Schleswig-Holstein

Niedrige Inzidenzwerte bringen Kliniken in finanzielle Nöte

Ausgleichszahlungen für Kliniken gibt es erst ab einem Inzidenzwert von 70. In Schleswig-Holstein liegen 13 von 15 Kreisen und kreisfreien Städten darunter. Den Kliniken entstehen aber trotzdem Pandemie-Kosten.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Das Westküstenklinikum in Heide: Die Belegung liegt seit Beginn der zweiten Pandemiewelle rund 18 Prozent unter den vor der Pandemie verzeichneten Zahlen – bei gestiegenen Kosten.

Das Westküstenklinikum in Heide: Die Belegung liegt seit Beginn der zweiten Pandemiewelle rund 18 Prozent unter den vor der Pandemie verzeichneten Zahlen – bei gestiegenen Kosten.

© Wolfgang Runge/dpa

Kiel. Der kürzlich beschlossene Schutzschirm für Krankenhäuser in der Corona-Pandemie lässt viele Kliniken in Schleswig-Holstein außen vor.

Grund ist der Schwellenwert für die Inzidenz im jeweiligen Landkreis: Wenn dieser unter 70 pro 100.000 Einwohner liegt, soll ein dort liegendes Krankenhaus keine Ausgleichszahlung erhalten. Dies ist im kürzlich verabschiedeten dritten Bevölkerungsschutzgesetz mit geregelt worden.

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Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) nennt diese Regelung als Grund für „großen Unmut in den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern“. Der Geschäftsführer des Heider Westküstenklinikums, Dr. Martin Blümke, sagte der „Ärzte Zeitung“: „Der Corona-Schutzschirm klappt über Schleswig-Holstein zusammen und lässt die Kliniken im Land finanziell im Regen stehen. Denn unsere Belastungen sind trotz niedrigerer Inzidenzen hoch.“

Denn auch bei niedriger Inzidenz müssen in den Kliniken Betten frei gehalten, Vorhaltekosten finanziert und Erlösausfälle kompensiert werden.

Doppeltes Pech: Erlöse und Ausgleichszahlungen bleiben aus

„Das Ziel, die Krankenhäuser bei der Bewältigung der laufenden Pandemie finanziell abzusichern, wird mit dem vorliegenden Gesetz nicht annähernd erreicht. Der Bund muss hier dringend und schnell nacharbeiten“, forderte KGSH-Geschäftsführer Patrick Reimund.

Den Inzidenzwert von 70 überschreiten im Norden derzeit nur zwei von landesweit 15 Kreisen und kreisfreien Städten. Kliniken in fast allen Landesteilen droht deshalb neben den Erlösausfällen auch das Ausbleiben von Kompensationszahlungen.

Was die Behandlung von COVID-19-Patienten den Kliniken auch in Schleswig-Holstein abverlangt, machen Auskünfte aus einzelnen Häusern deutlich. Drei Beispiele:

  • Das Städtische Krankenhaus Kiel (SKK) liegt in einer Stadt mit einer für Schleswig-Holstein hohen, aber noch knapp unter 70 liegenden Inzidenz. Weil für die Versorgung der COVID-19-Patienten das Personal aus anderen Bereichen abgezogen und 1,5 andere Stationen geschlossen werden mussten, verzeichnet das Krankenhaus monatlich einen durchschnittlichen Erlösentgang in Höhe von 450.000 Euro, wie SKK-Chef Dr. Roland Ventzke der „Ärzte Zeitung“ bestätigte.
  • Das imland Krankenhaus Rendsburg liegt in einem Kreis mit niedriger Inzidenz (unter 50) und behandelt derzeit nur noch fünf COVID-19-Patienten auf einer Isolierstation und keinen auf einer Intensivstation. Dennoch fallen regelmäßig höhere Kosten als sonst an, unter anderem für höheren Personalaufwand, räumliche Trennungen und für Tests der Patienten. Auch imland verzeichnet Erlösausfälle, weil Patienten sich derzeit nach Wahrnehmung der Klinik schwerer für elektive Eingriffe entscheiden.
  • Das Westküstenklinikum (WKK) Heide ist Clusterkrankenhaus für die beiden Landkreise Dithmarschen und Nordfriesland, die Inzidenzen von unter 50 aufweisen. In Hochzeiten wurden in Heide mehr als 20 COVID-19-Patienten behandelt, derzeit nur noch vereinzelt. Für die COVID-Station wurde eine internistische Normalstation geräumt. Die Belegung des WKK insgesamt liegt seit Beginn der zweiten Pandemiewelle rund 18 Prozent unter den vor der Pandemie verzeichneten Zahlen – bei gestiegenen Kosten.
  • Was Pandemie für den Einkauf des WKK bedeutet, zeigt die Zahl der Masken: 2020 wird das WKK voraussichtlich eine Million Masken verbraucht haben, das ist mehr als die doppelte Menge des Vorjahres.

Ein Vorteil: Bürokratische Lasten fallen weg

Von einer Annäherung an den Normalbetrieb in den Krankenhäusern geht KGSH-Geschäftsführer Reimund frühestens im weiteren Verlauf des Jahres 2021 aus. Er erinnerte an die Versicherungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass kein Krankenhaus durch die Pandemie in finanzielle Schieflage geraten dürfe.

„Die Krankenhäuser erwarten, dass diese Zusage eingehalten wird. Dazu müssen die Budgets auf dem Niveau des Jahres 2019 durch konkrete Ausgleichsregelungen abgesichert werden“, sagte Reimund. Neben Kritikpunkten findet er in den aktuellen Regelungen für die Krankenhäuser auch positive Aspekte.

Zu begrüßen sei aus Sicht der Krankenhäuser, dass Krankenkassen Rechnungen für die Behandlung ihrer Patienten weiterhin zügig begleichen müssen und dass bürokratische Lasten durch eine Limitierung der MDK-Anfragen verringert werden.

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