Patienten dürfen sich künftig per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Damit können sie sich den Weg in die Praxis ersparen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser.

Der Versicherte muss der Arztpraxis dafür bekannt sein und die Erkrankung muss per Video untersucht werden können. Die Krankschreibung ist zunächst auf sieben Tage begrenzt. Eine Folgekrankschreibung gibt es per Video nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit zuvor persönlich festgestellt wurde. Ein Online-Fragebogen, ein Chat oder ein Telefonat reichen nicht aus für eine Krankschreibung.  

"Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt", sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. Die Möglichkeit sei unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen, teilte der Ausschuss mit. In der ersten Corona-Krise war vorübergehend auch eine telefonische Krankschreibung wegen einer Erkältung möglich gewesen. Es handelte sich um eine Sonderregelung, die zum 31. Mai auslief

Laut einer im Juli veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom können sich mittlerweile 45 Prozent der Deutschen vorstellen, virtuell ihren Arzt aufzusuchen. Im Mai waren es 39 Prozent, im Mai vergangenen Jahres erst 30 Prozent. Tatsächlich schon eine Videosprechstunde genutzt haben bislang  13 Prozent, im Mai waren es acht Prozent und vor einem Jahr fünf Prozent. 

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