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Qualität und Sicherheit

Neue Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie

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Am 1. Juli 2020 ist eine neue Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie (QBA-RL) für alle niedergelassenen arthroskopisch tätigen Ärzte in Kraft getreten. Für die regelmäßige Qualitätsüberprüfung der Eingriffe müssen ab sofort die Operationsindikationen und das ausgewählte OP-Verfahren nachvollziehbar dokumentiert sein. Zuständig für die jährlichen Prüfungen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die die eingereichten Unterlagen der behandelnden Ärzte begutachten. Um die erforderliche Dokumentation zu erleichtern, hat der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie der Berufsverband für Arthroskopie (BVASK) jetzt eine Liste mit möglichen Indikationsbegründungen aller gängigen arthroskopischen Eingriffe an Knie und Schulter erstellt.

Die Inhalte der Indikationsbegründungen können in die jeweilige Praxissoftware eingepflegt werden. Eine Anpassung der Liste an die individuelle Situation ist unbedingt notwendig.  Die Auswahl des gewählten arthroskopischen Eingriffs sollte so dokumentiert sein, dass sie sich dem Prüfer der KV-Kommission erschließt. Insbesondere bei Abweichungen vom medizinischen Standard sind entsprechende Erläuterungen zu Verfahren zu dokumentieren.

Beispiele für OP-Indikationen

Die Indikation zur arthroskopischen Operation ergibt sich bei individuellen Fällen aufgrund:

  • von persistierenden Schmerzen
  • der Erfolglosigkeit der bisherigen Behandlung
  • des langen Beschwerdezeitraumes
  • fehlender nicht operativer Behandlungsoptionen mit gleicher Ergebniswahrscheinlichkeit
  • des Verletzungsmusters
  • des kombinierten Verletzungsmusters
  • der subjektiven Instabilität
  • der objektiven Instabilität
  • der komplexen Instabilität
  • der Bewegungseinschränkung
  • der Blockade(n)
  • der Gelenkschwellung(en)
  • der Arbeitsunfähigkeit
  • der Sportunfähigkeit
  • des Aktivitätsanspruches
  • des sportlichen Anspruches
  • der beruflichen Anforderungen
  • des hohen Leidensdruckes
  • des expliziten Patientenwunsches
  • der Notwendigkeit zu einer weiterführenden intraartikulären Diagnostik (staging OP) bei komplexem Schadensmuster

Spezifische OP-Indikation Schulter

  • Aufgrund der subakromialen Enge droht ohne Operation eine zunehmende Sehnenschädigung.
  • Aufgrund der Form der Sehnenruptur ist ohne Sehnenrekonstruktion eine Größenprogredienz, ggf. mit klinischer Verschlechterung und ggf. zukünftiger Unmöglichkeit der Rekonstruktion zu erwarten.
  • Aufgrund des Instabilitätsmusters ist ohne operative Stabilisierung mit einer rezidivierenden Schulterinstabilität und/oder zunehmenden Gewebeschäden zu rechnen.
  • Trotz Omarthrose ist durch eine arthroskopische Operation eine Verbesserung der Beschwerden zu erwarten.

Spezifische OP-Indikation Knie

  • Trotz der isolierten Kreuzbandverletzung ist aufgrund des Alters und des sportlichen und des beruflichen Anspruches eine Kreuzbandplastik indiziert.
  • Aufgrund der Meniskusrissform droht ohne Operation eine zunehmende Knorpelschädigung.
  • Es sind die Ausnahmetatbestände des GBA-Beschlusses zur Arthroskopie bei Gonarthrose (Blockaden, freier Gelenkkörper) erfüllt.

Spezifische OP-Indikation Patientenwunsch

  • Der Patient wünscht explizit ein arthroskopisches Vorgehen.
  • Der Patient wünscht explizit ein operatives Vorgehen unter Verzicht auf (weitere) nicht operative Behandlungen.
  • Der Patient wünscht explizit ein minimal-invasives Vorgehen.
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