Einigung zu Landesbasisfallwert 2020

Hessische Krankenhäuser erhalten 4,26 Milliarden Euro für die Behandlung von Patienten

Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben sich mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) für 2020 in Höhe von 3.654,15 Euro geeinigt. Zum 01.02.2020 wurde dieser vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen genehmigt. Dadurch werden den hessischen Krankenhäusern in diesem Jahr insgesamt knapp 130 Mio. Euro mehr für die Versorgung der Patienten zur Verfügung gestellt als im vergangenen Jahr.

Mitentscheidend für die diesjährigen Verhandlungen war die gesetzliche Vorgabe, ab 2020 die anteiligen Kosten für den Pflegebereich über ein separates krankenhausindividuelles Pflegebudget zu vergüten und sie deshalb aus dem LBFW herauszulösen.  

„Durch die Einigung erhalten die Krankenhäuser in Hessen Planungssicherheit und können die Versorgung der Patienten in Hessen weiter auf hohem Niveau garantieren“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Der LBFW wird seit 2005 jährlich zwischen der HKG einerseits und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Hessen andererseits gemäß § 18 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz ausgehandelt. Er dient als Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen (ohne psychosomatische und psychiatrische Leistungen) und wird jeweils mit einer Kennzahl für den Schweregrad der Behandlung multipliziert. Für 2020 ergibt sich unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Vorgaben ein Landesbudget für stationäre Leistungen in Höhe von 4,26 Mrd. Euro.

Pressemitteilung zum Download Einigung zum Landesbasisfallwert 2020

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com