Qualitätssicherung im Krankenhaus. Geben Sekundärdaten aus den gesetzlichen Qualitätsberichten Hinweise auf den Erfolg von Mindestmengen?


Bachelorarbeit, 2020

97 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

TABELLENVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Methodik der Sekundärdatenanalyse
1.3 AUFBAU DER ARBEIT
1.4 LITERATURRECHERCHE

2 EXTERNE STATIONÄRE QUALITÄTSSICHERUNG
2.1 Begriffsbestimmung Qualität im Gesundheitswesen
2.2 Begriffsbestimmung der externen stationären Qualitäts-sicherung
2.3 Qualitätsindikatoren
2.3.1 Definition
2.3.2 Qualitätsindikatoren der Knieendoprothesenversorgung
2.4 STRUKTURIERTE QUALITÄTSBERICHTE DER KRANKENHÄUSER
2.4.1 Definition und Hintergrund
2.4.2 Aufbau und Inhalte
2.5 Mindestmengenregelung
2.5.1 Definition
2.5.2 Leistungsbereiche
2.5.3 Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen

3 SEKUNDÄRDATENANALYSE ANHAND DER STRUKTURIERTEN QUALITÄTSBERICHTE
3.1 Gute Praxis Sekundärdatenanalyse
3.1.1 Leitlinie 1: Ethik
3.1.2 Leitlinie 2: Forschungsfrage
3.1.3 Leitlinie 3: Studienplan
3.1.4 Leitlinie 4: Probendatenbanken
3.1.5 Leitlinie 5: Qualitätssicherung
3.1.6 Leitlinie 6: Datenaufbereitung
3.1.7 Leitlinie 7: Datenanalyse
3.1.8 Leitlinie 8: Datenschutz
3.1.9 Leitlinie 9: Vertragliche Rahmenbedingungen
3.1.10 Leitlinie 10: Interpretation und wissenschaftliche Publikation
3.1.11 Leitlinie 11: Kommunikation und Public Health
3.2 Handlungsempfehlungen

4 FAZIT

ANHANG

LITERATUR- UND INTERNETQUELLENVERZEICHNIS
Literaturverzeichnis
Internetquellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Versorgungsbereiche und Anzahl an Qualitätssicherungsverfahren

Tabelle 2: Leistungsbereiche und zugehörige Mindestmengen

Tabelle 3: Aufbau der Systematik des OPS

Tabelle 4: Kapitel 5 Operationen (OPS Version 2017)

Tabelle 5: OPS Version 2017 - Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk

Tabelle 6: OPS aus dem Mindestmengenbereich der Kniegelenk-Totalendopro­thesen

Tabelle 7: Jahresvergleich der Mindestmengen 2015 bis 2017

Tabelle 8: Vertrauensbereich (Krankenhaus) > bundesweiter Referenzbereich 2016 (Mindestmenge erreicht)

Tabelle 9: Vertrauensbereich (Krankenhaus) > bundesweiter Referenzbereich 2017 (Mindestmenge erreicht)

Tabelle 10: Vertrauensbereich (Krankenhaus) > bundesweiter Referenzbereich 2017 (Mindestmenge erreicht)

Tabelle 11: Gesamtdurchschnitte der Qualitätsindikatoren 2016 und 2017

Tabelle 12: Auffällige Mindestmengenwerte

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Im Jahr 2018 wurden 190.427 Endoprothesen am Kniegelenk implantiert. Diese Operation ist somit auf Platz 14 der häufigsten in Deutschland durchgeführten Operationen und entspricht einem Anteil von ca. 1,12 % aller abgerechneten Operationen im vollstationären Krankenhausbereich.1 Des Weiteren ist festzustellen, dass die Anzahl der Knieprothesen-Erstimplantationen in Deutschland von 2009 bis 2016 um 7,02 % anstieg (Stand 2009: 157.821).2 Bei der o. g. Operation handelt es sich um eine planbare Behandlung, die demnach nicht akut bzw. als Notfall durchgeführt werden muss. Sie sollte nur von Spezialisten aus dem Bereich Orthopädie und Chirurgie ausgeführt werden, sodass eine hohe Behandlungsqualität erzielt werden kann.3

Im Jahr 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Mindestmen­genregelung für ausgewählte planbare Behandlungen eingeführt, u. a. für das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks. Bei diesen Behandlungen besteht ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit einer durchgeführten Operation und der daraus resultierenden Behandlungsqualität.4 Ziele der Mindestmengenvereinba­rung sind zum einen die Erhöhung der Versorgungsqualität aus Patientensicht und zum anderen die Einschränkung der Einrichtungen, die solche Operationen durchführen können.5 Denn nur ein Krankenhaus, welches die vorgegebenen Mindestmengen erreicht, darf auch im Folgejahr diese Operation erneut durchführen und zu Lasten der Krankenversicherungen entsprechend abrechnen.6

Trotz dieser strikten Vorgaben gibt es Möglichkeiten, bei denen auch Einrichtun­gen, die nicht die vorgebebene Mindestmenge erreichen, die Behandlung weiterhin durchführen können. Dies zeigt die von der Science Media Center Germany durchgeführte Studie aus dem Jahr 2019, aus der hervorgeht, dass von 1157 Krankenhäusern in Deutschland, die an der Mindestmengenversorgung teilnehmen, nur 459 diese erreichen.7 2017 untersuchten Mansky et al. den Zusammenhang zwischen den Mindestmen­gen verschiedener Leistungsbereiche und der Behandlungsqualität anhand der Krankenhaussterblichkeit der Patienten. Das Ergebnis zeigt, dass es ein geringeres Sterberisiko in Krankenhäusern mit Erreichung der Mindestmengen gibt als in Krankenhäusern, die unterhalb der Mindestmengengrenze liegen.8

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Das wissenschaftliche Institut der AOK ermittelte bei ihren Versicherten zwischen den Jahren 2012 bis 2014 mit einer Nachbeobachtung bis Ende 2015 eine Komplikationsrate im Bereich der Revision von 3,75 %.9 Das heißt, dass von 137.485 berücksichtigten Fällen ca. 5.156 Fälle eine erneute Operation bzw. den Austausch des künstlichen Kniegelenks zur Folge hatten. Ergänzend dazu zeigt eine Studie der Barmer GEK aus dem Jahr 2010, dass durchschnittlich ca. 44 % der Patienten mit ihrem künstlichen Kniegelenk uneingeschränkt zufrieden waren.10 Damit die Patienten bei der Durchführung einer solchen Operation das für sie richtige Krankenhaus wählen, hat der G-BA im Jahr 2009 beschlossen, dass alle Krankenhäuser jährlich in ihren zu veröffentlichenden strukturierten Qualitätsberich­ten Qualitätsindikatoren mitaufnehmen müssen. Somit kann anhand dieser die Qualität zwischen den Krankenhäusern einrichtungsübergreifend gemessen werden.11

Mit den Mindestmengenregelungen und den Qualitätsindikatoren hat der G-BA die Möglichkeit geschaffen, Krankenhäuser durch Kennzahlen miteinander zu vergleichen und mehr Transparenz zu schaffen.12 Jedoch ist nicht unmittelbar feststellbar, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen der Einhaltung der Mindestmengen und besseren Werten aus den Qualitätsindikatoren gibt, welche tendenziell eine höhere Qualität der erbrachten Leistung darstellen.

Aus diesem Grund soll innerhalb der vorliegenden Arbeit überprüft werden, ob die Mindestmengenregelungen und die Qualitätsindikatoren im Bereich des Einsetzens von künstlichen Kniegelenken aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 signifikante Hinweise darauf geben, ob die Einhaltung der Mindestmengen auch zu einer - Verbesserung der Qualität führt. Dazu werden die Qualitätsindikatoren „Indikation zur elektiven Knieendoprothesen-Erstimplantation“ und die „Beweglichkeit bei Entlassung“ des Krankenhauses betrachtet.13 Neben der Ausgangsfrage aus dem Titel dieser Arbeit lauten die Forschungsfragen, die hierbei berücksichtigt und beantwortet werden sollen:

1. Wie viele Krankenhäuser gibt es im zu untersuchenden Versorgungsgebiet und wie viele davon erfüllen die Anforderung der Mindestmengenregelung?
2. Ist ein Zusammenhang zwischen der Mindestmengenerfüllung beim Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks und der daraus resultierenden Qualität zu erkennen?
3. Welche Handlungsempfehlungen ergeben sich aus der durchgeführten Sekundärdatenanalyse?

1.2 Methodik der Sekundärdatenanalyse

Die Sekundärdatenanalyse richtet sich nach Leitlinien und Empfehlungen der Guten Praxis Sekundärdatenanalyse (GPS), die von der Arbeitsgruppe Erhebung und Nutzung von Sekundärdaten, der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention und der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie entwickelt wurde. Sie konkretisiert die Leitlinien und Empfehlungen der Guten Epidemiologi­schen Praxis (GEP) hinsichtlich der allgemeingültigen Qualitätsanforderungen für den Bereich der Sekundärdatenforschung und wird als „Standard für die Durchführung von Sekundärdatenanalysen nach wissenschaftlichen Grundsätzen formuliert.“14 Sie kann somit als ein bereits erprobtes Analyse- und Auswertungs­verfahren genutzt werden, sodass sichergestellt werden kann, dass die Ergebnisse der Analyse valide sind. Da die GPS allgemein gehalten wird und als ein Leitfaden gekennzeichnet ist, kann davon begründet abgewichen werden.15 In Kapitel 3.1 wird darauf explizit Bezug genommen.

Das Verfahren der GPS eignet sich auch für diese Arbeit, da es an „alle Personen, die sich unter wissenschaftlicher Perspektive und wissenschaftlichen Methoden mit Sekundärdaten und deren Analyse“16 beschäftigen, adressiert ist. Des Weiteren fokussiert sich dieses Analyseverfahren auf medizinische Sekundärdaten, die sich aus Sozialdaten im Gesundheitswesen (Routinedaten) ergeben.17

Die elf Leitlinien der GPS werden chronologisch auf das Analyseverfahren angewendet. Begründungen für die Nichtberücksichtigung einer Leitlinie werden dabei ebenfalls erläutert. Folgende Leitlinien finden Anwendung:

1. Ethik
2. Forschungsfragen
3. Studienplan
4. Probendatenbanken
5. Qualitätssicherung
6. Datenaufbereitung
7. Datenanalyse
8. Datenschutz
9. Vertragliche Rahmenbedingungen
10. Interpretation und wissenschaftliche Publikation
11. Kommunikation und Public Health

Anschließend erfolgt die Aufstellung von Hypothesen, die sich anhand der Forschungsfragen ableiten und aus der zuvor gesichteten Literatur ergeben werden. Daraufhin wird das Studiendesign gewählt und eine Auswahl der Datenbasis getroffen. Im nächsten Schritt erfolgt die Eingrenzung der Datenaus­wahl und die Aufbereitung der Daten. Mögliche Merkmale bzgl. einer Verzerrung werden ebenfalls ermittelt. Abschließend wird eine Auswertungsstrategie gewählt, um die strukturierten Qualitätsberichte aus den Jahren 2015 bis 2017 retrospektiv zu untersuchen und die aufgestellten Hypothesen zu verifizieren bzw. zu falsifizieren.18

Die Qualitätsberichte werden auf die Versorgungsgebiete acht und 13 aus dem Krankenhausplan NRW beschränkt. Somit ergibt sich eine repräsentative Stichprobe für die Hochrechnung auf das Bundesland NRW, da insgesamt 48 von insgesamt 491 Krankenhausstandorten in NRW herangezogen werden (9,78 %).19

Im Rahmen des Analyseverfahrens werden die unabhängigen Internetportale Weisse Liste und das Deutsche Krankenhausverzeichnis genutzt, um die Krankenhäuser in dem zu untersuchenden Versorgungsgebiet zu identifizieren. Unterstützend wird die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK verwendet. Letztere gilt als Orientierung, da in der vorliegenden Arbeit die Qualitätsberichte aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 herangezogen werden und die AOK ihre aktuelleren Abrechnungsdaten (Stand: Mitte 2019) aller Krankenhäuser und deren Prognosen für das Jahr 2020 genutzt hat.20 Diese drei Portale wurden ausgewählt, da sich hiermit die Krankenhäuser in Deutschland u. a. geografisch darstellen lassen und gezielt nach einzelnen Städten gesucht werden kann. Des Weiteren sind die strukturierten Qualitätsberichte, auf die in Kapitel 2.4 näher eingegangen wird, eine der Grundlagen der Daten der Weissen Liste.21

1.3 Aufbau der Arbeit

Im ersten Teil der Arbeit wird auf allgemeine Begrifflichkeiten der externen stationären Qualitätssicherung eingegangen. So soll gewährleistet werden, dass ein einheitliches Verständnis des zu untersuchenden Themenfeldes geschaffen wird. Dazu werden zunächst die Begriffe Qualität im Gesundheitswesen und die externe stationäre Qualitätssicherung definiert und beschrieben. Darauf aufbauend wird die externe stationäre Qualitätssicherung mit weiteren Unterpunkten näher erläutert. Hierzu zählen die Qualitätsindikatoren und die strukturierten Qualitätsbe­richte der Krankenhäuser. Dabei wird auch deren essentielle Funktion für das folgende Analyseverfahren dieser Arbeit dargelegt. Im Anschluss wird die Mindestmengenregelung erneut aufgegriffen und dargestellt.

Im zweiten Teil der Arbeit wird dann die Sekundärdatenanalyse der strukturierten Qualitätsberichte anhand der GPS durchgeführt. Die Methodik der eigentlichen Analyse wurde bereits im Kapitel 1.2 erläutert. Es folgt die Aufstellung eines Studienplans, die Beschreibung des Datenaufbereitungsprozesses und die Datenanalyse, in der die Ergebnisse darstellt und die Hypothesen falsifiziert bzw. verifiziert werden. Anschließend werden die Ergebnisse und die Auswahl der Daten kritisch hinterfragt und interpretiert. Die Auswertung der Ergebnisse soll dann die oben genannten Forschungsfragen und die Ausgangsfrage aus dem Titel beantworten können und so zur Entwicklung von möglichen Handlungsempfehlun­gen beitragen. Ebenfalls werden aktuelle Vorgaben des G-BA in Bezug auf die Sekundärdatenanalyse kritisch reflektiert. Im abschließenden Fazit werden die Ergebnisse dann noch einmal kurz zusammengefasst dargestellt.

1.4 Literaturrecherche

Für die Erarbeitung, Analyse und Auswertung des vorliegenden Themas wurde als Grundlage die allgemeine Literaturrecherche als analytisches Verfahren genutzt. Dabei wurden zu Beginn Begriffe aus dem Titel und den Forschungsfragen für die Suche verwendet. Diese lauten: „Qualitätssicherung“, „Krankenhaus“, „Sekundär­daten“, „Sekundärdatenanalyse“, „strukturierte Qualitätsberichte“, „Versorgungsge­biet“, „Mindestmengenregelung“, „künstliches Kniegelenk“ und „Ergebnisqualität“.

Nach der Sichtung der ersten Literatur konnte die Suche weiter differenziert werden, sodass neue Suchbegriffe entwickelt werden konnten, um die Thematik weiter einzugrenzen. Dabei wurden Begriffe wie „Qualitätsindikatoren“, „einrichtungsübergreifend“, „IQTIG“, „AQUA Institut“, „G-BA“, „planbare Operation“, „Behandlungsqualität“ genutzt. Die Suche nach geeigneter Literatur und Studien erfolgte auf gängigen Datenbanken, wie EBSCO, beck-online, Google Scholar, WIdO, Thieme Gruppe, Ärzteblatt und Ärztezeitung. Des Weiteren wurden auch Richtlinien und Beschlüsse als geeignete Literatur identifiziert.

2 Externe stationäre Qualitätssicherung

Um die externe stationäre Qualitätssicherung zu definieren, ist es nötig, zuvor den Begriff der Qualität im Gesundheitswesen separat hervorzuheben, da sich die Qualitätssicherung u. a. davon ableitet. Ebenso wird auch eine Abgrenzung zwischen dem internen Qualitätsmanagement und der externen Qualitätssicherung vorgenommen, sodass das Verständnis der nachfolgenden Untersuchung nicht verzerrt wird. Des Weiteren wird Bezug auf die Qualitätsindikatoren genommen und am Beispiel der Knieendoprothesenversorgung genauer beschrieben. Außerdem werden die strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser und die Mindestmengenregelung definiert und erläutert.

2.1 Begriffsbestimmung Qualität im Gesundheitswesen

Für den Begriff Qualität im Gesundheitswesen existiert keine allgemeingültige Definition, sodass die folgenden Beschreibungen für den weiteren Verlauf der Arbeit genutzt werden.

§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V besagt, dass die Qualität der Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen haben. Dabei müssen die medizinischen Methoden allgemein anerkannt werden, jedoch nicht verpflichtend in dem Ausmaß, dass die Anerkennung dieser Methoden der absolut herrschenden Lehre entsprechen muss. Dennoch muss die Anerkennung der Methoden dabei eine schlichte Vertretbarkeit übersteigen. Ebenfalls müssen die Anforderungen der evidenzbasierten Medizin eingehalten werden.22 Darunter ist „der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten“23 zu verstehen. Dabei werden vor allem drei Bereiche berücksichtigt: die individuelle klinische Erfahrung, die Werte und Wünsche der Patienten und der aktuelle Stand der klinischen Forschung.24

Auch Leitlinien, die auf Grundlage evidenzbasierter Medizin entwickelt werden, spiegeln den allgemeinen Stand der Wissenschaft wider.25 Dabei stellen sie „den nach einem definierten, transparent gemachten Vorgehen erzielten Konsens mehrerer Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen und Arbeitsgruppen zu bestimmten ärztlichen Vorgehensweisen dar“26 und werden regemäßig aktualisiert, überprüft und fortgeschrieben.27

Ebenfalls hat sich der Qualitätsbegriff nach der DIN EN ISO 8402 etabliert. Darunter wird die „Gesamtheit von Merkmalen ... einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, um festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen“28 verstanden. Das bedeutet, dass die Qualität nur dann erfüllt ist, wenn alle Merkmale einer Dienstleistung ihren Anforderungen entsprechen und keine Fehler vorzuweisen sind. Ähnlich beschreibt es der vom Gesetzgeber beauftrage G-BA, nämlich als die „Eignung einer Sache zu einem vorgegebenen Zweck.“29 Auch legt der G-BA nach § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V Richtlinien hinsichtlich von Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität fest.

Diese Richtlinien bilden im Wesentlichen die bis heute etablierten „Qualitätstrias“ nach Donabedian ab, der die Qualität im Gesundheitswesen als den „Grad an der Übereinstimmung zwischen definierten Zielen und der wirklich geleisteten Versorgung“30 beschreibt.31

Unter der Strukturqualität wird sowohl die technische als auch personelle Ausstattung einer Einrichtung verstanden. Außerdem wird die finanzielle Situation berücksichtigt, sowie die administrativen, gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

Die Prozessqualität stellt die Qualität der Art und Weise von Arbeitsabläufen und Untersuchungen dar. Dies betrifft auch die Koordinierung und Patientenorientierung von Gesundheitsdienstleistungen. Somit haben die Prozesse direkten Einfluss auf die Leistungserbringung.32

Die Ergebnisqualität betrachtet die Effektivität bzw. die Resultate der erbrachten Leistungen einer Einrichtung und bildet die wichtigste Grundlage für das Messen der Gesamtqualität. Dazu können zum einen die objektive Veränderung (z. B. Komplikationsraten, Verbesserung des Krankheitszustandes) oder zum anderen die subjektive Veränderung (z. B. Patientenzufriedenheit nach einem Kranken­hausaufenthalt) herangezogen werden.33

Die „Qualitätstrias“ haben alle Einfluss auf den Erfolg einer Behandlung oder Operation, da sie sich gegenseitig bedingen und eng miteinander verzahnt sind. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber auch Mindestanforderungen in diesen drei Qualitätsbereichen.34

2.2 Begriffsbestimmung der externen stationären Qualitäts­sicherung

Nach § 135 a Abs. 1 Satz 1 SGB V sind alle Leistungserbringer, darunter auch die Krankenhäuser, dazu verpflichtet, sich hinsichtlich der Qualität ihrer erbrachten Leistungen weiterzuentwickeln und diese zu sichern. Darauf beziehen sich im stationären Bereich vor allem die einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung und die Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmana­gements nach § 135 a Abs. 2. Nr. 1 u. 2 SGB V. Im Folgenden wird zunächst kurz das interne Qualitätsmanagement erläutert, sodass eine Abgrenzung zur Qualitätssicherung erkenntlich wird.

Der Gesetzgeber gibt vor, dass diese Einrichtungen lediglich nach § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V grundsätzliche Anforderungen schaffen müssen. Was genau damit gemeint ist, wird im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der G-BA hat dazu 2015 die Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement eingeführt und definiert Qualitätsmanagement als eine „systematische und kontinuierliche Durchführung von Aktivitäten ..., mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung im Rahmen der Patientenversorgung erreicht werden soll“.35 Dazu zählen z. B. die Einführung von Risikomanagement- oder Fehlermeldesystemen.36 Die dabei verfolgten Ziele sind u. a. die Förderung der Patientensicherheit sowie die Patientenzufriedenheit, die Erhöhung der Zufriedenheit aller am Prozess Beteiligten sowie eine effektive und effiziente Vorgehens- und Arbeitsweise.37 Entscheidend dabei ist, dass das Qualitätsmanagement in der stationären Versorgung „in seiner Gesamtheit Aufgabe der Krankenhausträger“38 und der obersten Krankenhauslei­tung ist.39

Ähnlich wird dies von Roters beschrieben, der darunter eine Managementmethode versteht, die darauf abzielt, dass unter der Mitwirkung aller Mitarbeiter einer Einrichtung die Qualität im Mittelpunkt ihrer Bemühungen steht. Die Mitarbeiter sind dabei kontinuierlich bestrebt, die Bedürfnisse verschiedener Adressaten, wie z. B. der Patienten, der Angehörigen und auch der zuweisenden Ärzten zu berücksichti- gen.40

Anders versteht sich die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung am Beispiel der stationären Versorgung. Als Synonym kann hier die extern vergleichende oder extern stationäre Qualitätssicherung genannt werden.41 Hierbei werden Daten aus durchgeführten Behandlungen in den bestehenden Leistungsbereichen (z. B. Knieendoprothesenversorgung) dokumentiert. Das bedeutet, dass jedes zugelassene Krankenhaus nach § 108 SGB V dazu verpflichtet ist, diese Daten zu erheben, sodass ein bundesweiter Vergleich ermöglicht werden kann.42

Bei den vorgenannten Daten handelt es sich um sogenannte Routinedaten im Gesundheitswesen, u. a. von Sozialversicherungsträgern wie der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung. Darunter werden standardisierte Informationen verstanden, die vor allem zur Abrechnung mit verschiedenen Leistungserbringern erhoben werden. Im Gesundheitswesen wird als Synonym der Begriff der Sekundärdaten verwendet. Definiert werden sie als Daten, die nicht eigens für wissenschaftliche Zwecke erhoben werden, wie es bei Primärdaten der Fall wäre, sondern bei Routinedaten handelt es sich um bereits vorliegende Daten, die ursprünglich zu anderen und nicht primär wissenschaftlichen, Zwecken erhoben 43 wurden.43

Damit diese ausgewertet und verglichen werden können, hat der G-BA nach § 137 a Abs. 1 Satz 1 SGB V das fachlich unabhängige wissenschaftliche Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIQ) gegründet. Hauptaufgaben dieses Instituts sind u. a. die Erarbeitung von Instrumenten der Qualitätssicherung, Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen und Mitwirkung an deren Umsetzung, Fortführung und Weiterentwicklung der bereits existierenden Qualitätssicherungsverfahren. Ebenso gehören zu ihren Aufgaben die Entwicklung und Durchführung von Verfahren, um die externe Qualitätssiche­rung in der stationären und ambulanten Versorgung besser zu verzahnen, und die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form anhand der jährlich veröffentlichen Qualitätsreporte.44

Die rechtlichen Grundlagen für die externe stationäre Qualitätssicherung werden in zwei Richtlinien des G-BA vorgegeben. Die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) ist maßgebend für die beteiligten Institutionen im stationären Bereich, während die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) im übergreifenden Krankenhaus- und Vertragsarztsektor Anwendung findet. Dabei stehen das transparente Vorgehen bei der Durchführung dieses Verfahrens sowie die Bewertung von Qualitätssicherungsdaten und das sektorenübergreifende und sektorspezifische Verfahren der ambulanten und stationären Qualitätssicherung im Vordergrund.45 Ab 2021 sollen diese beiden Richtlinien in die DeQS-RL zusammengeführt werden, sodass für den ambulanten und stationären Bereich ähnliche Regelungen gelten und eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit in den Bereichen der sektorenübergreifenden und sektorspezifischen Verfahren gegeben ist.46

Die Qualitätssicherungsverfahren des IQTIGs sind in neun Versorgungsbereiche unterteilt, denen jeweils mindestens ein oder mehrere Qualitätssicherungsverfah- ren zugeordnet sind.47 In folgender Tabelle sind die Versorgungsbereiche mit der Anzahl ihrer verschiedenen Qualitätssicherungsverfahren abgebildet.

Tabelle 1: Versorgungsbereiche und Anzahl an Qualitätssicherungsverfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an IQTIG, Qualitätssicherungsverfahren, 2019, o. S.

Um ein besseres Verständnis über die Qualitätssicherungsverfahren zu erlangen, wird das Beispiel der Knieendoprothesenversorgung aus dem Versorgungsbereich Orthopädie und der Unfallchirurgie in Bezug auf die bevorstehende Analyse aufgegriffen und erläutert.

Dabei wird beim Qualitätssicherungsverfahren der Knieendoprothesenversorgung die Versorgungsqualität von Krankenhäusern untersucht, bei denen Erstimplantati­onen von künstlichen Kniegelenken durchgeführt werden. Dazu zählen die Erstimplantation einer Knie-Totalendoprothese oder einer unikondylären Schlittenprothese bei Patientinnen und Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.48 Bei der Letzteren handelt es sich um eine Teilprothese.49 Des Weiteren werden Eingriffe bei Patienten untersucht, die bereits eine Prothese eingesetzt bekommen haben und diese nun gewechselt werden müssen. Zudem werden Eingriffe untersucht, die aufgrund von Komplikationen einen Wechsel bzw. Teilwechsel zur Folge haben.50

Berücksichtigt werden dabei „Informationen aus der Anamnese, die medizinische Begründung für den Eingriff, Komplikationen, die während des Eingriffs oder anschließend auftreten, sowie bestimmte Untersuchungsergebnisse vor der Entlassung“.51 Die erhobenen Daten sind Grundlage für die statistischen Auswertungen, die in Form von Qualitätsindikatoren dargestellt werden.52 Ferner werden Patienten mit spezifischen Eigenschaften, wie z. B. mit kindlichen Fehlanlagen oder onkologischen Erkrankungen, in dem Qualitätssicherungsverfah­ren nicht berücksichtigt.53

2.4 Qualitätsindikatoren

2.3.1 Definition

Unter Qualitätsindikatoren (QI) werden fest definierte Kriterien verstanden, mit denen eine Messung, Vergleichbarkeit und Darstellung und der medizinischen Qualität in Krankenhäusern oder Praxen ermöglicht wird.54 Dabei sollen sie zwischen guter und schlechter Struktur-, Prozess und Ergebnisqualität unterscheiden. Sie stellen folglich Hilfsgrößen der Qualitätsbestimmung dar.55 Durch den Einsatz von QI soll die Qualitätsförderung vorangetrieben werden und es ermöglicht werden, die Qualität der Krankenhäuser durch Zahlen indirekt abzubilden.56 Die definierten Kriterien ermittelt das IQTIQ vorab und untersucht dabei deren Relevanz für die externe Qualitätssicherung. Dabei werden durch Experten, auf Basis von Leitlinien oder der aktuellen wissenschaftlichen Evidenz, entsprechende Verfahren und Instrumente für die QI entwickelt.57

Zu jedem QI gibt es drei einheitliche Vorgaben. Erstens beinhaltet jeder QI ein Qualitätsziel, das erreicht werden soll. Zweitens gibt es Rechenregeln, die den Wert eines QI bestimmen. Dazu gibt es verschiedene Verfahren, die in Kapitel 2.3.2 an zwei Beispielen der Knieendoprothesenversorgung erläutert werden. Drittens gibt es den bundesweiten Referenzbereich.58 Dabei handelt es sich um ein Intervall, in welchem sich die Ergebnisse eines Krankenhauses befinden sollten, da die Qualität der Ergebnisse dann als unauffällig bzw . als gut bezeichnet werden kann.59 Liegt ein Ergebnis außerhalb dieses Intervalls, bedeutet dies eine rechnerische Auffälligkeit und hat den Strukturierten Dialog zur Folge. Darunter ist zu verstehen, dass vom G-BA beauftragte Expertinnen und Experten Kontakt zu den Krankenhäusern aufnehmen, um die auffälligen Ergebnisse aus den Referenzbereichen zu besprechen, und infolgedessen ggfs. geeignete Qualitätsverbesserungs- und Qualitätsförderungsmaßnahmen einzuleiten.60 Auffällige Ergebnisse bedeuten jedoch nicht ausschließlich, dass eine schlechte Behandlungsqualität vorliegt.61 Eine fehlerhafte Dokumentation des Krankenhaus­personals ist bspw. ausreichend oder es liegen außerordentlich schwierige medizinische Fälle vor, die diese auffälligen Ergebnisse erklärbar machen.62 Diese Angelegenheiten gilt es sind im Einzelfall im strukturierten Dialog zu erörtern.

2.3.2 Qualitätsindikatoren der Knieendoprothesenversorgung

Wie bereits im Kapitel 2.2 erwähnt, zählt zum Versorgungsgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie das Qualitätssicherungsverfahren der Knieendoprothesenver­sorgung. Insgesamt gibt es elf verschiedene QI, die die unterschiedlichen Patientengruppen und Qualitätsaspekte im Bezug auf die Versorgungsqualität berücksichtigen.63 Die in der Problemstellung und Zielsetzung genannten beiden QI „Indikation zur elektiven Knieendoprothesen-Erstimplantation“ und „Beweglichkeit bei Entlassung“ werden hier nun erneut aufgegriffen und im Folgenden dargestellt.

Bei dem QI “Indikation zur elektiven Knieendoprothesen-Erstimplantation“ handelt es sich um einen Prozessindikator, der synonym auch mit 54020 bezeichnet wird. Das bedeutet, dass dieser Indikator Aufschluss darüber geben soll, inwiefern ein Krankenhaus sorgfältig vorab überprüft, ob tatsächlich die Notwendigkeit besteht, eine Kniegelenksimplantation vorzunehmen und z. B. Maßnahmen im ambulanten Bereich (konservative Behandlungen) nicht mehr ausreichen oder bereits ausgeschöpft sind. Durch bestimmte Symptome (Ruhe- oder Belastungsschmer­zen) oder Erkrankungen der Patienten (degenerativ oder rheumatisch), als auch durch entsprechende Untersuchungen (z. B. Röntgenbilder), wird dies geprüft und vom Krankenhaus begründet dokumentiert.64

Der Referenzbereich liegt in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bei > 90 %.65 Ist der Wert also > 90 %, bedeutet dies eine unauffällige bzw. gute Indikationsstellung anhand der berücksichtigten Kriterien. Liegt der Wert außerhalb des Bereiches, bspw. bei 80 %, dann hat dies den strukturierten Dialog zur Folge, da bei diesen Krankenhäusern die Vorgaben aus dem QI nicht erfüllt wurden und somit analysiert werden muss, welche Ursachen dafür vorliegen.

Die Rechenregel für diesen QI ist die Bildung eines Quotienten. Im Zähler werden dabei die Eingriffe an Patienten berücksichtigt, die die Kriterien dieses QI erfüllen (beobachtete Ereignisse). Im Nenner werden alle Erstimplantationen von Endoprothesen am Kniegelenk bei Patienten ab 18 Jahren abgebildet. Dies entspricht der Grundgesamtheit. Als Resultat entsteht das rechnerische Ergebnis. Auch hier gibt es einige Ausnahmen, die nicht in der Rechenregel berücksichtigt werden.66 Für das nachfolgende Analyseverfahren haben die genauen Kriterien und Ausnahmen keine Relevanz, da die Angaben aus Zähler und Nenner bereits vorliegen.

Der zweite QI “Beweglichkeit bei Entlassung“ (54026) ist ein Ergebnisindikator. Hierbei steht die Qualität der Ergebnisse der Behandlung im Vordergrund. Das vorgegebene Qualitätsziel besagt eine ausreichende Beugefähigkeit bzw. Beweglichkeit des Kniegelenks bei Entlassung aus dem Krankenhaus nach Implantation eines künstlichen Kniegelenks. Der Bewegungsradius (0-0-90 Grad) ist objektiv messbar und eignet sich daher besser als das subjektive Schmerzemp­finden der Patienten. Der Grad der Beugefähigkeit ist für eine anschließende Rehabilitation erfolgsentscheidend.67

Hier liegt der Referenzbereich in den Jahren 2015, 2016 und 2017 konstant bei > 80 %.68 Ist der Wert also > 80 %, bedeutet dies eine unauffällige bzw. gute Beweglichkeit nach einer Operation. Liegt der Wert außerhalb des Bereiches, bspw. bei 70 %, dann hat dies den strukturierten Dialog zur Folge, da die vorgegebenen Werte nicht erfüllt werden und die gesamte Patientenanzahl eines Krankenhauses im Durchschnitt nicht die entsprechende Beweglichkeit vorweisen kann.

Die Rechenregel für diesen QI ist ebenfalls die Bildung eines Quotienten, der das rechnerische Ergebnis darstellt. Im Zähler werden Patienten, bei denen eine postoperative Beweglichkeit des Knies von 0-0-90 Grad erreicht wurde (Streckung mindestens 0 Grad, Beugung mindestens 90 Grad), berücksichtigt. Im Nenner werden alle lebend entlassenen Patienten mit elektiver Knieendoprothesen­Erstimplantation, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erfasst.69

2.5 Strukturierte Qualitätsberichte der Krankenhäuser

2.4.1 Definition und Hintergrund

Der G-BA beschreibt die strukturierten Qualitätsberichte seit 2005 als eine Informations-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe für stationäre Krankenhaus­leistung im Gesundheitswesen.70 Dieser wird nach § 136b Abs. 1 Nr. 3 SGB V vom Gesetzgeber beauftragt, Beschlüsse über Inhalt, Umfang und Datenformat der jährlich zu veröffentlichen Qualitätsberichte für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zu fassen. Es gibt seit der Einführung der Qualitätsberichte keine einheitliche Definition, jedoch wird nach Schrappe der Qualitätsbericht als „ein systematisch erstellter Bericht, der der interessierten Öffentlichkeit in regelmäßigen Zeitabständen repräsentative und valide Daten zur Qualität der erbrachten Dienstleistung in verständlicher Form zur Verfügung stellt“71 definiert und ähnelt den Angaben des G-BA.

Dabei ist jedes Krankenhaus, welches Leistungen für gesetzlich Versicherte erbringt, dazu verpflichtet, seit dem Berichtsjahr 2012 jährlich über ihre durchgeführten Leistungen und vorhandenen Strukturen zu informieren.72 In erster Linie dienen die Qualitätsberichte den Patientinnen und Patienten als Orientie­rungshilfe, die aufgrund einer Erkrankung stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden müssen oder ambulant in einem Krankenhaus behandelt bzw. operiert werden müssen. Des Weiteren stehen die Berichte auch den Leistungserbringern, wie z. B. den niedergelassenen Ärzten und Fachärzten, zur Verfügung, damit diese ihre Patienten optimal an ein Krankenhaus verweisen oder eine Empfehlung aussprechen können.73 Ziel der Qualitätsberichte ist es, die Transparenz und die Qualität der Versorgung im Krankenhaus zu erhöhen.74 Außerdem dienen sie als „Grundlage für vergleichende Informationen und Empfehlungen ... über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus.“75

Die Veröffentlichung der strukturierten Qualitätsberichte erfolgt über die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie vom Verband der Privaten Krankenversicherungen. Spätestens sind diese bis zum 31. Januar des Folgejahres des Berichterstattungsjahres zu veröffentlichen.76 Der G-BA bietet über seine Referenzdatenbank im Internet die Qualitätsberichte aller zugelassenen Krankenhäuser in einem PDF-Format an. Somit können diese auch von Laien gelesen werden, da diese zunächst in einer speziellen Computersprache verfasst werden.77 Des Weiteren sind die Inhalte der Qualitätsberichte auch in sogenannten Klinik-Suchmaschinen im Internet hinterlegt. Als Beispiele können hier die Weisse Liste der Bertelsmann Stiftung und der Krankenhausnavigator der Allgemeinen Ortskrankenkassen genannt werden.78

2.4.2 Aufbau und Inhalte

Die strukturierten Qualitätsberichte aller Krankenhäuser sind nach den Vorgaben des G-BA einheitlich zu erstellen, sodass eine bestmögliche Vergleichbarkeit und Transparenz geschaffen wird.76 Seit 2012 bestehen die Qualitätsberichte aus einer Einleitung und drei Hauptteilen, die sich in Teil A, B und C unterteilen. Im Folgenden werden diese beschrieben.

Jeder Bericht verfügt über eine Einleitung, die Auskunft über die Verantwortlichen der Qualitätsberichte und weitere Informationen und Ansprechpartner, wie z. B. über Qualitäts- und Hygienebeauftragte, Pressereferenten sowie Internetquellen zur Homepage des Krankenhauses, preisgibt.77

In Teil A werden die Struktur- und Leistungsdaten eines Krankenhauses aufgeführt, also Informationen, die für das gesamte Krankenhaus gelten. Es gibt eine Untergliederung in 14 Bereiche. Dazu zählen u. a. die allgemeinen Kontaktdaten des Krankenhauses, medizinisch-pflegerische Leistungsangebote, Aspekte der Barrierefreiheit, Bettenanzahl und Fallzahlen des Standortes, sowie dessen personelle Besetzung und ob das Krankenhaus über ein patientenorientiertes Lob- und Beschwerdemanagement verfügt.

Teil B beinhaltet Angaben zu Struktur- und Leistungsdaten der jeweiligen Organisationseinheiten und Fachabteilungen. Wie auch schon zuvor für das gesamte Krankenhaus angegeben, werden für jede Fachabteilung oder Organisationseinheit Informationen u. a. über deren Barrierefreiheit und Fallzahlen dargelegt. Ebenso werden Angaben über bestehende Zielvereinbarung mit leitendem Ärztepersonal aufgeführt. Für jede Fachabteilung ist ebenfalls die personelle Ausstattung anzugeben. Dazu zählen das Ärzte- und Pflegepersonal und ggfs. spezielles therapeutisches Personal für die Fachabteilungen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.78

Des Weiteren werden auch Outputelemente der Krankenhäuser mitveröffentlicht.79 Das heißt, dass alle Hauptdiagnosen nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) sowie durchgeführte Prozeduren nach den Operations- und Prozedurenschlüsseln (OPS) mit Fallzahlen aufgeführt werden. Unter der ICD ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland zu verstehen. Aktuell existiert die zehnte deutsche modifizierte Version, dies entspricht dann der vollständigen Bezeichnung ICD-10-GM (GM = German Modification).80 Die OPS werden im Kapitel 2.5.2 näher erläutert. Außerdem werden in diesem Teil der Qualitätsberich­te ambulante Behandlungsmöglichkeiten und ambulante Operationen des jeweiligen Krankenhauses aufgezeigt.

In Teil C geht es um die Aktivitäten eines Krankenhauses im Bereich der Qualitätssicherung. Dazu zählt die externe vergleichende Qualitätssicherung nach § 136 SGB V, die zum einen die erbachten Leistungsbereiche mit der dazugehöri­gen Dokumentationsrate darlegt und zum anderen die Ergebnisse aus den Qualitätsindikatoren widerspiegelt.81

Ergänzend zu den Angaben aus den Qualitätsindikatoren des vorherigen Kapitels, werden in den Qualitätsberichten unter dem Punkt der externen stationären Qualitätssicherung zwei weitere Bereiche berücksichtigt: Zum einen handelt es sich dabei um den Vertrauensbereich eines einzelnen Krankenhauses, der von jedem Krankenhaus eigens für das Folgejahr anhand der eigenen Kennzahlen des laufenden Jahres prospektiv erstellt wird.82 Zum anderen gibt es den bundesweiten Vertrauensbereich, der aus den übermittelten Daten aller Krankenhäuser prospektiv ermittelt wird. Dabei handelt es sich jeweils um den 95 %-Vertrauens­bereich, also dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % die Ergebnisse unter Berücksichtigung des Zufalls und der Risikoadjustierung in diesem Bereich liegen. Ein vom Krankenhaus angegebener großer Vertrauensbereich kann Hinweise auf geringe Sicherheit geben. Das kann u. a. der Tatsache von geringen Behandlungs­zahlen geschuldet sein.83

Außerdem werden Qualitätssicherungsmaßahmen bzgl. der Teilnahme an Disease-Management-Programmen mitveröffentlicht. Das heißt, dass angegeben wird, ob ein Krankenhaus in dem Berichtsjahr Behandlungen von chronisch kranken Patienten aus den DMP durchgeführt hat. Weitere Bereiche in Teil C sind die jeweilige Umsetzung von Beschlüssen zur Qualitätssicherung, Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus und die Umsetzung der Mindestmen­genregelung nach § 136b SGB V.84 Letztere wird nachfolgend beschrieben.

2.6 Mindestmengenregelung

2.5.1 Definition

Der G-BA hat zum 01.01.2004 die Mindestmengenregelung nach § 136 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V eingeführt.85 Diese besagt, dass für bestimmte planbare Behandlungen und Operationen eine Mindestanzahl an Durchführungen pro Jahr erreicht werden muss, sodass ein Krankenhaus im Folgejahr diese Leistungen weiterhin erbringen darf und von den Krankenkassen bezahlt wird. Bei diesen stationären Leistungen legt der G-BA den Fokus auf die Abhängigkeit von der Durchführungshäufigkeit und der daraus resultierenden Behandlungsqualität bei komplexen und schwierigen Eingriffen. Das Ziel dabei ist, die Leistungen nur von Ärztinnen und Ärzten mit ausreichender Erfahrung durchführen zu lassen, sodass der Aspekt der Qualitätssicherung berücksichtigt wird.86 Hervorzuheben ist, dass es sich hierbei um ein Instrument der Qualitätssicherung handelt, bei dem es nicht um die Messung der Qualität an sich geht, sondern das das Ziel hat, ein Mindestmaß an Behandlungssicherheit zu gewährleisten und das Behandlungsrisiko zu minimieren.87

In den Regelungen sind weitere Kriterien aufgeführt, die für die Krankenhäuser essentiell wichtig sind, um an der Mindestmengenversorgung teilzunehmen. Dazu gehören die Operations- und Prozedurenschlüssel der zu berücksichtigenden Leistungsbereiche, Ausnahmetatbestände, Übergangsregelungen und die Angabe von Prognosen für das Folgejahr, die im Folgenden erläutert werden.88

2.5.2 Leistungsbereiche

Die Mindestmengenregelung gilt für acht Leistungsbereiche, die sich mit zwei Ausnahmen auf verschiedene Operationen beziehen. Aktuell werden koronarchi­rurgische Eingriffe nicht mit einer Mindestmengenzahl aufgenommen. Zu den acht Leistungsbereichen zählen folgende Leistungsbereiche, die jeweils unterschiedli­che Mindestmengen aufweisen:

Tabelle 2: Leistungsbereiche und zugehörige Mindestmengen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an IQTIG, Technische Dokumentation zur Spezifikation der Mindestmengenregelungen, 2019, S. 10.

Zu jedem o. g. Leistungsbereich gibt es zugehörige Operations- und Prozeduren­schlüssel (OPS). Der OPS stellt „die amtliche Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen“89 dar und wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMIDI) herausgegeben und jährlich aktualisiert. Der Leistungskatalog der OPS ist in zwei Teile aufgeteilt. Zum einen besteht dieser aus einem systematischen und zum anderen aus einem alphabetischen Verzeichnis. Letzteres bildet alle gültig anwendbaren OPS in alphabetischer Reihenfolge ab.90

[...]


1 Vgl. Destatis, Häufigsten Operationen in Deutschland, 2019, o. S.

2 Vgl. Bertelsmann Stiftung, Knieprothesen, 2018, S.8.

3 Vgl. Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Indikation Knieendopro­these, 2018, S. 9.

4 Vgl. G-BA, Mm-R, 2019a, o. S.

5 Vgl. G-BA, Mm-R, 2016, S. 3.

6 Vgl. G-BA, Mm-R, 2019c, S. 4.

7 Vgl. Bertelsmann Stiftung, Mindestmengen, 2019, S. 9.

8 Vgl. Mansky, T. et al., Krankenhaussterblichkeit, 2017, S. 823 ff.

9 Vgl. Jeschke, E., Qualitätsindikatoren, 2017, S. 110.; DocCheck Flexikon, Revision, 2019, o. S.

10 Vgl. Bitzer, E. M. et al., Trends in der Endoprothetik, 2010, S.188.

11 Vgl. G-BA, Qualitätsberichte, 2011, o. S.; G-BA, Qualitätssicherung, 2009, o. S.

12 Vgl. IQTIG, IQTIG, 2019, o. S.

13 Vgl. IQTIG, Knieprothesenversorgung, 2018, S. 5 ff.

14 Arbeitsgruppe Erhebung und Nutzung von Sekundärdaten et al., GPS, 2012, S. 2.

15 Vgl. e bd.

16 Working Group for the Survey and Utilization of Secondary Data et al. , gps, 2008, S. 2.

17 Vgl. Arbeitsgruppe Erhebung und Nutzung von Sekundärdaten et al., GPS, 2012, S. 2.

18 Vgl. Arbeitsgruppe Erhebung und Nutzung von Sekundärdaten et al., GPS, 2014, S. 3 ff.

19 Vgl. Deutsches Krankenhausverzeichnis, Krankenhäuser, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhaus­verzeichnis, Bochum, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausverzeichnis, Bottrop, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausverzeichnis, Castrop-Rauxel, 2019, o. S., Deutsches Krankenhausverzeich­nis, Datteln, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausverzeichnis, Dorsten, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausverzeichnis, Dortmund, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausverzeichnis, Gelsenkirchen, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausverzeichnis, Gladbeck, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausverzeichnis, Haltern am See, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausverzeichnis, Herne, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausverzeichnis, Marl, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausver­zeichnis, Recklinghausen, 2019, o. S.; Deutsches Krankenhausverzeichnis, Waltrop, 2019, o. S.

20 Vgl. AOK Bundesverband, Mindestmengen, 2019, o. S.

21 Vgl. Weisse Liste, SQB, 2019, o. S.

22 Vgl. Beeretz, R., Leistungsrecht, 2008, § 6 Rn. 22.

23 Reimbursement Institute, EbM, 2019, o. S.

24 Vgl. ebd.

25 Vgl. Hart, D., MedR, 2002, S. 321 ff.

26 Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Leitlinie, 2016, o. S.

27 Vgl. ebd.

28 Kern, N., QM, 2004, S. 24.

29 Vgl. G-BA, gesetzl. QB, 2014, S. 4.

30 Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Qualität, 2019, o. S.

31 Vgl. Neumann, L., externe QS, 2019, S.29.

32 Vgl. ebd.

33 Vgl. Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Ergebnisqualität, 2009, S. 10.

34 Vgl. Lefering, R., et al., Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, 2006, S. 327 - 333.

35 G-BA, QM-RL 2015a, S. 4.

36 Vgl. BMG, QS, 2019, o. S.

37 Vgl. ebd.

38 G-BA, QM-RL, 2015b, S 5.

39 Vgl. ebd.

40 Vgl. Roters, D., QS, 2017, § 136 SGB V Rn. 17-20.

41 Vgl. G-BA, gesetzl. QB, 2014, S. 17; Perleth, M. et al., QS, 2010, S. 309.

42 Vgl. G-BA, externe QS, 2019, o. S.

43 Vgl. Health & Care Management, Routinedaten, 2019, o. S.

44 Vgl. IQTIG, IQTIG, 2019, o. S.; AOK Bundesverband, gesetzl. QS, o. S.

45 Vgl. G-BA, Maßnahmen der QS, 2019, o. S.; IQTIG, QSKH-RL, 2019, o. S.; Hensen, P., externe QS, 2019, S. 515.

46 Vgl. IQTIG, QS-Verfahren, 2019, o. S.

47 Vgl. ebd.

48 Vgl. IQTIG, KEP, 2019, o. S.

49 Vgl. Orthopädische Gelenk-Klinik, Schlittenprothese, 2019, o. S.

50 Vgl. IQTIG, KEP, 2019, o. S.

51 IQTIG, Qualitätsreport 2017, 2018, S. 165.

52 Vgl. ebd.

53 Vgl. IQTIG, KEP, 2019, o. S.

54 Vgl. IQTIG, Qualitätsindikatoren, 2019, o. S.

55 Vgl. Arbeitsgruppe Qualitätsindikatoren des Expertenkreis Leitlinien der ÄZQ, Referenzbereich, 2001, S. 5 f.

56 Vgl. Blozik, E. et al., Qualitätsindikatoren, 2011, S. 7 f.; Hensen, P., Qualität, 2016, S. 143.

57 Vgl. Blozik, E. et al., Qualitätsindikatoren, 2011, S. 7; IQTIG, Qualitätsindikatoren, 2019, o. S.

58 Vgl. G-BA, gesetzl. QB, 2014, S. 21.

59 Vgl. Deister, S., Qualitätsindikatoren, 2018, S. 31.: Arbeitsgruppe Qualitätsindikatoren des Expertenkreis Leitlinien der ÄZQ, Referenzbereich, 2001, S. 5 f.

60 Vgl . G-BA, strukt. Dialog, 2006, S. 9 f.

61 Vgl. G-BA, QS, 2018, o. S.

62 Vgl. G-BA, gesetzl. QB, 2014, S. 18.

63 Vgl. IQTIG, Qualitätsreport 2017, 2018, S. 165.

64 Vgl. IQTIG, KEP 2017, 2018, S. 4; IQTIG, Qualitätsreport 2018, 2019, S. 170.

65 Vgl. IQTIG, KEP 2017, 2018, S. 7; IQTIG, KEP 2016, 2017, S. 7.

66 Vgl. IQTIG, KEP 2017, 2018, S. 7.

67 Vgl. IQTIG, KEP 2017, 2018, S. 37; IQTIG, Qualitätsreport 2017, 2018, S. 166.

68 Vgl. IQTIG, KEP 2017, 2018, S. 41; IQTIG, KEP 2016, 2017, S. 39.

69 Vgl. IQTIG, KEP 2017, 2018, S. 37 ff.

70 Vgl . G-BA, Qualitätsbericht, 2019, S. 3.

71 Pfaff, H., Qualitätsbericht , 2003, S. 13-23.

72 Vgl. G-BA, Qualitätsbericht, 2013, S. 4.

73 Vgl. ITSG, QB der Krankenhäuser, 2017, o. S.

74 Vgl. G-BA, Qualitätsbericht, 2019, S. 3.

75 ebd.

76 Vgl. GKV-Spitzenverband, QB der Krankenhäuser, 2019, o. S.

77 Vgl. G-BA, gesetzl. QB, 2014, S. 10.

78 Vgl. Hensen, P., Qualität, 2016, S. 417 f.

79 Vgl. ebd., S. 416.

80 Vgl. DIMDI, Klassifikation, 2019, o. S.

81 Vgl. Hensen, P., Qualität, 2016, S. 417 f.

82 Vgl. G-BA, gesetzl. QB, 2014, S. 21 f.

83 Vgl. G-BA, Regelungen QB, S. 50 f.; G-BA, gesetzl. QB, 2014, S. 21 f.

84 Vgl. Hensen, P., Qualität, 2016, S. 418.

85 Vgl. G-BA, Mm-R, 2019a, o. S.; Institut für Wissen in der Wirtschaft, Mindestmengenvereinbarung, 2014, o. S.

86 Vgl. G-BA, Mm-R, 2019b, o. S.

87 Vgl. GKV-Spitzenverband, Mindestmengen, 2017, o. S.

88 Vgl. G - BA, Mm-R, 2019a, o. S.

89 DIMDI, OPS, 2019a, o. S.

90 Vgl. ebd.

Ende der Leseprobe aus 97 Seiten

Details

Titel
Qualitätssicherung im Krankenhaus. Geben Sekundärdaten aus den gesetzlichen Qualitätsberichten Hinweise auf den Erfolg von Mindestmengen?
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule
Note
1,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
97
Katalognummer
V975125
ISBN (eBook)
9783346322036
ISBN (Buch)
9783346322043
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Qualitätssicherung, Mindestmengen, Qualitätsberichte, Qualitätsindikatoren
Arbeit zitieren
Markus Schmitt (Autor:in), 2020, Qualitätssicherung im Krankenhaus. Geben Sekundärdaten aus den gesetzlichen Qualitätsberichten Hinweise auf den Erfolg von Mindestmengen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/975125

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