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Klinikum Havelberg Krankenhaus-Verkauf droht zu scheitern

Für den Verkauf ihrer Krankenhaus-Immobilie hat die KMG Klinikum Havelberg GmbH schwierige Bedingungen an den Landkreis Stendal gestellt.

Von Antonius Wollmann 14.11.2020, 06:00

Stendal/Havelberg l Am Ende seiner Informationen gab Landrat Patrick Puhlmann (SPD) noch einmal die Richtung vor: Das Minimalziel müsse sein, die medizinische Grundversorgung in Havelberg zu erhalten. „Der Plan ist, das am geeignet­sten Standort zu machen“, so Puhlmann – und das sei das bisherige Krankenhaus-Gebäude. Doch der Erwerb der Immobilie scheint aktuell nicht möglich – denn der Eigentümer hat Bedingungen gestellt, die der Kreis nicht erfüllen kann. Im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung äußerte sich der Landrat dazu nicht, für den nichtöffentlichen hatten die Kreistagsmitglieder eine Mitteilungsvorlage bekommen, die der Volksstimme vorliegt.

Bei einem Gespräch am 15. Oktober hatte Stefan Eschmann, Geschäftsführer der KMG Kliniken, seine Bedingungen für den Verkauf der Immobilie auf den Tisch gelegt. Er habe dabei einen Kaufpreis von einem Euro aufgerufen, heißt es im internen Papier. Zudem solle der Kreis eine Garantie abgeben für die Erstattung eventuell ausfallender Förderung von Schließungskosten aus dem sogenannten Strukturfonds – es wäre eine Erklärung des Landkreises in Millionenhöhe. Der Kreis müsste einspringen, wenn die Fördersumme geringer ausfällt, als von der KMG bei Bund und Land beantragt.

Ein dritter Punkt: Der Landkreis soll die Kosten erstatten, die für den bereits erfolgten Umbau zu Pflegeheimzwecken und als Verlust des Krankenhausbetriebes im Jahr 2020 angefallen sind – auch hier geht der Landkreis von einer Summe im Millionenbereich aus.

Neben diesen finanziellen Forderungen habe die KMG weitere Forderungen formuliert, heißt es in der Vorlage. Bedingungen, „die die Handlungsfähigkeit des Landkreises Stendal nach Erwerb der Liegenschaft erheblich einschränken“: Weiterbetrieb des bestehenden Medizinischen Versorgungszen­trums der KMG wird vertraglich zugesichert; kein Betrieb einer Geri­atrie von anderen Betreibern einer möglichen Gesundheitseinrichtung; keine Zuschüsse zu laufenden Kosten für andere Betreiber; Abwicklung des Pflegebetriebes, der bis zum Übernahmezeitpunkt etabliert ist, durch den Landkreis.

Nach der Kreistagssitzung am Freitag fasste Stendals Landrat Patrick Puhlmann in einer Erklärung die Bedingungen so zusammen: „So fallen erstens erhebliche Summen für Kauf und Erstattung für bereits getätigte finanzielle Aufwendungen von Baumaßnahmen an. Zweitens wurden Bedingungen aufgemacht, was nach dem Kauf durch den Landkreis dort passieren darf und was nicht. Kurz gesagt: Wir als Landkreis würden das Haus kaufen und wären doch nicht Herr im eigenen Haus.“ Und weiter: „Zwischen den Vorstellungen von KMG und dem, was der Landkreis Stendal als Kaufsumme und als Kaufbedingungen leisten kann, liegen nach jetzigem Stand Welten. Ich halte es kaum für möglich, da zusammenzukommen. Einen Versuch wird der Landkreis trotzdem unternehmen. Ich sehe dem Kauf der Liegenschaft aber sehr skeptisch entgegen.“

Diese Auffassung hatte Puhlmann schon im öffentlichen Teil der Kreistages geäußert. Angesichts des gut sanierten Gebäudes „schienen alternative Standorte unsinnig und ausgeschlossen“, doch nun werde auch diese Möglichkeit ins Auge gefasst, „damit es nicht nur am Gebäude scheitert“. Am Freitag informierte er: „Für alle Fälle sind wir hier bereits mit den verschiedenen Akteuren im Gespräch, um im Notfall auch Ideen für alternative Standorte für eine Portal- oder Praxisklinik in Havelberg zu haben. Optimal ist das nicht, aber das ist dann eben Plan C.“

Die Frage nach einem anderen Standort stellt sich auch nach einer Information aus dem Sozialministerium. Die fasste der Landrat so zusammen: Wenn die KMG einen Antrag auf Schließungskosten stellt und diese bewilligt werden, dann kann niemand anderes mehr an diesem Standort ein Krankenhaus betreiben. Der Betrieb einer Pflegeeinrichtung oder eines Gesundheitszentrums wären jedoch weiterhin möglich.

Die nichtöffentliche Vorlage beinhaltet auch Vorstellungen zum weiteren Verfahren, um den Kreistagsbeschluss zum Immobilienkauf umzusetzen. Der Kreis möchte der KMG einen Kaufpreis und/oder die Erstattung anderer Kosten in Höhe von maximal 100.000 Euro anbieten und sich zur Übernahme der Kosten verpflichten, die sich aus der Fördermittelzweckbindung ergibt, die bis 2038 bestehen wird und deren Inhalt der Weiterbetrieb eines Gesundheitsstandortes oder eines anderen sozialen Zwecks ist. Möglichst noch in diesem Jahr sollen für die Immobilie und die Liegenschaft der Zustand, der kurz- und mittelfristige Investitionsbedarf und die laufenden Kosten geprüft werden.

Ein Besichtigungstermin wurde für Anfang Dezember vereinbart. Geplant sei zudem, vorsorglich Geld für den Kauf in den Haushalt 2021 einzustellen.