Pfleger und Ärzte zeigen Uniklinik Halle an: Staatsanwalt ermittelt nach Spritzen-Streik!

Was geschah am 27. Juli tatsächlich auf der Station 6/9 der Uni-Klinik Halle? Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob Patienten zu Schaden gekommen sind

Was geschah am 27. Juli tatsächlich auf der Station 6/9 der Uni-Klinik Halle? Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob Patienten zu Schaden gekommen sind

Foto: Steffen Schellhorn
Von: Uwe Freitag und christian Leopold

Halle – Ende Oktober demonstrierten Mitarbeiter der Uni-Klinik Halle für mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen. Wurde der Arbeitskampf jetzt mit verbotenen Mitteln weitergeführt, dabei das Leben von Patienten gefährdet? Die Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet.

„Betrifft: Vorsätzliche Körperverletzung/Patientengefährdung durch Unterlassung“ steht über der anonyme Anzeige, die an Staatsanwaltschaft, Polizei, Klinikvorstand und Medien verschickt wurde. Unterzeichnet mit: „Eine Gruppe von Pflegenden und Ärzten, die die aktuellen Zustände nicht verantworten können“.

Danach soll es am 27. Juli in der Klinik für Inneres I, Station 6/9 einen Spritzen-Streik gegeben haben. Das Pflegepersonal der Früh- und Spätschicht habe es bewusst unterlassen, den Patienten intravenös Medikamente (u.a. Antibiotika) und Flüssigkeiten zu verabreichen. Angeblich um Druck in einer Auseinandersetzung mit den Ärzten zu machen, die den überlasteten Pflegekräften diese Arbeit wieder abnehmen sollen.

Die Klinik-Leitung will von einem Spritzen-Streik nichts wissen, redet stattdessen von „einer besonderen Situation“, ausgelöst durch Urlaub und Krankheit von Pflegekräften. „Dadurch wurde die Gabe von Medikamenten teilweise verzögert“, wird allerdings eingeräumt.

Was genau an dem Tag vorgefallen ist, werden nun Polizei und Staatsanwaltschaft klären.

„Wir gehen der Sache nach, der Vorgang wurde dem Sonderdezernat zugeteilt, welches sich mit Verfahren gegen Angehörige von Heil- und Pflegeberufen erfasst“, sagt Klaus Wiechmann (64), Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle.

Die Staatsanwälte prüfen jetzt als erstes, ob sich Namen von Geschädigten und Tatverdächtigen ermitteln lassen.

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