BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Digitalisierung im Gesundheitswesen: BfArM stellt medizinische Terminologie SNOMED CT in Deutschland zur Verfügung

Nummer 1/21 vom 04.01.2021

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt ab Jahresbeginn SNOMED CT für alle Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland zur Verfügung. Die medizinische Terminologie ermöglicht es, medizinische Begriffe in verschiedenen Computersystemen international eindeutig abzubilden. Damit schafft SNOMED CT die Voraussetzung für den elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten, ein wichtiger Baustein für die Digitalisierungsinitiative der Bundesregierung. Seit dem 01.01.2021 ist Deutschland mit dem BfArM als „National Release Center“ Mitglied von SNOMED International. Anwenderinnen und Anwender können sich ab sofort auf www.bfarm.de/snomed registrieren und eine kostenfreie Sublizenz anfordern.

BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich: "Mit SNOMED CT bringen wir die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland weiter voran. Als international standardisierte Gesundheitsterminologie ist SNOMED CT eine wichtige Voraussetzung, um medizinische Daten auch aus verschiedenen Quellen verlässlich für die Forschung auswertbar zu machen. Damit beschleunigen wir innovative Entwicklungen und können neuartige Therapieoptionen künftig schneller für die Patientinnen und Patienten verfügbar machen."

Für die Nutzung von SNOMED CT ist eine Lizenz erforderlich. Alle im deutschen Gesundheitswesen beteiligten Institutionen und Fachkreise wie z.B. Softwarehersteller, Kliniken, Labore, Forschungsorganisationen, die SNOMED CT in ihren Anwendungen nutzen möchten, können beim BfArM eine kostenfreie Lizenz beantragen. Das BfArM wird mit kostenfeien Schulungen und Informationen rund um SNOMED CT umfassende Unterstützung zum Start der Implementierung bieten. Die Bereitstellung von SNOMED CT ergänzt die bereits laufenden Klassifikations- und Terminologiearbeiten im BfArM.

Das nationale Kompetenzzentrum für Terminologien im BfArM ist gemäß § 355 Abs. 7 SGB V für die Bereitstellung und Weiterentwicklung von medizinischen Terminologien für Deutschland zuständig. Zu diesen Aufgaben gehören neben dem Lizenzmanagement und der Bereitstellung vor allem die strategische Weiterentwicklung und die Koordination von Änderungsanforderungen aus Deutschland.

Nicht für alle Nutzer in Deutschland ist SNOMED CT neu, die Medizininformatik-Initiative (MII) hat seit 2020 im Rahmen einer vom BMBF ausgehandelten Pilotlizenz mit einer limitierten Anzahl von Sublizenzen für die MII-Teilnehmer und deren Kooperationspartner erste Erfahrungen gesammelt, die bei einer flächendeckenden Bereitstellung durch das BfArM sehr hilfreich sind. Als bereitstellende Organisation hat die TMF erste wertvolle Erfahrungen gesammelt, die in den Start des Nationalen Release Centers beim BfArM eingeflossen sind.

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