Claudia Ladwig und Stephan Freißmann

Der Zuschuss, den das Stockacher Krankenhaus beim Landkreis Konstanz für Investitionen beantragt hat, wird zum Fall für Juristen. Einen entsprechenden Beschluss fällte der Stockacher Gemeinderat einstimmig in seiner jüngsten Sitzung. Das Stockacher Krankenhaus hatte bereits im Dezember 2019 einen Zuschuss für Investitionen beim Landkreis beantragt (siehe Kasten) – auf Anraten des Landratsamtes, wie Krankenhaus-Geschäftsführer Michael Hanke im Oktober erklärte. Der Kreistag des Landkreises Konstanz hat dieses Ansinnen bei der Sitzung im Oktober abgelehnt und ist damit der Linie der Kreisverwaltung gefolgt.

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Das wiederum will das Krankenhaus nicht hinnehmen. Laut der Sitzungsvorlage des Stockacher Gemeinderats bemüht sich die Krankenhaus Stockach GmbH um eine „rechtliche Überprüfung durch die Gerichtsbarkeit“. Das Gremium hat einstimmig beschlossen, dass die Stadt diese Absicht unterstützt. Denn Stadt und Krankenhaus halten die Begründung für die Ablehnung für nicht stichhaltig.

Zwei Argumente standen bei der Entscheidung des Kreistags im Mittelpunkt. Der Landkreis sei nicht Anteilseigner beim Krankenhaus Stockach und habe daher keinen Einfluss auf dessen Baumaßnahmen und die Beschlüsse dazu. Und: Der Landkreis sei nicht verpflichtet, das Stockacher Krankenhaus zu unterstützen, auch wenn es im Krankenhausbedarfsplan des Landes steht. Die Versorgung übernehme an dieser Stelle die Stadt Stockach, sodass beim Kreis kein Sicherstellungsauftrag liege, hieß es im Oktober. Beide Punkte bekräftigte Landrat Zeno Danner auf Anfrage auch jetzt.

„Das ist keine Entscheidung für oder gegen Stockach.“ Zeno Danner, Landrat
„Das ist keine Entscheidung für oder gegen Stockach.“ Zeno Danner, Landrat | Bild: Scherrer, Aurelia

Stockachs Bürgermeister Rainer Stolz führte hingegen im Gemeinderat aus, die Entscheidungsgrundlage des Landkreises sei nach Meinung der Stadt falsch. Es gehe nicht um die Frage, ob es einen Sicherstellungsauftrag gebe, sondern um das Thema Gleichbehandlung. Die juristische Überprüfung solle nun Klarheit darüber schaffen, ob die Argumentation des Landkreises stimme oder die der Stadt und des Krankenhauses. Stolz sagte: „Es geht auch darum, ob man uns in gleicher Weise als kommunales Haus behandelt oder ob man damit Steuerungsfunktionen übernehmen will. Das würden wir nicht für zulässig halten und daher eine rechtliche Überprüfung voranstellen.“

Fraktionen im Gemeinderat sind einhellig für die gerichtliche Überprüfung

Unterstützung kam von den Fraktionen. Wolfgang Reuther (CDU) machte deutlich, ihm sei es wichtig, zwischen rechtlicher Beurteilung des Sachverhalts sowie einer politischen und emotionalen zu trennen. Seine Fraktion sei dafür, eine rechtliche Prüfung dieser anstehenden Meinungsverschiedenheiten vorzunehmen. Er erinnerte an die Diskussion um die elektronische Krankenakte. „Da wurde uns in Stockach sehr deutlich gemacht, dass es eine nicht notwendige Großzügigkeit des Landkreises sei, die uns zuteil wird. Wir waren von Anfang an immer in der Bittsteller-Position für eine großzügige Geste des Landkreises.“ Für den Gesundheitsverbund und alle darin vertretenen Gemeinden sei es selbstverständlich, dass die sich abzeichnenden immer größer werdenden Defizite durch Stockach über die Kreisumlage mitgetragen werden, während es im Umkehrschluss überhaupt nicht selbstverständlich sei, dass auch ein Ausgleich in die andere Richtung fließe.

„Es geht auch darum, ob man uns in gleicher Weise behandelt.“ Rainer Stolz, Bürgermeister
„Es geht auch darum, ob man uns in gleicher Weise behandelt.“ Rainer Stolz, Bürgermeister | Bild: Arndt, Isabelle

Wolf-Dieter Karle (Freie Wähler) erklärte, seine Fraktion sehe das ähnlich. Er habe bei der Kreistagssitzung mit Bedauern festgestellt, dass die Entscheidung des Landkreises, das Geld zu versagen, eher aus einer emotionalen Situation und weniger aus Sachkompetenz gefallen sei. „Wir haben nicht um Liquiditätsunterstützung ersucht, sondern wollen für unsere Investition eine Unterstützung haben, für ein Krankenhaus, das vom Land Baden-Württemberg als gesichert anerkannt ist.“

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Auch die Fraktion der Grünen stimmte zu. Alice Engelhardt stellte fest, Stockach unterstütze durch die Kreisumlage finanzielle Vorhaben des Kreises, damit ergebe sich ein Anspruch auf Gleichbehandlung aller kommunalen Krankenhäuser im Landkreis.

Ebenso sah es Thomas Warndorf (SPD): Der Antrag sei angemessen, richtig und wichtig. Es müsse geklärt werden, wie Mittel zugestanden oder abgelehnt werden. Er halte eine Ablehnung nach heutigem Kenntnisstand für nicht richtig. Warndorf sagte: „Wenn wir den Weg heute nicht gemeinsam einschlagen würden, würden wir im Nachhinein die Nachricht aussenden, dass unsere Idee, für unsere Bürgerinnen und Bürger ein Krankenhaus zu haben, falsch war.“ Doch der Weg sei der richtige und dann gehöre auch die Unterstützung des Landkreises dazu. Julia Zülke schloss sich für die FDP ihren Vorrednern an.

Landrat bleibt bei seiner Einschätzung

Und der Landrat? Zano Danner hält gegen die Stockacher Argumente. Bei den Fragen, ob Geld da sei und ob der Kreis dazu verpflichtet sei, dieses Geld auch zu gewähren, sei die Verwaltung zu einem Nein gekommen – und zwar in beiden Fällen: „Das ist keine Entscheidung für oder gegen Stockach.“ Den Verweis auf die Kreisumlage kontert er damit, dass dieses Geld in einen gemeinsamen Topf komme, damit der Kreis seine Aufgaben erfüllen kann. Vom Kreis fließe das Geld in die Regionen, die es brauchen. Beim Straßenbau würde der Kreis auch nicht nach dem Anteil einer Gemeinde an der Kreisumlage gehen. Den Eindruck einer Stockacher Bittsteller-Rolle könne er nicht nachvollziehen, so Danner: „Stockach ist für mich genauso wichtig wie alle anderen Städte und Gemeinden.“

Auch die Kreisräte habe er bei der Abstimmung im Oktober nicht als sehr emotional empfunden, so Danner. Und bei der Stockacher Ankündigung, eine gerichtliche Klärung anzustreben, betont Danner, selbst Jurist, er habe persönlich kein Problem damit. Landkreis Konstanz und Stadt Stockach hätten eine unterschiedliche Rechtsauffassung, das müsse man jetzt klären: „Das ist ein Rechtsstreit und kein anderer Streit“, so Danner. Und: Wenn die Gerichte einen Anspruch des Stockacher Krankenhauses bestätigen würden, würde er dem selbstverständlich nachkommen.