Missbrauch in Homburg: Bremst der Klinik-Boss die Missbrauchs-Aufklärung?

Professor Wolfgang Reith, Vorstandschef und Ärztlicher Direktor der Homburger Uniklinik, werden Pflichtverletzungen vorgeworfen

Professor Wolfgang Reith, Vorstandschef und Ärztlicher Direktor der Homburger Uniklinik, werden Pflichtverletzungen vorgeworfen

Foto: Thomas Wieck
Von: Ralph Stanger

Homburg – Jetzt steht auch der Chef der Homburger Uniklinik wegen des Missbrauchsskandals an der Kinder- und Jugendpsychiatrie (BILD berichtete) in der Kritik.

Professor Wolfgang Reith werden Fehler bei der Aufarbeitung der Vorfälle vorgeworfen –ausgerechnet von dem Anwalt, den die Uni in dieser Sache verpflichtet hat.

Der Aufsichtsrat hat deshalb den Uni-Vorstand „erneut und eindringlich“ dazu angehalten, auch die Akten auf den Stationen der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie „intensiv prüfen zu lassen“. Vor allem mit Blick auf den 2016 verstorbenen Assistenzarzt (†36), der dort Kinder sexuell missbraucht haben soll.

In einer Stellungnahme der Uniklinik heißt es: „Der Aufsichtsrat ist sich bewusst, dass der Aufklärungsprozess eine Herausforderung enormer Größenordnung ist, die allen Beteiligten viel abverlangt. Trotz einer Fehleinschätzung des Vorstandsvorsitzenden in einer Einzelbewertung spricht der Aufsichtsrat diesem sein Vertrauen aus.“

Anonyme und kostenlose Beratungsangebote

Sie haben den Verdacht, dass in Ihrem Umfeld ein Kind misshandelt oder missbraucht wird? Sie haben etwas gesehen, das Ihnen Sorgen bereitet? Dann können Sie sich (anonym) ans „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ wenden: 0800 22 55 530.

Kinder und Jugendliche, die Missbrauch erlebt haben, bekommen montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der „Nummer gegen Kummer“ 116 111 Unterstützung. Auf der Internetseite gibt es auch die Möglichkeit, mit den Beratern zu chatten.

Wer das Gefühl hat, pädophile Neigungen zu besitzen, findet Ansprechpartner beim Projekt „Kein Täter werden“ von der Berliner Charité. Auf der Website und unter 030 450 529 450 gibt es kostenlose Informationen. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.

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