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Qualität und Sicherheit

AltersTraumaZentrum DGU®: Gut gerüstet für die neue G-BA-Richtlinie zur Hüftfraktur

© contrastwerkstatt / Adobe Stock

Auch künftig sollen die AltersTraumaZentren DGU® (ATZ) den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vollumfänglich entsprechen. Daher wurde der aktuelle Kriterienkatalog für die Zertifizierung von ATZs nicht nur an die neue G-BA-Richtlinie zur Versorgung von Hüftfrakturen angepasst, sondern darüber hinaus um zusätzliche Handlungsempfehlungen für das orthogeriatrische Co-Management während der perioperativen Behandlungsphase ergänzt.

Die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur tritt ab 2021 in Kraft. Mit diesem Beschluss soll in erster Linie sichergestellt werden, dass die Patienten innerhalb von 24 Stunden operativ versorgt werden können, da eine frühzeitige Operation die Heilungschancen wesentlich verbessert. Daher wurden für Krankenhäuser, die für die Versorgung hüftgelenknaher Femurfrakturen zugelassen sind, neue Mindestanforderungen an die Versorgungsqualität festgelegt. Deren Einhaltung sind über eine Reihe neu einzuführender Standardabläufe (Standard Operating Procedures – SOP) sicherzustellen, etwa im Bereich der perioperativen Planung, bei den Operationsverfahren oder insbesondere auch in der orthogeriatrischen Zusammenarbeit.

Aus diesem Grund hat die Sektion Alterstraumatologie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) den Kriterienkatalog AltersTraumaZentrum DGU® neu überarbeitet, wobei auf die allgemeinen Mindestanforderungen im Beschluss des G-BA eingegangen und die dort geforderten SOP neu in den Katalog aufgenommen wurden.

Über die Anforderungen des G-BA hinaus wurde der neue Kriterienkatalog hinsichtlich des orthogeriatrischen Co-Managements in der perioperativen Phase aktualisiert. Besondere Gewichtung wurde hierbei auf die perioperative Risikostratifizierung sowie einem entsprechenden Risikomanagement und der verstärkten perioperativen Berücksichtigung des Delirs gelegt.

Der Kriterienkatalog gilt ab 1. Januar 2021 und steht ab dem 1. Juli 2020 auf der Website des AltersTraumaZentrums DGU® zur Verfügung. Den AltersTraumaZentren steht es frei, sich in der Übergangsphase des zweiten Halbjahres 2020 nach dem alten oder bereits nach dem neuen Kriterienkatalog auditieren und zertifizieren zu lassen. Zur Unterstützung der Kliniken bei der Etablierung der neuen Prozesse gibt die Sektion Alterstraumatologie der DGU Muster-SOP heraus, die den G-BA-Anforderungen detailliert folgen, aber dennoch so weit gefasst sind, dass sie nicht nur in AltersTraumaZentren DGU®, sondern ebenso in anderen Krankenhäusern anwendbar sind.

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