Baden
Kantonsspital-Personal muss Minusstunden aufbauen – Gewerkschaft übt Kritik

Viel Arbeit auf Corona-Stationen, sonst wenig zu tun: Weil Spitälern nur lebenswichtige Eingriffe und Behandlungen erlaubt sind. Einige beantragten Kurzarbeit, doch das Kantonsspital Baden möchte die Situation anders meistern.

Noemi Lea Landolt
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Die Gewerkschaft VPOD verlangt von der Aargauer Regierung, dass sie für die corona-bedingten Ausfälle der Spitäler aufkommt. (Symbolbild)

Die Gewerkschaft VPOD verlangt von der Aargauer Regierung, dass sie für die corona-bedingten Ausfälle der Spitäler aufkommt. (Symbolbild)

Keystone

Auf den Intensivstationen herrscht wegen des Coronavirus Hochbetrieb, dafür gibt es auf anderen Abteilungen kaum zu tun, weil die Spitäler im Moment nur lebenswichtige Eingriffe und Behandlungen durchführen dürfen. Das Kantonsspital Aarau, das Spital Muri und das Gesundheitszentrum Fricktal haben deshalb bereits Kurzarbeit für einen Teil ihrer Mitarbeiter beantragt.

Das Kantonsspital Baden (KSB) hingegen «möchte diesen Schritt, der mit Lohneinbussen verbunden ist, möglichst vermeiden», wie Sprecher Omar Gisler auf Anfrage sagt. Mitarbeitende, die aufgrund der aktuellen Lage zu wenig Arbeit haben und nicht anderweitig eingesetzt werden können, seien deshalb gebeten worden, Kompensationsmöglichkeiten wahrzunehmen. Sie müssen Mehrstunden abbauen, geplante Ferien beziehen, Altferienbestände bis und mit 2019 abbauen und Minusstunden bis maximal 100 Stunden aufbauen.

Die Gewerkschaft VPOD kritisiert die Praxis des KSB und die Kurzarbeitsgesuche der anderen Spitäler. «Die Praxis des KSB mit den Minusstunden ist aus unserer Sicht nicht legal und widerspricht dem Arbeitsrecht», sagt Regionalleiterin Silvia Dell’ Aquila. Der VPOD nimmt den Regierungsrat in die Pflicht: «Er muss als Eigentümer den Spitälern die coronabedingten Ausfälle finanzieren.»

Der VPOD erwarte zudem, dass die Kurzarbeitsgesuche der Spitäler, mindestens derer, die dem Kanton gehören, abgelehnt werden, sagt Dell’Aquila. Die Kurzarbeitsentschädigung müsse der Arbeitsplatzsicherung privater Firmen dienen, «die es dringend nötig haben, und nicht von Unternehmen im Eigentum des Staates überstrapaziert werden». Diese Forderung habe die Gewerkschaft auch so beim Kanton deponiert.