Eine Auswahl an Orthesen für das Knie.

Sanitätsfachhandel und Orthopädie

Krankenkasse, Abrechnung, sofortige Liquidität

Als professionell aufgestelltes Unternehmen im Bereich Orthopädietechnik, Sanitätsfachhandel und Rehatechnik setzen Sie eine Branchenlösung ein, die warenwirtschaftliche und servicebezogene Geschäftsabläufe gut miteinander vernetzt. Insbesondere bei der bedarfsgerechten Auswahl einer Vielzahl von Produkten, wie beispielsweise Funktionstextilien, Bandagen, Gehhilfen, Sitzhilfen und Inhalationsgeräte, ist die Auswahlabfrage über angebundene Produktkataloge innerhalb Ihrer Software selbstverständlich.

Aber auch in der Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, Kliniken und Ärzten sowie bei der Abrechnung bzw. Rechnungsstellung gegenüber Krankenkassen werden die Geschäftsprozesse über Ihre Software gesteuert. Bei der Abrechnung sind Sie zudem verpflichtet, die Produkte gegenüber den Krankenkassen auf elektronischem Wege gemäß § 302 SGB V (Datenträgeraustausch) abzurechnen.

Ein fortschrittliches Sanitätshaus mit der entsprechenden Software ist so aufgestellt, dass es zur Abrechnung keine Abrechnungsstelle bzw. kein Rechenzentrum mehr benötigt. Damit spart es erhebliche Gebühren für die externe Abrechnung ein.

Viele Sanitätshäuser sind jedoch wegen der Vorfinanzierung bzw. Finanzierung bei einem Abrechnungsunternehmen und müssen für Leistungen bezahlen, die sie selber wesentlich günstiger erbringen könnten. Zumal die relevanten Abrechnungsdaten sowieso in der Software schon vorhanden sind.

Für diese Sanitätshäuser haben wir deshalb das Angebot unser Tochterfirma factomat entwickelt, das sofortige Liquidität zu günstigen Konditionen ermöglicht. Das Sanitätshaus muss dann nicht mehr über eine externe Abrechnungsstelle abrechnen, um seine Liquidität sicherzustellen. Viele Sanitätshäuser haben sich deshalb schon für factomat entschieden. Darüber sichern sie ihren individuellen Liquiditätsbedarf flexibel und zu günstigen Konditionen.