versorgt werden.

In der nachgebesserten Vorlage hieß es nun, "berechtigten Wünschen" der Patientinnen und Patienten sei zu entsprechen. Es sei zu prüfen, ob und wie die Versorgung vor Ort sichergestellt sei oder ob sie durch Nachbesserungsmaßnahmen gewährleistet werden könne. Der Medizinische Dienst soll jährlich überprüfen, ob die Versicherten angemessen versorgt werden. Der Dienst soll außerdem bei baulichen Änderungen zu Hause beraten.

Kliniken sollen Patienten von künstlicher Beatmung entwöhnen

Um eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht am Geld scheitern zu lassen, sollen Intensivpflegebedürftige weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Zudem werden Krankenhäuser und Heime laut Spahn dazu verpflichtet, "ihre Patienten, wenn möglich von künstlicher Beatmung zu entwöhnen". So soll vor einer Entlassung aus dem Krankenhaus ein Entwöhnungsversuch erfolgen – dafür sollen Kliniken als Anreiz auch eine zusätzliche Vergütung bekommen. "So stärken wir die Versorgung gerade der Patienten, die oftmals nicht mehr für sich selbst die Stimme erheben können", sagte Spahn.

Der Sozialverband VdK zeigte sich erleichtert über die zuletzt in den Gesetzentwurf aufgenommene Änderung. "Beatmungspatienten mussten bisher fürchten, gegen ihren Willen auf Druck der Krankenkassen ins Pflegeheim zu kommen", erklärte der Verband. Nunmehr müssten die Krankenkassen den Willen der Betroffenen berücksichtigen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, mit dem Gesetz werde noch immer tief in die Rechte der Betroffenen eingegriffen. "Weiterhin hat der Medizinische Dienst zu viel Spielraum in der Frage, ob die Versorgungsqualität gut oder schlecht ist", sagte Vorstand Eugen Brysch. Um kriminelle Strukturen und Missbrauch in der Intensivpflege zu verhindern, seien daneben zudem eine einheitliche Patientennummer und Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften nötig.

Das Gesetz sieht auch Erleichterungen bei der Rehabilitation vor, wenn man dafür eine bestimmte Einrichtung auswählen möchte. Soll es eine andere sein als von der Krankenkasse vorgesehen, werden die Mehrkosten nur noch zur Hälfte übernommen – und nicht mehr vollständig.

Ältere Menschen sollen schneller und leichter an Reha-Maßnahmen kommen können. Wenn ein Arzt es verordnet, überprüft die Kasse beim Antrag nicht mehr, ob die Reha medizinisch erforderlich ist. Bei einer geriatrischen Rehabilitation soll zudem die Höchstdauer zur Regeldauer erklärt werden – nämlich 20 Tage bei ambulanter Behandlung und drei Wochen bei stationärer Behandlung.