Hessischer Krankenhausplan : „Für eine zweite Welle gut gerüstet“
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Der neue Krankenhausplan der hessischen Landesregierung enthält ein Sonderkapitel zur Behandlung von Corona-Patienten. (Symbolbild) Bild: dpa
Hessen bekommt nach elf Jahren einen neuen Krankenhausplan. Die Pandemie wird dabei besonders berücksichtigt – durch ein regional und zeitlich gestaffeltes System der Betten-Vorhaltung.
Angesichts steigender Infektionszahlen gewinnt auch der Krankenhausplan an Bedeutung, den die Landesregierung beschlossen hat. Er löst ein aus dem Jahr 2009 stammendes Konzept ab und enthält ein Sonderkapitel zur Behandlung von Corona-Patienten.
„Unser Plan bietet die Grundlage für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der stationären Versorgung und sorgt dafür, dass Hessen bei einer zweiten Infektionswelle optimal vorbereitet ist“, verspricht Sozialminister Kai Klose (Die Grünen). Das Corona-Kapitel sorge dafür, dass im Bedarfsfall schnell Behandlungsmöglichkeiten für Covid-19-Patienten bereitgestellt werden könnten, aber auch Kapazitäten für andere dringliche Fälle zur Verfügung stünden.
Gewährleistet werde dies durch „ein regional und zeitlich gestaffeltes System der Vorhaltung“, so Klose. Wenn sich die Zahlen der Infektionen erhöhten, stünden genug Betten bereit, aber sie könnten zwischenzeitlich auch anders genutzt werden. Planbare und nicht allzu dringende Eingriffe seien möglich, wenn Vorschriften zum Infektionsschutz eingehalten würden. So sei Hessen „für einen möglichen Anstieg der Infiziertenzahl gut gerüstet“, meint Klose.
Auch eine größere Dimension wäre zu bewältigen
Sein Plan sieht die Vorhaltung von 607 Intensiv- und 1226 Normalbetten vor. „Damit könnten die hessischen Krankenhäuser eine zweite Welle auch dann bewältigen, wenn sie eine erheblich größere Dimension hätte, als dies bislang der Fall war“, schreibt Klose in dem im Juni formulierten Vorwort zu dem Krankenhausplan.
Dieser knüpft an ein Papier des Bundes vom April an. Es empfiehlt den Ländern, ein Viertel der Intensivkapazitäten für Corona-Patienten frei zu halten. Hessen erreicht einen etwas höheren Anteil seiner rund 2200 mit Beatmungsgeräten ausgestatteten Intensivbetten. Damit gelinge es, „ein sehr hohes Schutzniveau für die Bevölkerung sicherzustellen und zugleich die tatsächlich zu leistende Vorhaltung auf ein geringeres Maß zu begrenzen“, heißt es in dem Plan, der laut Klose im breiten Konsens mit allen am Krankenhauswesen Beteiligten verabschiedet wurde.
Zur flächendeckenden Versorgung bleibt es bei der regionalen Aufteilung des Landes in sechs Versorgungsgebiete von Kassel bis Darmstadt. Für jedes Gebiet ist ein Mindestbestand von Intensivbetten vorgeschrieben, die für Corona-Patienten vorzuhalten sind. Die Zahl der tatsächlich belegbaren Betten kann erhöht werden, sobald der Bedarf auftritt
Im Herbst müssen neue Regeln her
Das Corona-Sonderkapitel gilt zunächst bis zum 30. September. Für die Zeit danach muss die Finanzierung der Zusatzbelastung noch geregelt werden. Der gesamte Krankenhausplan, an dem nach Kloses Angaben zwei Jahre lang gearbeitet wurde, gebe der qualitativ hochwertigen Versorgung einen höheren Stellenwert als bisher. Das Land orientiere sich an den Vorgaben des Bundes.
Ein weiterer Schwerpunkt sei die gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Versorgungsbereiche des Gesundheitswesens. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, Kassen und Krankenhausgesellschaft diskutiere man intensiv über sektorenübergreifende Bedarfsfragen und vereinbare Versorgungsziele sowie gemeinsame Vorhaben, so der Sozialminister.
Jeder Bürger müsse einen einfachen „und im Notfall sehr schnellen“ Zugang zur medizinischen Versorgung erhalten. Es gelte, „die Versorgung in der Fläche zu sichern und den Zeitraum begrenzter medizinischer Versorgung möglichst kurz zu halten“. Auch das steigende Alter der Bevölkerung werde berücksichtigt. Schon in den vergangenen Jahren habe man die Strukturen zur Versorgung älterer Patienten schrittweise ausgebaut. Ob sie weiter angepasst werden müssten, werde man „sehr genau im Blick behalten“, verspricht Klose.