Gesamtwert von 4,5 Milliarden Euro Gesundheitsministerium in Bonn bezahlte bestellte FFP2-Masken nicht

Bonn · Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Bonn droht eine Klagewelle: Das BMG bestellte FFP2-Masken und bezahlte sie zum Teil nicht. Hintergrund ist ein Open-House-verfahren zu Beginn der Corona-Welle. Es könnte um 4,5 Milliarden Euro gehen.

 Mehrere Dutzend Klagen werden in den kommenden Wochen das Gesundheitsministerium in Bonn erreichen.

Mehrere Dutzend Klagen werden in den kommenden Wochen das Gesundheitsministerium in Bonn erreichen.

Foto: Benjamin Westhoff

Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Bonn droht wegen nicht bezahlter Rechnungen eine Klagewelle. Ende März leitete das BMG ein Open-House-Verfahren ein. So wollte es schnell den Mangel an FFP2-Masken für die Krankenhäuser lösen. Weit über 700 Zuschläge kamen zustande. Wegen nicht gezahlter Rechnungen wollen einige Unternehmen gerichtlich vorgehen. 22 Klagen liegen zurzeit beim Landgericht Bonn, wie Pressesprecherin Patricia Meyer dem GA mitteilt.

Zu Beginn der Corona-Pandemie fürchtete das Bundesministerium für Gesundheit einen massiven Mangel an FFP2-Masken. Neben einer Vielzahl an Einzelbeschaffungsmaßnahmen leitete das Ministerium ein sogenanntes Open-House-Verfahren über die Generalzolldirektion ein. Jedes Unternehmen, das die vorgegebenen Vertragsbedingungen und Preise akzeptierte, hatte einen Anspruch auf Vertragsschluss. Das Ministerium sicherte zu, die FFP2-Masken für 4,50 Euro das Stück und OP-Masken für je 60 Cent zu kaufen.

Stückpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske

„Es wurden insgesamt 738 Zuschläge über rund 1,03 Milliarden FFP2-Masken und 1,02 Milliarden OP-Masken sowie rund 54 Millionen Schutzkittel erteilt“, antwortet BMG-Pressesprecher Sebastian Gülde auf Anfrage des GA. Insgesamt sollen bislang 308 Unternehmen im Rahmen des Open-House-Verfahrens „persönliche Schutzausrüstung“ geliefert haben. Zur Höhe der Rechnungssumme äußerte sich Gülde nicht. Bei einem Stückpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske wären das bereits 4,5 Milliarden Euro, die das Bundesinnenminsterium bezahlen müsste. Wie „Apotheke Adhoc“ berichtete, sollen laut einem BMG-Sprecher aber nur 1,2 Milliarden Euro Haushaltsmittel zur Begleichung der Rechnung zur Verfügung stehen.

Dabei haben laut Meldung des BMG fast die Hälfte der Partner die Lieferfristen nicht einhalten können und seien so aus dem Vertrag ausgeschieden. Weiter sei das Ministerium von einem Sechstel der verbliebenen Verträge „aufgrund mangelnder Qualität der Ware“ vollständig zurückgetreten. Wie das BMG  mitteilte, habe es bei der Auszahlung logistische Probleme gegeben, die „sich weitgehend infolge der notwendigen Mengen-, vor allem aber der Qualitätsprüfung der angelieferten Waren“ ergeben habe. „Häufig fehlten auch rechnungsbegründende Unterlagen, wie zum Beispiel Lieferscheine, TÜV-Protokolle oder die Rechnungen waren fehlerhaft“, begründet das BMG die nicht bezahlten Rechnungen. Um schnell und unkompliziert abzuhelfen, zahle der Bund nach einer Mengenkontrolle Abschlagszahlungen bis zu 50 Prozent. Wenn das Ergebnis der Qualitätskontrolle vorliegt, werde der restliche Betrag überweisen. „Die genaue Zahl der Lieferanten, bei denen es zu Auszahlungsverzögerungen kam, kann derzeit nicht genannt werden“, so der BMG-Sprecher. „Insbesondere werden dazu noch einige Verträge rechtlich geprüft.“

Ministerium argumentiert mit hohem Arbeitsaufwand

Die lange Bearbeitungszeit der Aufträge begründet das Ministerium mit dem hohen Arbeitsaufwand. „Das BMG hat einen sorgfältigen dreistufigen Qualitätssicherungsprozess eingeführt.“ Dafür sei der TÜV Nord beauftragt worden. „Dieser Prozess ist sehr zeitintensiv, aber zwingend erforderlich.“ Aufgrund der besonderen Umstände der oftmals in asiatischen Ländern produzierten Masken und der dortigen Produktionsverhältnisse entsprechen diese in rund einem Fünftel der Fälle nicht den Normanforderungen. Dies sei insbesondere bei FFP2-Masken der Fall.

Da das Bundesministerium für Gesundheit in Bonn ansässig ist, landen die Klagen beim hiesigen Landgericht. 22 Klagen liegen dem Landgericht zurzeit vor, bei etwa drei Viertel sei der Vorschuss bereits bezahlt worden. „Das heißt, dass die Klagen nun an das Ministerium geschickt werden“, sagt Sprecherin Patricia Meyer. Der Streitwert der Klagen habe eine große Bandbreite – von 25.000 bis zu 2,5 Millionen. „Die 2,5 Millionen sind eher ein Ausreißer. Es gibt aber mehrere im Bereich von einer halben Million Euro“, so Meyer. Im Zivilverfahren habe das BMG nun zwei Wochen Zeit, sich zu verteidigen. „Und dann nochmal zwei Wochen, um sich inhaltlich dazu zu äußern.“

Dem Bundesgesundheitsministerium seien derzeit Klagen von zwei Lieferanten bekannt (Stand: 6. Juli). Eines der Unternehmen habe vier Klagen eingereicht. „Der Streitwert liegt bei insgesamt knapp sechs Millionen Euro“, gibt Gülde an. „Das BMG wird im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens Stellung nehmen.“

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