Gesetzesänderung zur Krankenhaus-Abrechnung: Strafzahlung oder Ausgleich?
Die eine Seite spricht von „verordneten Strafzahlungen“, die andere von „gerechtem Ausgleich“. Hintergrund ist die Gesetzesänderung in Sachen Krankenhaus-Abrechnungen, die Anfang des Jahres wirksam geworden ist. Die Krankenhausgesellschaft in Bremen und die Krankenkassen beurteilen diese Änderung sehr unterschiedlich.
Bremen – Die Krankenkassen müssten seit Januar die Krankenhäuser mit Strafzahlungen von mindestens 300 Euro belegen, wenn diese Patienten nach einer Operation später entließen, als nach Auffassung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nötig wäre – selbst wenn Patienten noch Hilfe benötigten. Das teilte jetzt Uwe Zimmer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft in Bremen (HBKG), mit. Die Kassen müssten nicht nur die Rechnungen der Krankenhäuser kürzen, sondern ihnen pro Fall auch noch mindestens 300 Euro Strafzahlungen aufbrummen, so Zimmer. „Soziale Verantwortung wird so gesetzlich bestraft“, kritisierte Zimmer für die Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven.
Dem widersprachen die Krankenkassen AOK und HKK in Bremen auf Nachfrage entschieden. Sie sprechen von einem „gerechten Ausgleich“ (AOK) und „gleichem Recht für beide Seiten“ (HKK).
Es gehe nicht um „Strafzahlungen“, sagte AOK-Specher Jörn Hons. Bereits seit 2006 müssten die Krankenkassen eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro an die Krankenhäuser zahlen, wenn bei einer strittigen Rechnung der MDK eingeschaltet werde und der entscheide, dass die Rechnung der Klinik korrekt sei. Befinde der MDK, eine Rechnung sei überhöht, habe die Klinik jedoch ihrerseits keine 300 Euro für den Aufwand (die Arbeit des MDK kostet Geld) zahlen müssen. Das, so Hons, sei nun seit Januar 2020 anders, nun müsse auch das Krankenhaus 300 Euro zahlen, wenn der MDK dessen Rechnung als zu hoch einstufe. „Das ist ein gerechter Ausgleich“, so Hons. Und er hat noch etwas beobachtet: Seit der Neuregelung sei die Bereitschaft der Kliniken, bei strittigen Rechnungen einen „Falldialog“ zu führen (bevor der MDK eingeschaltet wird), „massiv gestiegen“.
Einen Anstieg der „Falldialoge“ hat die HKK bisher nicht verzeichnet, sagte Sprecher Holm Ay. Es sei jedoch nach gut sechs Wochen noch zu früh, das zu bewerten. Auch Ay betonte, dass mit dem MDK-Reformgesetz bei Auseinandersetzungen um strittige Krankenhausrechnungen „endlich gleiches Recht für beide Seiten geschaffen“ worden sei. Die Krankenkassen müssten den Krankenhäusern schon seit Jahren eine Aufwandspauschale von 300 Euro zahlen, wenn sie eine Rechnung beanstandeten und diese sich nach MDK-Prüfung doch als korrekt erweise. Ay: „Jetzt müssen auch die Krankenhäuser den Krankenkassen eine Aufwandsvergütung zahlen, wenn sich eine von ihnen gestellte Rechnung nachweislich als überhöht erwiesen hat.“
Prüfungen hält Susanne Driebe, Abteilungsleiterin Stationäre Versorgung bei der HKK, für unverzichtbar, schließlich gehe es um einen „verantwortungsvollen Umgang mit den Versichertengeldern“. Ihren Angaben zufolge habe sich bisher rund die Hälfte der geprüften Krankenhausrechnungen als fehlerhaft erwiesen. Die Prüfungen dienten nicht dazu, die Patientenversorgung einzuschränken. Es gehe in den meisten Fällen auch nicht um eine zu lange Verweildauer im Krankenhaus, sondern um abgerechnete Leistungen, die nicht erbracht worden seien.
Laut HKK hat der Gesetzgeber ab Januar im Gegenzug auch die zulässigen Prüfquoten eingeschränkt. So dürften die Kassen höchstens noch 12,5 Prozent aller Rechnungen einer Klinik prüfen. 2018 habe die Quote 17 Prozent betragen.
Die Krankenhausgesellschaft befürchtet indes ein „finanzielles Fiasko“ für die Krankenhäuser durch „Strafzahlungen“. Sie fordert den Bundestag auf, die neue Regelung zurückzunehmen.
Info: 213.000 Patienten pro Jahr
Die Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen (HBKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Bremen. Sie vertritt die Interessen von 14 öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern im Land Bremen. Jährlich versorgen Bremens Kliniken laut HBKG stationär etwa 213.000 Patienten, davon ein Großteil aus dem niedersächsischen Umland. Mit einem Umsatzvolumen von 1.031 Millionen Euro und 10.800 Beschäftigten gehören die Krankenhäuser zu den größten Arbeitgebern im Land Bremen.