Oldenburg - Im Verfahren gegen Verantwortliche aus dem Klinikum Oldenburg im Zusammenhang mit Patientenmorden durch einen Krankenpfleger sind weitere Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter, Sebastian Bührmann, gestellt worden. Grund für die Anträge seien Äußerungen Bührmanns als Vorsitzender der Schwurgerichtskammer in einem Parallelverfahren, das gegen Verantwortliche aus dem Klinikum Delmenhorst geführt wird, wie das Landgericht Oldenburg am Dienstag mitteilte. Bührmann habe darin eine Verbindung des Delmenhorster Verfahrens mit dem noch nicht eröffneten Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg in Erwägung gezogen.

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Der Ex-Krankenpfleger Niels Högel war Anfang Juni 2019 wegen 85-fachen Mordes an Patienten in Oldenburg und Delmenhorst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts seine Patienten mit Medikamenten vergiftet, die zum Herzstillstand führten, um sie anschließend reanimieren zu können. Bührmann war auch in diesem Prozess der Vorsitzende Richter.

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Über die neuen Befangenheitsanträge müssten nun die übrigen Mitglieder der Schwurgerichtskammer befinden, hieß es. Gegen eine etwaige Zurückweisung der Anträge sei die Beschwerde beim Oberlandesgericht Oldenburg zulässig. Solange über die Befangenheitsanträge nicht abschließend entschieden sei, könne die Schwurgerichtskammer auch nicht über die weitere Frage der Eröffnung des Hauptverfahrens und über eine mögliche Zusammenlegung beider Verfahren entscheiden.


Erst in der vergangenen Woche war ein Befangenheitsantrag gegen Bührmann und zwei weitere Richter, die ebenfalls im Prozess gegen Högel eingesetzt waren, vom Oberlandesgericht Oldenburg endgültig zurückgewiesen worden. In dem Verfahren geht es um eine mögliche Mitverantwortung von Beschäftigten und Kollegen Högels aus dem Klinikum Oldenburg für die Morde an den Patienten.