Klärung von Kodierfragen: Ergänzungen der DKR durch Entscheidungen des Schlichtungsausschuss

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Klärung von Kodierfragen: Ergänzungen der DKR durch Entscheidungen des Schlichtungsausschuss

Mit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes am 1. Januar 2020 wurde § 19 „Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen“ in das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG) aufgenommen. Aufgabe des Schlichtungsausschusses ist die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Dessen Entscheidungen sind verbindlich und sollen auch die Gerichte binden. Sie haben den Rang von Kodierregelungen und ergänzen zukünftig die DKR.

Mit § 19 Abs. 5 KHG hat der Gesetzgeber den Schlichtungsausschuss beauftragt, bis zum 31.12.2020 über die Kodierempfehlungen, die zwischen dem Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (FOKA) und der Sozialmedizinischen Expertengruppe (SEG 4) streitig sind, zu entscheiden. Diesem Auftrag ist der Ausschuss nun mit seiner am 21.07.2020 veröffentlichten Entscheidung vom 24.06.2020 teilweise nachgekommen und hat die Vorgehensweise für insgesamt neun strittige Kodiermepfehlungen, unter anderem KDE 533 Klappenvitien, Aortenstenose, Mitralinsuffizienz oder KDE 174 Hypothermie.

Die bislang geschlichteten Kodierempfehlung finden Sie hier: https://www.g-drg.de/Schlichtungsausschuss_nach_19_KHG/Entscheidungen_des_Schlichtungsausschusses/Entscheidungen_des_Schlichtungsausschusses_nach_Veroeffentlichungsdatum

André Bohmeier
Rechtsanwalt