Asklepios-Kinderklinik Sankt Augustin Streit um Kinderherzzentrum landet vor Gericht

Sankt Augustin/Bonn · Das Bonner Landgericht verhandelt jetzt die Klage des Asklepios-Konzerns gegen das Bonner Uniklinikum und das Land NRW. Es geht um Schadensersatz für den Wechsel der Kinderherzspezialisten nach Bonn.

 Proteste im Jahr 2019: An den Laubengängen hingen Transparente mit der Aufschrift „Rettet die Kinderklinik“.

Proteste im Jahr 2019: An den Laubengängen hingen Transparente mit der Aufschrift „Rettet die Kinderklinik“.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Termin vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts steht fest: Am 25. Januar wird dort die Klage des Asklepios-Konzerns gegen das Land Nordrhein-Westfalen und das Universitätsklinikum Bonn verhandeln. Der Betreiber des Deutschen Kinderherzentrums und der Kinderklinik in Sankt Augustin hatte bereits vor gut einem Jahr angekündigt, den juristischen Weg zu gehen und Schadenersatz für den Weggang seiner Kinderherzspezialisten zu fordern.

Der Streit hatte begonnen, als im April 2019 bekannt wurde, dass Kinderherzchirurg Boulos Asfour und Kinderkardiologe Martin Schneider die Kinderklinik Richtung Bonn verlassen wollen. Zwischenzeitlich stellte Asklepios die Zukunft des gesamten Klinikstandorts Sankt Augustin infrage. Den beiden Kinderherzspezialisten waren seit Oktober 2019 rund 70 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinderherzzentrums ins Uniklinikum  gefolgt, wie der GA mehrfach berichtete. Hier arbeiten sie inzwischen im Neubau des Eltern-Kind-Zentrums (Elki) auch wieder mit Professor Ehrenfried Schindler zusammen, der mit seiner Bewerbung für die Leitung der Bonner Kinderanästhesie erfolgreich war.

Laut Pressemitteilung des Bonner Landgerichts verlangt Asklepios als Klägerin die Feststellung, dass die Beklagten sich wegen der Planung, Entwicklung und des Betriebs eines eigenen Kinderherzzentrums am Standort Venusberg in unmittelbarer Nachbarschaft und offener Konkurrenz zu Sankt Augustin schadensersatzpflichtig gemacht haben.

Land soll Schadenersatz zahlen

Das Land soll zudem wegen unterlassener Bedarfsplanung sowie wegen der „Missachtung des Grundsatzes der Trägervielfalt und des Vorrangs freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser“ Schadensersatz zahlen. Außerdem sollen die Bonner Richter feststellen, dass sich das Uniklinikum wegen der Abwerbung von Mitarbeitern schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Die Klägerin begründet die geltend gemachten Ansprüche laut Gericht unter anderem damit, das Land habe Anträge auf Bereitstellung von Fördermitteln wiederholt abgewiesen, obwohl es zur Bereitstellung für dieses Krankenhaus verpflichtet gewesen sei. Stattdessen  habe es dem Uniklinikum in erheblichem Umfang öffentliche Mittel für das Elki zur Verfügung gestellt. Die Klägerin begründet die geltend gemachten Ansprüche auch damit, die Uniklinik werbe gezielt Mitarbeiter der Klägerin ab, um die eigene Kinderklinik aufzubauen. „Die Abwerbeaktionen hätten inzwischen zur Kündigung von über 100 Mitarbeitern bei der Klägerin geführt. Die Klägerin sei infolgedessen gezwungen, den eigenen Standort drastisch zu verkleinern und in Teilen zu schließen“, gibt das Landgericht die Klage wieder.

Patiententransporte sollen vermieden werden

Die Beklagten weisen die geltend gemachten Ansprüche zurück. Hierzu führen sie laut Pressemitteilung des Gerichts unter anderem aus, dass das Bonner Uniklinikum kein neues Kinderherzzentrum errichte, sondern seine eigene bisher in der Innenstadt angesiedelte Kinderherzchirurgie lediglich in das neue Eltern-Kind-Zentrum auf den Venusberg überführe und räumlich mit der Geburtshilfe zusammenführe, unter anderem um in Zukunft bisher erforderliche Patiententransporte zwischen den Standorten zu vermeiden. Die vorhandenen Leistungsangebote der Asklepios-Kinderklinik seien hierdurch nicht geändert worden.

Das Land NRW habe die Errichtung des Elki gefördert, nicht aber ein „neues Kinderherzzentrum“. Eine rechtswidrige Planung und Finanzierung seitens des Landes liege nicht vor. Das Land führt darüber hinaus aus, es liege auch keine rechtswidrige Benachteiligung der Klägerin vor, da die Finanzierung der Hochschulkliniken auf einer anderen gesetzlichen Grundlage beruhe als die Finanzierung von Plankrankenhäusern wie dem in Sankt Augustin.

Die Beklagten tragen laut Gericht weiter vor, dass das Uniklinikum auch keine Mitarbeiter der Klägerin abgeworben habe, sondern die Mitarbeiter auf eigene Initiative gewechselt seien. Darüber hinaus seien weniger Mitarbeiter gewechselt, als von der Klägerin vorgetragen. Eine etwaige zwingende Schließung des Deutschen Kinderherzzentrums der Klägerin sei nicht vom Uniklinikum zu verantworten, sondern allein von der Klägerin, die in der Vergangenheit falsche unternehmerische Entscheidungen getroffen habe.

Uniklinikum fordert von Asklepios Unterlassung

Das Uniklinikum hat bereits Widerklage gegen die Klägerin, den Geschäftsführer und die Muttergesellschaft der Klägerin sowie deren Geschäftsführer erhoben, mit der sie die Unterlassung von aus ihrer Sicht falschen Behauptungen, unter anderem bezogen auf die Finanzierung und die Abwerbung von Personal verlangt.

Die Argumente der Parteien werden nun vor der Zivilkammer erörtert. Bislang ist ein Verhandlungstermin am Montag, 25. Januar, ab 11 Uhr im Saalbau des Bonner Landgerichts angesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort