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Die Wut der Regulierer

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Wo und womit dürfen Krankenkassen für sich werben? Das Gesundheitsministerium macht dafür detaillierte Vorgaben.
Wo und womit dürfen Krankenkassen für sich werben? Das Gesundheitsministerium macht dafür detaillierte Vorgaben. © Arno Burgi/dpa

Das Bundesgesundheitsministerium macht detaillierte Vorgaben, wo und womit Krankenversicherer werben dürfen. Das ist kleinlich und überflüssig!

Von Wettbewerb im Gesundheitswesen kann man halten, was man will. Wettbewerb ist sicher kein eigenständiges politisches Ziel wie Belastungs- oder Bedarfsgerechtigkeit, sondern bestenfalls ein Instrument zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Intensivierung des Suchprozesses um innovative Lösungen. Wettbewerb steht auch in einem Spannungsverhältnis zu tragenden Prinzipien der sozialen Krankenversicherung wie Solidarität oder Selbstverwaltung.

Aber Wettbewerb ist die zwangsläufige Folge von Wahlmöglichkeiten. Und diese Wahlfreiheiten im Gesundheitswesen sind ein hohes Gut, selbst wenn in Zeiten der Pandemie daran gerüttelt wird. Die Freiheit, bei Unzufriedenheit mit dem Service die Krankenkasse oder den Arzt zu wechseln, kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Diese Freiheit hat dazu geführt, dass in den Geschäftsstellen keine Gitter oder Panzerglasscheiben mehr die Kassenmitarbeiter von den Versicherten trennen und Versicherte zu Kunden wurden.

Und seit 1996 dürfen sogar Arbeiter:innen ihre Krankenkasse frei wählen. Die überholte Unterscheidung der Beschäftigtengruppen wurde überwunden – nicht ohne Phantomschmerzen bei einigen Vertretern und Vertreterinnen der Angestellten. Wettbewerb zwischen Krankenversicherungen bringt auch die Umwerbung von Versicherten und Differenzierung nach Bedarfen und Bedürfnissen mit sich.

Damit es dabei nicht zu Diskriminierung einzelner Gruppen wie Einkommensschwache, Alte, Behinderte und chronisch Kranke kommt, existiert ein gerade nachjustierter Solidarausgleich zwischen allen Krankenkassen. Auch wachen darüber Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Mit den zwischen diesen Behörden abgestimmten Grundsätzen zur Regulierung des Wettbewerbs hatten sich die Krankenkassen arrangiert. Diese fallen jetzt der Regulierungswut des Bundesgesundheitsministers zum Opfer und werden durch eine Verordnung ersetzt.

Auf knapp 30 Seiten wird detailliert vorgegeben, wo und womit geworben werden und was es auf den Cent genau kosten darf. Das ist kleinlich und überflüssig. Wie gesagt: Man muss es nicht mögen, dass Kassenlogos auf den Trikots oder den Werbetafeln von Profivereinen auftauchen. Aber wem das nicht passt, der kann die Kasse wechseln. Die Regulierer und Überwacher kann man sich leider nicht aussuchen.

Der Autor ist Vorstand des BKK-Dachverbands.

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