PRESSE

DKG zur Situation der Krankenhäuser in der erneuten Corona-Welle

Kliniken brauchen schnelle Entscheidungen zur finanziellen Absicherung in der zweiten Welle

Die Krankenhäuser stehen in der zweiten Corona-Welle vor noch größeren Herausforderungen als im Frühjahr. Die Zahl der COVID-19-Intensivpatienten verdoppelt sich aktuell innerhalb von zwei Wochen und wird bereits am Freitag den Höchststand aus dem April mit rund 2.900 Patienten erreichen. Die Tendenz ist weiterhin stark steigend, sodass bis Ende November mit einer nochmaligen Verdoppelung auf dann 6.000 Patienten zu rechnen ist. „Diese gewaltige Herausforderung zwingt die Kliniken, die Regelversorgung schrittweise zurückzufahren. Anders als im Frühjahr, wollen wir aber einen bundesweiten und generellen Lockdown der Kliniken verhindern. Wir werden alles daran setzen, in den Regionen an die jeweilige Situation angepasst zu reagieren. Die Kliniken haben gezeigt, dass sie sehr verantwortungsvoll mit der Verschiebung weniger dringlicher Behandlungen umgegangen sind, dies unterstreichen auch Studien der Krankenkassen. Medizinisch dringliche Leistungen stehen nicht zur Disposition. Dabei muss jeder Einzelfall sorgsam abgeklärt werden“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG.

Die Bevölkerung kann darauf vertrauen, dass die Notaufnahmen auch in den kommenden Wochen in Betrieb bleiben und für akute Notfälle bereitstehen. Wir sind gut ausgestattet mit Schutzkleidung und haben funktionierende Hygienekonzepte. Keiner muss die Sorge haben, dass er sich im Krankenhaus ansteckt. Es muss in jedem Fall vermieden werden, dass zum Beispiel Verdachtsfälle auf Herzinfarkt und Schlaganfall nicht zur Abklärung kommen“, so Gaß.

Die Krankenhäuser begrüßen die Ankündigung von Bundesminister Spahn, dass „keine Klinik wegen Corona wirtschaftlich benachteiligt sein soll“. Dem müssen aber jetzt schnell Taten folgen. Es ist unbedingt erforderlich, mit Wirkung zum 1. November die Ende September ausgelaufenen Instrumente des Rettungsschirms wieder in Kraft zu setzen. Für das gesamte Jahr 2021 muss ein Ganzjahresschutzschirm geschaffen werden, der alle Corona-bedingten, stationären und ambulanten Erlösausfälle und die unverändert hohen Infektionspräventionslasten der Krankenhäuser ausgleicht. Auch muss am verkürzten Zahlungsziel von fünf Tagen, um die Liquidität zu sichern, für 2021 festgehalten werden. Liquiditätssicherung und Erlösausgleich sind zwingende Voraussetzungen, damit die Krankenhäuser ihre zentrale Funktion in der Pandemie-Bekämpfung ohne finanzielle Nöte erfüllen können.

Darüber hinaus müssen Hemmnisse für einen flexiblen Personaleinsatz abgeschafft werden. Die Pflegepersonaluntergrenzen und auch weitere Pflegepersonaleinsatzvorgaben, die nicht für eine Pandemiezeit geschaffen sind, müssen ausgesetzt werden. Schon gar nicht kann die von Minister Spahn geplante Verschärfung der Intensivbesetzungsquoten in Kraft gesetzt werden. Wenn Pflegekräfte real knapp sind, darf der Minister sie nicht künstlich zusätzlich verknappen“, erklärte der DKG-Präsident. „Niemand darf glauben, dass wir diese Ausnahmesituation mit idealer Personalbesetzung meistern können. Die Beschäftigten der Krankenhäuser werden eine hohe Belastung tragen müssen.“

Um der besonderen Belastung gerecht zu werden, muss die Bürokratie in den Krankenhäusern begrenzt werden, die sehr hohe Personalkapazitäten beansprucht. Wie aktuell muss die MDK-Prüfquote auch für das kommende Jahr, in dem die Pandemie nicht vorbei sein wird, auf fünf Prozent begrenzt werden. Es geht aber auch um zahlreiche Dokumentationslasten in der Qualitätssicherung u.Ä., die in Normalzeiten schon Ressourcen binden. „Wir verlassen uns auf das Versprechen der Politik, die Kliniken finanziell zu sichern und auf den gesunden Menschenverstand, dass überflüssige Bürokratie in Krisenzeiten auszusetzen ist. Oberstes Ziel der nationalen Gesamtstrategie ist die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens. Da sollte es selbstverständlich sein, nicht notwendige bürokratische Lasten radikal zurückzufahren“, sagte Dr. Gaß.

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