Gesetzentwurf zur Notfallversorgung wird die Versorgung verschlechtern

20. Februar 2020

Gesetzentwurf zur Notfallversorgung wird die Versorgung verschlechtern

Krankenhäuser in Niedersachsen teilen die Sorgen der Kommunen

Hannover. „Von Panikmache kann keine Rede sein“, erklärt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke zur aktuellen Auseinandersetzung bezüglich des Referentenentwurfes zur Reform der Notfallversorgung. „Die geäußerten Sorgen sind absolut berechtigt, Beschwichtigungsversuche unangemessen.“

Die aktuellen Pläne zielen auf eine Einschränkung der Versorgung, einen Entzug der Kompetenzen der für die Notfallversorgung bislang zuständigen Kommunen und eine Kürzung der Bezahlung für Notfälle. Die behaupteten „Entlastungen“ der Krankenhäuser durch dieses Gesetz sind nicht erkennbar. „Im Gegenteil reiht sich dieses Gesetz nahtlos in die Reihe der übrigen Vorhaben ein, unter einer schön klingenden Überschrift Verbesserungen zu versprechen, aber Verschlechterungen einzuführen“, erläutert Helge Engelke.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf wesentliche Umstände im Unklaren lässt und insbesondere mit den Regelungen zu den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) massiv das Krankenhausplanungsrecht der Länder ignoriert und die Krankenhäuser als den zunehmenden Leistungserbringer in diesem Bereich zu Erfüllungsgehilfen abqualifiziert. Bezüglich der geplanten Leitstellen bzw. des gemeinsamen Notfallleitsystems (GNL) geht aus dem Referentenentwurf nicht hervor, wie die Bundesländer und Kassenärztliche Vereinigungen zusammenarbeiten sollen. Die Aufgaben der Leitstellen bleiben vage, ebenso wie die im Entwurf vorgesehene Triage funktionieren soll.

„Statt der ursprünglich vorgesehenen Neuzuordnung des Sicherstellungsauftrages im Bereich der Notfallversorgung sollen nunmehr ambulante Notfallleistungen nur noch in INZ unter der alleinigen medizinisch-fachlichen Leitung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung erbracht werden, obwohl diese als Körperschaften des öffentlichen Rechts über keine medizinischen Kompetenzen verfügen“, stellt Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG, fest. Bei der Entscheidung, an welchen Krankenhäusern INZ eingerichtet werden, haben Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung die Stimmenmehrheit. Damit könnten Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung künftig - an den Bundesländern vorbei - maßgeblich in die Krankenhausstrukturen eingreifen und die Versorgung einschränken.

„Beschwichtigungsversuche, wie vom Verband der Ersatzkassen sind absolut unangemessen. Sie zeigen, dass weitere Spar- und Leistungseinschränkungsgesetze bei den Krankenkassen hochwillkommen sind“, führt Helge Engelke weiter aus. Die Brisanz der geplanten Verschlechterungen wurde im Gegensatz dazu von den Bundesländern, so auch Niedersachsen, erkannt. Die kritisierten Einschränkungen werden von ihnen ebenso wie von den Kommunen als Verantwortliche des Rettungs- und Notfallwesens zu Recht abgelehnt.

Weitere Informationen:

  • Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG (0511 / 307 63 0)
  • Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
  • Marten Bielefeld, stv. Geschäftsführer der NKG (0511 / 307 63 49)

Thielenplatz 3 - 30159 Hannover – www.nkgev.info

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