Krankenhäuser im Kreis Heinsberg fühlen sich unter Druck gesetzt „Strafgebühr“ wird nicht akzeptiert

Erkelenz · Fernab von Corona und den Auswirkungen für die medizinische Versorgung schlagen die Krankenhäuser der Region Alarm. Sie sehen eine neue Kostenwelle auf sich zukommen. Dies könne die Häuser in Existenznot bringen.

 Zufahrtsbereich des Hermann-Josef Krankenhauses in Erkelenz: Die Verantwortlichen der Krankenhäuser in der Region haben die Abgeordneten aus dem Kreis Heinsberg auf die dramatische Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken hingewiesen.

Zufahrtsbereich des Hermann-Josef Krankenhauses in Erkelenz: Die Verantwortlichen der Krankenhäuser in der Region haben die Abgeordneten aus dem Kreis Heinsberg auf die dramatische Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken hingewiesen.

Foto: Laaser, Jürgen (jl)

Der Bundestag hat im Dezember ein Gesetz zur Reform des Medizinischen Dienstes beschlossen. Rund 600.000 Euro zusätzlich könnten für die Krankenhäuser im Kreis Heinsberg fällig werden, die sie an den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise an die Krankenkassen bezahlen müssten. Grund dafür ist eine neue Gebühr, die auch als Strafgebühr verstanden wird, von mindestens 300 Euro, die ein Krankenhaus zu zahlen hat, wenn der Medizinische Dienst nach einer Prüfung einen vermeintlichen oder tatsächlichen Fehler in der Abrechnung finden sollte.

Der Verwaltungsdirektor der Hermann-Josef-Stiftung in Erkelenz, Jann Habbinga, nennt auf Anfrage dazu zwei fiktive Beispiele, wie sie aber in der Realität durchaus vorkommen können: Am Entlasstag wird bei einem Patienten zwar der Blutdruck gemessen, aber nicht dokumentiert. Prompt moniert der MD die Abrechnung als fehlerhaft, weil nichts war, was nicht dokumentiert ist. Als Folge wird der Entlasstag aus der Abrechnung gestrichen. Zusätzlich sind 300 Euro wegen der falschen Abrechnung fällig.

 Jann Habbinga

Jann Habbinga

Foto: dpa/Jonas Güttler

In einem zweiten Beispiel wird es für ein Krankenhaus richtig teuer: Nach einem langen Aufenthalt mit mehreren Operationen fallen Behandlungskosten in Höhe von 300.000 Euro an. Bei seiner Prüfung moniert der MD eine Kleinigkeit, die entweder nicht dokumentiert wurde oder die nach seiner Ansicht nicht erforderlich war. Die Abrechnung ist falsch, folglich wird die Strafe fällig. „Aber nicht 300 Euro, das ist nämlich nur die Mindestgebühr, sondern 30.000 Euro“, sagt Habbinga. „Grundsätzlich sind zehn Prozent der Kosten als Strafe fällig, mindestens aber 300 Euro.“ Ob sich daraus ein neues Geschäftsmodell für die Krankenkassen entwickelt, vermag der Verwaltungsdirektor nicht zu sagen.

Nicht ausgeschlossen ist, dass sich der übergeordnete MD, an dessen Spitze zwei ehemalige Krankenkassendirektoren sitzen, die aus Sicht der Krankenkassen lukrativen Abrechnungen herauspickt. Rund zehn Prozent der Abrechnungen aus den Krankenhäusern werden in der Regel überprüft. Bislang galt das Zufallsprinzip. Jetzt soll die Prüfquote auf 12,5 Prozent erhöht werden.

Habbinga hat nichts gegen Überprüfungen. Sie seien durchaus wichtig und auch für die Krankenhäuser ein Maßstab, sich um korrekte Abrechnungen zu bemühen. Durch die Neuregelung des Gesetzes seien die Kräfteverhältnisse zugunsten der Krankenkassen und des MD verschoben worden. Hinzu komme, dass die MD-Kontrolleure nicht unbedingt Fachwissen haben müssen. „Da kann es sein, dass ein HNO-Spezialist einen medizinischen Sachverhalt einer urologischen Operation bewerten soll.“

Sollte die Neuregelung etwa das Ziel haben, Krankenhäuser mehr zu knebeln und kleine Häuser finanziell in die Knie zu zwingen? Auch so könnte das von der Gesundheitspolitik als erforderlich angesehene Krankenhaussterben gelingen. Dazu äußert sich Habbinga nicht.

Auf die dramatische Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken haben die Krankenhäuser die Abgeordneten aus dem Kreis Heinsberg inzwischen hingewiesen. Sie würden durch die gesetzgeberischen Reformmaßnahmen aus Berlin mit immer neuen Dokumentationspflichten, unrealistischen Personal- und Strukturfragen, Finanzierungskürzungen und steigenden Kosten durch die Krankenkassen in einem nicht mehr hinnehmbaren Ausmaß belastet, meinen sie. Die Beschäftigten fühlten sich kriminalisiert. Das MDK-Reformgesetz sei zu einem unfairen Gesetz gegen Krankenhäuser geworden. Gegen eine faire Überprüfung von Krankenhausrechnungen und Korrekturen von Abrechnungsfehlern gebe es keine Einwände, aber Strafzahlungen müssten sofort wieder gestrichen werden.

Die Existenz der drei im Kreis Heinsberg seit Jahrzehnten wirtschaftlich gesund agierenden Krankenhäuser könne durch die Reform in den nächsten Jahren ernsthaft gefährdet werden, heißt es aus Krankenhauskreisen. Die Zukunft wird zeigen, welche finanziellen Auswirkungen die Reform tatsächlich auf die Krankenhäuser hat. „Wir wollen und sollen zum Wohle der Patienten da sein“, meint Jann Habbinga. Ob die Krankenhäuser im Kreis Heinsberg dies auch in dem erforderlichen Maße noch können, daran haben die Geschäftsführer Zweifel.

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