Fast 2.000 Krankenhäuser gibt es in Deutschland, braucht es tatsächlich so viele? Oder sind nicht Spezialisierung und technische Ausstattung ausschlaggebend für eine gute Gesundheitsversorgung. Darüber wurde schon vor Corona diskutiert, doch nun stellt sich diese Frage neu: Im Gegensatz zu den ersten Monaten der Pandemie erhalten nämlich nicht mehr sämtliche Häuser pauschale Ausgleichszahlungen dafür, dass sie Betten und Pflegekapazitäten frei halten – egal, ob und wie viele Infizierte dort tatsächlich behandelt werden. Stattdessen zählt zum Beispiel, ob sie eine prinzipielle Notfallversorgung haben.

Das ist für viele Kliniken womöglich existenzbedrohend, denn sie machen wegen Corona weitaus weniger Umsatz. Die Zahl der ambulanten Eingriffe ist deutlich zurückgegangen. Der zum Jahreswechsel ausgeschiedene Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, hatte noch in einem dramatischen Appell an die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass Kliniken bereits im ersten Quartal 2021 die Gehälter ihrer Beschäftigten nicht mehr ohne zusätzliche Hilfen zahlen könnten.

Krankenhäuser in Existenznot sind ein Schreckensszenario für Pflegekräfte genauso wie für Patientinnen – und auch für Lokalpolitiker. Viele Menschen und damit Wählerinnen und Wähler fühlen sich wohler, wenn ein Krankenhaus in ihrer unmittelbaren Nähe steht. Häuser zu schließen oder mehrere zusammenzulegen, ist politisch oft schwer umzusetzen. Auch deshalb gibt es hierzulande so viele Kliniken, trotz oft jahrelang angehäufter Defizite.

Welche Häuser sind verzichtbar – und welche nicht?

Ausgerechnet durch die Pandemie stellt sich nun erneut die Frage, ob das wirklich so sein muss. Während der ersten Corona-Welle hätten lediglich rund 430 Kliniken tatsächlich die Versorgung der Corona-Patienten getragen, sagt Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhausversorgung beim Verband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die zu Beginn gewährten undifferenzierten Leerstandspauschalen seien "wie ein bedingungsloses Grundeinkommen" gewesen. "2020 war ein goldenes Jahr der Krankenhausfinanzierung."

Der GKV-Spitzenverband hatte deshalb eine Differenzierung und zielgerichtete Finanzhilfen für die Covid-Versorger vorgeschlagen, an der sich die Bundesregierung bei der Neuregelung der Ausgleichszahlungen seit dem 18. November orientierte. Sie sind jetzt an zahlreiche zusätzliche Bedingungen geknüpft. Dazu gehören eine Covid-19-Inzidenz von über 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen, sowie die Anzahl der betreibbaren Intensivkapazitäten. Aber eben auch die prinzipielle Funktion eines Krankenhauses in der Notfallversorgung. 

Das schloss – nachvollziehbar – zum Beispiel orthopädische Fachkliniken und Zentren zur Behandlung psychosomatischer Krankheiten wie Essstörungen aus. Aber, für die privaten Betreiber und das Personal ernüchternd, zunächst etwa auch die Lungenfachklinik der Asklepios-Gruppe in Gauting südlich von München. Die hat zwar aufgrund ihrer Spezialisierung viel Erfahrung mit Beatmungspatienten, aber keine Notaufnahme. Das ist ein Ausschlusskriterium, obwohl auch in Gauting Covid-19-Patienten behandelt werden. 

Erst nach "massiver politischer Eskalation", sagt Joachim Ramming, Regionalgeschäftsführer Bayern bei Asklepios, erhalte die Gautinger Klinik doch eine Freihaltepauschale. Dazu mobilisierte die Gruppe den ärztlichen Koordinator im Landkreis Starnberg, das bayerische Gesundheitsministerium, die bayerische Krankenhausgesellschaft und den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern. Zudem klagt Asklepios vor Gericht dagegen, dass der Freistaat Bayern lediglich für vier von 26 zusätzlich geschaffenen Beatmungsplätzen die Bereitstellungspauschale von 50.000 Euro aus dem Krankenhausentlastungsgesetz bezahlen will.