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Modellprojekt Gesundheit in Templin

Brandenburg drängt auf Gesetz für kleine Krankenhäuser

Templin / Lesedauer: 1 min

Das brandenburgische Gesundheitsministerium fordert, die Verhandlungen zu einem Kleinen Krankenhaus-Gesetz zügig wieder aufzunehmen.
Veröffentlicht:08.12.2020, 17:33

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Die Partner des bundesweiten Innovationsfonds-Projektes Strukturmigration im Mittelbereich Templin (IGiB StimMT) haben neue Strukturen zur wohnortnahen Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum entwickelt. Ende des Jahres läuft das 14,5 Millionen-Euro-Modellprojekt in Templin aus. Danach sollten die neuen Angebote des künftigen Ambulant-Stationären Zentrums in Templin eigentlich in die Regelversorgung überführt werden. Doch dazu fehlt es offensichtlich noch an der gesetzlichen Grundlage.

Sichere Finanzierung nötig

Um die langfristige Finanzierung solcher sektorübergreifenden Angebote auf sichere Füße stellen, wollte der Bund eigentlich ein Kleines-Krankenhaus-Gesetz auf den Weg bringen. Ein Entwurf sollte bereits Ende 2019 vorliegen.

Brandenburg drängt auf Gesetz

„Brandenburg hat in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der sektorenübergreifenden Versorgung auf eine zügige Verabschiedung eines Bundesgesetzes für regionale sektorenübergreifende Budget- und Finanzierungsmodelle als Regelversorgung gedrungen“, bestätigte Michael Zaske, Abteilungsleiter Gesundheit, im brandenburgischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Leider sei dieser Prozess durch Corona aufgehalten worden. 2021 sollte der Faden wieder aufgenommen werden, forderte er. Aus Brandenburger Sicht seien Reformen nötig zu ambulant-stationären Formen der Leistungserbringung, zur Finanzierung, regionalen Budgetierung bis hin zur gemeinsamen Leistungsplanung. Die Erfahrungen aus dem Projekt in Templin ermöglichten eine Übertragbarkeit in andere Regionen und auf ähnlich aufgestellte Krankenhäuser, so der Abteilungsleiter.