Notfallversorgung: Klare Kompetenzen und Zuständigkeiten für die digitale Vernetzung

12.02.2020
Pressemitteilungen

Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) fordert in einer aktuellen Stellungnahme zur geplanten Reform der Notfallversorgung bundesweit einheitliche Vorgaben für eine Notfall-Information und -Dokumentation (NID) und eine federführende Rolle der gematik in diesem Kontext.

Bei Notfällen wie etwa einem Herzinfarkt kann es mitunter lebensentscheidend sein, ob und wie schnell behandlungsrelevante Daten übermittelt und zur Verfügung gestellt werden können. Mit einer Reform der Notfallversorgung will das Bundesgesundheitsministerium deshalb alle beteiligten Akteure wie Sanitäterinnen und Sanitäter, Krankenhäuser sowie die geplanten integrierten Notfallzentren (INZ) über die Telematikinfrastruktur besser digital vernetzen und so die sektorübergreifende Versorgung stärken.

Voraussetzungen für eine umfassende Vernetzung

In seiner Stellungnahme begrüßt der bvitg diesen Ansatz, betont aber gleichzeitig, dass es hierfür eine einheitliche Struktur und Vorgaben zur Erhebung und Übermittlung von Notfalldaten aus der vorklinischen Erstbehandlung in die jeweiligen Systeme braucht, also beispielsweise vom Rettungswagen in das IT-System des behandelnden Krankenhauses. Bisher existieren keine bundesweit strukturierten Vorgaben für eine Notfall-Information und -Dokumentation (NID), da das Rettungswesen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer fällt. Speziell im Bereich Vernetzung müsste darüber hinaus geregelt werden, wie die einzelnen Akteure an die Telematikinfrastruktur angebunden werden sollen.
„Entscheidend sind klar zugeordnete Kompetenzen und Zuständigkeiten“, betont Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Hierfür kommt in unseren Augen nur die gematik in ihrer Rolle als zentrales Kompetenzzentrum für das digitale Gesundheitswesen infrage. Sie sollte entweder federführend oder koordinierend die Projekte vorantreiben, um die Funktionalität und Interoperabilität zu gewährleisten.“

Weitere Fragmentierungen vermeiden

In seiner Stellungnahme warnt der bvitg vor einer kleinteiligen Aufgabenzuordnung bei der Vernetzung im Gesundheitswesen. Aktuell entwickelt eine Vielzahl an Institutionen digitale Anwendungen und Vorgaben. Hierbei ist selten gewährleistet, dass Lösungen zueinander kompatibel sind, wodurch Systeme schwieriger zu entwickeln sind und die Anforderungen der Anwenderinnen und Anwender meist nicht im Mittelpunkt stehen.

„Wir plädieren für einen ganzheitlichen Ansatz und technische Vorgaben aus einem Guss. Die gematik sollte als zentrale Stelle der digitalen Vernetzung gestärkt werden und Spezifikationen erstellen, die für eine vernetzte Versorgung relevant sind. Bei der Entwicklung ist es ratsam, die inhaltlich zuständigen öffentlichen Stellen und die Industrie zu beteiligen. Die Einführung des Arztinformationssystems (AIS), das Verfahren zur Krebsfrüherkennung sowie zur Dialyse sind einige Beispiele, wo ein koordinierter Ansatz wertvoll gewesen wäre.“, so Zilch.

Download der Stellungnahme

2020 02 11 Stellungnahme GEntwur... (166,59 kB)