Finanzielle Hilfe für die in der Pandemie besonders geforderten Krankenhäuser

Mit dem heute von Bundestag und Bundesrat beschlossenen 3. Bevölkerungsschutzgesetz werden maßgebliche Entscheidungen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den nächsten Monaten der Pandemie getroffen. Die Deutsche Hochschulmedizin begrüßt, dass dabei die Empfehlungen des Beirats des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in das Gesetz aufgenommen wurden.

Mit dem Gesetz werden die bereits zu Beginn der Pandemie angewandten Freihaltepauschalen unter neuen Modalitäten wieder eingeführt. Sie werden nun aber auf bestimmte Krankenhäuser konzentriert. Diese legen die Länder nach vorgegebenen Kriterien fest. Damit zeigt der Gesetzgeber, dass er zielgerichtet den Krankenhäusern helfen möchte, die aktuell besonders in der Versorgung von COVID-19-Patienten benötigt werden.

Dazu sagt Prof. Dr. Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD): „Es ist gut, dass der Bund schnell und entschlossen Entscheidungen trifft. Und es ist richtig, die Freihaltepauschalen zielgerichtet auf die Krankenhäuser zu konzentrieren, die sich aktuell in besonderer Weise in der COVID-19-Versorgung engagieren. Jetzt müssen wir sehen, wie sich die Versorgungslage entwickelt und die Länder das Stufenkonzept umsetzen.“ Die Regelungen zur Auszahlung der Freihaltepauschalen sind komplex. Ob die gewünschte Wirkung damit erzielt wird, muss genau beobachtet werden.

Auch das kommende Jahr wird von der Pandemie geprägt sein. Daher müssen in den nächsten Wochen noch weitere Weichenstellungen zur finanziellen Absicherung der Krankenhäuser für das Jahr 2021 getroffen werden.

„Die Krankenhausfinanzierung wird auch im kommenden Jahr noch von den besonderen Rahmenbedingungen der Pandemie geprägt sein. Die Krankenhäuser müssen sich auf die Patientenversorgung konzentrieren können, ohne wirtschaftliche Einbußen fürchten zu müssen. Wir benötigen gerade für die Krankenhäuser, die bei der Versorgung von COVID-19-Patienten besonders gefordert sind, auch im nächsten Jahr verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen. Neben den Freihaltepauschalen betrifft dies insbesondere tragfähige Ausgleichsregelungen für die absehbaren Mindereinnahmen im stationären und ambulanten Bereich“, so Gabriele Sonntag, 2. Vorsitzende des VUD.

Kontakt Deutsche Hochschulmedizin e.V.
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