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Neues Spitalgesetz Natalie Rickli limitiert Löhne von Kaderärzten

Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli  will falsche Anreize beseitigen.

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Was der Kantonsrat mit einer Mitte-links-Mehrheit gefordert hat, setzt SVP-Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli im neuen Spitalgesetz um: Die Lohnsysteme in den Zürcher Listenspitälern dürfen keine Anreize für medizinisch nicht angezeigte Behandlungen aufweisen. Das heisst: Wer mehr Behandlungen durchführt, darf deswegen nicht mehr verdienen. So will die Politik den Fehlanreiz beseitigen, dass Ärztinnen und Ärzte mehr operieren, als wirklich nötig ist. Der Regierungsrat hat diese Änderung am Mittwoch beschlossen und die Gesetzesvorlage von Rickli verabschiedet. Als nächstes ist der Kantonsrat am Zug.

Die Vorlage geht aber noch weiter. Sie ändert gleich auch die Vergütungssysteme in den vier kantonalen Betrieben, darunter das Unispital. Dieses ist jüngst in die Schlagzeilen geraten wegen mehreren Chefärzten, welche ihre eigenen finanziellen Interessen hoch – zu hoch – gewichteten.

Ärzte dürfen Zusatzhonorare nicht mehr behalten

Neu soll per Gesetz eine Lohnobergrenze von einer Million Franken gelten. Laut einer Erhebung der Gesundheitsdirektion von 2017 verdienen sieben Kaderärzte im Unispital und einer im Kantonsspital Winterthur mehr. Und, noch wichtiger: Die Zusatzhonorare aus der Behandlung von Privatpatientinnen und -patienten sollen künftig vollumfänglich in die Betriebsrechnung der Spitäler fliessen.

Heute geht knapp die Hälfte der Honorare in Klinikpools, über deren Verwendung die Klinikdirektoren entscheiden. Dies führe zu grossen Unterschieden bei der Verteilung der Poolgelder, sowohl innerhalb der Kliniken als auch unter den verschiedenen Kliniken im Spital, schreibt der Regierungsrat in den Erläuterungen zum Gesetz. Zudem würden auf diese Weise grosse Abhängigkeiten geschaffen. Die Untergebenen getrauen sich nicht, ihren Chef zu kritisieren, wenn sie mit finanziellen Konsequenzen rechnen müssen. «In diesem Sinn gefährdet das Zusatzhonorarsystem sogar die medizinische Sicherheit der Patientinnen und Patienten», stellt der Regierungsrat fest.

Haben die aktuellen Vorkommnisse im Unispital das Gesetz beeinflusst? «Nicht direkt», sagt Gesundheitsdirektorin Rickli, denn die Gesetzesarbeiten laufen schon seit längerem. «Die jüngsten Ereignisse haben aber bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass wir die Fehlanreize beseitigen müssen.» Laut Rickli begrüssen die Spitaldirektoren der kantonalen Betriebe die neuen Regelungen.

Der Verband Zürcher Krankenhäuser findet es ebenfalls gut, dass die «nicht mehr zeitgemässe Honorarregelung der kantonalen Spitäler» aufgehoben wird. Viele Zürcher Spitäler haben bereits auf Fixlöhne umgestellt, haben also das, was jetzt Vorschrift wird, schon vorausgenommen.