Oldenburg - 5000 Verfahren gehen beim Sozialgericht Oldenburg jährlich neu ein. 2000 davon betreffen sogenannte Hartz-IV-Verfahren, sagte der Präsident des Sozialgerichts, Wulf Sonnemann, bei der Vorstellung der Zahlen für 2019. Das Sozialgericht ist zuständig für die Verfahren im alten Oldenburger Land. Vor dem Sozialgericht werden die Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und Sozialbehörden (Krankenkassen, Jobcenter, Sozialämter und Rentenversicherung) sowie zwischen Behörden untereinander geregelt. Die Verfahren sind zu 95 Prozent gerichtskostenfrei.
Fälle arbeitsaufwendiger
Die Hartz-IV-Verfahren haben sich nach Sonnemanns Worten in den vergangenen Jahren erheblich verändert und seien arbeitsaufwendiger geworden. Während in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze (genaugenommen das Sozialgesetzbuch II und das Sozialgesetzbuch XII) ab 2005 teilweise ähnlich gelagerte Klageverfahren geführt wurden, seien die Einzelfälle viel arbeitsaufwendiger geworden. Ein Schwerpunkt liegt heute bei den Kosten der Unterkunft. In jedem Einzelfall müsse geprüft werden, was verhältnismäßig sei. Dabei könne nicht gesagt werden, dass die Mietwohnungen in Wilhelmshaven etwa denen in Delmenhorst entsprechen. „Früher wurde nach der Wohngeldtabelle ermittelt, seit Hartz IV geht das nicht mehr“, sagte Sonnemann.
Gutachter gefragt
Stark zugenommen haben Streitigkeiten wegen Krankenhausabrechnungen. Früher wurden die zentral in Hannover behandelt, nun sind die Sozialgerichte „in der Fläche“ zuständig. Dabei geht es um Abrechnungen der Krankenhäuser, die von den Kassen nicht übernommen werden. Allein 2019 sind 1000 solcher Verfahren eingegangen. Es handele sich um sehr arbeitsaufwendige Verfahren, mit denen sieben der 19 Richterinnen und Richter befasst sind, sagten Sonnemann und Vizepräsident Andreas Tolkmitt. Zur Klärung sei es oft notwendig, Gutachtermeinungen einzuholen. Für Gutachter wendet das Sozialgericht jährlich 1,2 Millionen Euro auf.
Zugenommen haben auch die Rentenverfahren. Hintergrund sind oftmals Verfahren gegen Statusfeststellungsbescheide (Scheinselbstständigkeit) und Beitragsbescheide im Rahmen von Betriebsprüfungen, bei denen festgestellt wurde, dass Sozialabgaben nicht entrichtet wurden. Der Streitwert belaufe sich oft auf eine Million Euro (Sozialabgaben müssen vier Jahre rückwirkend gezahlt werden, sollten Nachforderungen als berechtigt angesehen werden). Die betroffenen Branchen sind die Fleischindustrie, die Baubranche, die Landwirtschaft, aber auch der Sozialbereich (etwa wenn Altenpfleger, Krankenpfleger oder Ärzte als Honorarkräfte eingesetzt werden).
Auch das Sozialgericht Oldenburg ist „digitalisiert“. Ein großer Teil des Schriftverkehrs mit Anwälten und Behörden werde digital abgewickelt. Längere Texte wie Urteile, Beschlüsse oder Verfügungen werden mit einer Spracherkennungssoftware erstellt. Vorbereitet werde die Arbeit mit der digitalen Akte, sagte Sonnemann (zurzeit wird die Akte noch als Papierakte geführt).
Großes Thema Sicherheit
Auch die Sicherheit im Gerichtsgebäude (drei Sitzungssäle, Rechtsantragsstelle und ständige Kunstausstellung) spielt eine größere Rolle als früher. Die vier Wachtmeister-Posten werden um eine Stelle auf fünf aufgestockt.
Die Funde bei Durchsuchungen geben der Praxis recht: Immer wieder werden Messer bei Gerichtsbesuchern gefunden, gelegentlich auch Einhandmesser, sagte Vizepräsident Tolkmitt. Eine Besonderheit des Sozialgerichts: 70 Prozent der 19 Richter sind weiblich, das Durchschnittsalter beträgt 42 Jahre, neun Richterinnen werden in Teilzeit beschäftigt. Auf jeden Richter entfallen statistisch 360 neue Verfahren, wobei jeder Richter 430 Verfahren im Bestand hat. Die Wartezeit bei den Verfahren ist entsprechend lang.