Schulungsplattform zur Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) – KGS

Schulungsplattform zur Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)

Schulungsplattform zur Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)

Der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) möchte die Digitalisierung an deutschen Kliniken vorantreiben und fördert deswegen verschiedene Digitalisierungsprojekte. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) prüft im Bewilligungsverfahren, ob die geplanten Maßnahmen den Zielen und Bestimmungen zur Förderung durch den KHZF entsprechen. Dabei kommt auch dem IT-Dienstleister des Projekts eine wichtige Rolle zu. Durch bestimmte Nachweise des IT-Dienstleisters (für Vorhaben, die die Tatbestände § 19 Absatz 1 Nr. 2 bis 6 und 8 und 10 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung KHSFV erfüllen) kann das BAS sich davon überzeugen, dass die technischen Voraussetzungen sowie die nötige Kompetenz vorhanden sind, um das Projekt gemäß der KHZF-Richtlinien nach § 21 Absatz 2 Satz 1 KHSFV umzusetzen.

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Externe Links

Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
§ 19 KHSFV
§ 21 KHSFV

Quelle: Bundesamt für Soziale Sicherung

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