Radiologie

Viele Kassen vereinbaren neue Preise für Kontrastmittel

Im Sommer machten Berichte über hohe Preise für Kontrastmittel, die die Kassen bezahlen müssen, Schlagzeilen. Bundesregierung und Radiologen gaben später Entwarnung. In einigen Ländern werden die Vereinbarungen jetzt überarbeitet.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Kontrastmittel helfen bei der Diagnostik in der Radiologie. Die Honorare dafür standen im vergangenen Jahr in der Kritik.

Kontrastmittel helfen bei der Diagnostik in der Radiologie. Die Honorare dafür standen im vergangenen Jahr in der Kritik.

© Liuhsihsiang / Getty Images / iStock

Hannover. Krankenkassen in mehreren KV-Regionen haben sich nach der Debatte um die Preise von Kontrastmitteln für neue Regelungen entschieden. Im vergangenen Jahr sorgte ein Bericht von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“ für Aufmerksamkeit: Radiologen hätten Kontrastmittel für CT- oder MRT-Aufnahmen günstig bei den Herstellern eingekauft und den Kassen weit höhere Preise in Rechnung gestellt.

Der Rechercheverbund hatte errechnet, dass diese Praxis die Versicherten an die 200 Millionen Euro im Jahr koste. Später stellten Bundesregierung und Radiologen klar, dass die Erstattungspauschalen regelmäßig angepasst werden und hohe Gewinne nur temporär anfielen. Eine Umfrage unter den für die GKV in dieser Sache federführenden AOK hat jetzt gezeigt, dass die GKV dort, wo eine Pauschalerstattung vereinbart ist, die Vereinbarungen teils angepasst haben:

  • Niedersachsen: Zum 1. April tritt in der KV eine neue Kontrastmittelvereinbarung in Kraft. „Es konnte eine deutliche Absenkung der Pauschalen für MRT- und CT-Kontrastmittel erzielt werden. Damit werden die Ausgaben für Röntgenkontrastmittel für die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen von 16 auf elf Millionen Euro gesenkt“, teilt die Kasse mit.
  • Bayern: Auch die AOK Bayern rechnet durch Absenkung der Pauschalen „mit einer deutlichen Absenkung der Ausgaben für Kontrastmittel in Millionenhöhe“, wie die Kasse auf Anfrage berichtet. Die Kassenverbände und die KV Bayerns haben zum 1. Oktober 2019 eine neue Vereinbarung zur Abrechnung von Röntgen-, MRT- und Ultraschallkontrastmitteln getroffen, die eine deutliche Absenkung der Kontrastmittelpauschalen, orientiert an den aktuellen Einkaufspreisen, beinhaltet“, heißt es.
  • Auch in Bremen sollen die Pauschalen für Kontrastmittel offenbar gesenkt werden. Nähere Angaben macht die AOK Bremen/Bremerhaven noch nicht. Man verhandle noch.
  • Westfalen-Lippe: Die Verhandlungen über die Pauschalen mit der KVWL wurden kürzlich beendet, wie die AOK schreibt. „Wir haben eine gemeinsame Vertragslösung gefunden, die dazu führen wird, dass das bestehende Preisniveau um 40 Prozent abgesenkt werden kann. Die Vereinbarung tritt am 1. April 2020 in Kraft. Die ausgehandelten Preise können noch nicht mitgeteilt werden.“
  • Sachsen-Anhalt und Thüringen: Viele andere AOKen verweisen auf ihre schon seit Jahren üblichen Verträge nach Open-House-Verfahren, um die Versorgung sicherzustellen. In Sachsen-Anhalt werden Kontrastmittel seit 2017 im Anschluss an solche Verfahren im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet. Die Kassen erstatten die individuellen Kosten, also keine Pauschalen, direkt an den Apotheker oder Hersteller. Preise könne man nicht nennen. Auch in Thüringen wird direkt zwischen Lieferanten und Kasse abgerechnet. „Eine Arztbeteiligung gibt es in diesem Abrechnungsvorgang per se nicht“, heißt es.
  • Hessen: Ähnlich verfährt man seit 2016 in Hessen, wo fast das ganze Sortiment vertraglich mit vielen Lieferanten, Herstellern und öffentlichen Apotheken, geregelt wurde, teilt die AOK Hessen mit. „Ärzte, die rabattierte Kontrastmittel nicht über einen Vertragspartner beziehen, erhalten einen Prüfantrag aufgrund der unwirtschaftlichen Verordnungsweise“, so die AOK Hessen. „Einige Prüfanträge sind bereits positiv beschieden worden und die Ärzte haben den entstandenen Schaden beglichen.“ Preise will die Kasse ebenfalls nicht nennen. Sie berührten „die schutzwürdigen Belange“ der Vertragspartner.
  • Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verweist auf die exklusive Ausschreibung der Belieferung seit 2016. „Es bestehen somit Rahmenverträge direkt mit den Kontrastmittellieferanten. Die Radiologen sind aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes dazu verpflichtet, ihre Kontrastmittel direkt bei unseren Vertragspartnern zu bestellen. Die Abrechnung erfolgt sodann durch den Lieferanten direkt mit uns, so dass eine finanzielle Beteiligung der Radiologen von vorneherein ausgeschlossen ist.“ So habe man 70 Prozent der Ausgaben für Kontrastmittel einsparen können.
  • Nordrhein: Ab 1. April 2020 werde ein neuer Bezugsweg beschritten, teilt die KVNo mit. Die Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Nordrhein mit Kontrastmitteln erfolge durch Unternehmen, Großhändler oder Lieferanten, mit denen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde, heißt es. Innerhalb jeder Gruppe (oder jedes Fachloses) gibt es ein Kontrastmittel, das im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens als wirtschaftliches GKV-Präparat (Vertragsprodukt) festgeschrieben wurde und grundsätzlich vorrangig zu verordnen und über den festgelegten Lieferanten zu beziehen ist. Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Verordnung, sollten Ärzte die Vertragsprodukte für den Sprechstundenbedarf ab April 2020 unbedingt direkt beim ausgewiesenen Lieferanten bestellen. Wer von diesem Weg abweicht, muss seine Entscheidung auf dem Verordnungsblatt begründen.
  • In Schleswig-Holstein hätten sich die gesetzlichen Krankenkassen 2016 für den „risikobehafteten Weg einer Ausschreibung entschieden“, heißt es von der AOK. Die nachfolgenden Ausschreibungsverfahren seien aufgrund zahlreicher Rügen bei der Vergabekammer des Bundes und Nachprüfungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf durch Hersteller und Lieferanten sowie kartellrechtlicher Überprüfungen sehr aufwändig gewesen. Erst im Mai 2019 sei das letzte Nachprüfungsverfahren eines Herstellers zugunsten der GKV in Schleswig-Holstein beendet worden. Für 2020 bedeute das gegenüber 2018 eine weitere Einsparung von etwa 24 Prozent. Für die Jahre 2016 bis 2018 seien „durch Ausschreibungen bereits erhebliche Einsparungen erzielt“ worden.
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