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Asklepios droht MdB Hahn mit Klage

Auf Antrag der Linken im Kreistag wurde die Schließung der Gynäkologie in der Sebnitzer Klinik thematisiert. Das hat jetzt offenbar Nachwirkungen.

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Andre Hahn (Die Linke), Mitglied des Bundestages hier bei einer Kreistagssitzung.
Andre Hahn (Die Linke), Mitglied des Bundestages hier bei einer Kreistagssitzung. © Daniel Förster

Im Nachgang zur jüngsten Kreistagssitzung am 14. Dezember, in der auf Initiative der Linken ein Beschluss gegen die geplante Schließung der Gynäkologie in der Asklepios Sächsische Schweiz Klinik Sebnitz gefasst wurde, hat Kreisrat und Bundestagsabgeordneter Andre Hahn (Die Linke) im Auftrag der Asklepios GmbH Post vom Anwalt des Unternehmens erhalten. Darin wird er aufgefordert, innerhalb von weniger als 24 Stunden eine Unterlassungserklärung abzugeben. Im Fall der Nichtunterzeichnung wird ihm eine Klage angedroht. Darüber informiert Andre Hahn in einer Pressemitteilung.

Bezug genommen wird dabei auf seine Rede im Kreistag und die in der Sächsischen Zeitung abgedruckte Aussage, Asklepios sei „nur durch Betrug an das Krankenhaus (in Sebnitz) gekommen.“

Privatisierung landet bei der Staatsanwaltschaft

Er erklärt dazu: Aus seiner Sicht seien die Fakten in der Sache sind eindeutig: Der Kreistag habe damals bei der aus Sicht der Linken falschen Privatisierung des Krankenhauses den Zuschlag an eine Bietergemeinschaft gegeben, und zwar unter der Bedingung, dass die einheimischen Ärzte mindestens 51 Prozent der Anteile an der Gesellschaft halten.

Ein entsprechendes, notariell beurkundetes Dokument habe dem Kreistag am Tag der Beschlussfassung vorgelegen. Was damals keiner gewusst habe, sei der Umstand gewesen, dass vor jener Kreistagssitzung noch eine weitere Gesellschafterversammlung stattgefunden hatte, in deren Ergebnis die Mehrheit der Anteile an Asklepios übergegangen war. Zum Zeitpunkt der Kreistagssitzung hatten die Ärzte also gar keine Mehrheit mehr. Das zweite, ebenfalls notariell beurkundete Dokument sei gegenüber dem Kreistag verschwiegen worden. Damit sei das Gremium bei seiner Beschlussfassung objektiv getäuscht worden.

In der Folge erstattete der Kreistag – seiner Erinnerung nach – einstimmig Strafanzeige wegen Betruges. Die für Wirtschaftskriminalität zuständige Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren etliche Monate später aus für ihn nicht wirklich nachvollziehbaren Erwägungen ein, wogegen der Landkreis aus guten Gründen in Widerspruch ging.

Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen wies diesen Widerspruch letztlich aus eher formalen Gründen zurück, habe aber im Übrigen keinen Zweifel daran gelassen, dass der Kreistag getäuscht beziehungsweise betrogen worden war. "Aber, so der kaum fassbare Kommentar, das sei eben das übliche Geschäftsgebaren in der Wirtschaft. Deshalb gab es letztlich kein offizielles Gerichtsverfahren und demzufolge auch keine Verurteilung. An der politischen Bewertung des Agierens von Asklepios ändert das allerdings überhaupt nichts", schreibt Andre Hahn.

Der MdB betrachtet es als Retourkutsche

"Das von Asklepios beauftragte Anwaltsschreiben mit eine Klageandrohung, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht unterschreibe, wirkt wie eine billige Retourkutsche, weil ich durch meine Aktivitäten und den Antrag meiner Fraktion die Schließungspläne von Asklepios hinsichtlich der Gynäkologie in Sebnitz vorerst durchkreuzt habe", schreibt er in seiner Pressemitteilung.

Fest stehe allerdings auch, so Hahn weiter, dass es sich in seiner Arbeit als Abgeordneter von niemandem einschüchtern oder gar mundtot machen lassen werde. (SZ)

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