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Hannover, 17.08.2020

(Fallzahlen in Klammern)

  • 1. Ambulante Pflege (210)
  • 2. Krankengymnasten/Physiotherapeuten (82)
  • 3. Ärzte (42)
  • 4. Apotheker (25)
  • 5. Zahnärzte (23)

  • 1. Arzneimittel: 477.433 €
  • 2. Ärztliche Leistungen: 161.297 €
  • 3. Heilmittel: 134.642 €
  • 4. Ambulante Pflege: 115.737 €
  • 5. Orthopädische u.a. Hilfsmittel: 46.357 €

(Fallzahlen in Klammern)

  • 1. Nordrhein-Westfalen (158)
  • 2. Bayern (84)
  • 3. Baden-Württemberg (45)
  • 4. Niedersachsen (43)
  • 5. Berlin (32)

(Prozentualer Anteil gerundet in Klammern)

  • 1. Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, sog. Luftleistungen, -rezepte (29 Prozent)
  • 2. Einsatz unqualifizierten Personals (27 Prozent)
  • 3. Abrechnung ohne Zulassung, Genehmigung bzw. Erlaubnis (11 Prozent)
  • 4. Unzulässige Zusammenarbeit (8 Prozent)
  • 5. Abrechnung höherwertiger Leistungen als erbracht (6 Prozent)

  • 1. Im Oktober 2019 fanden in Augsburg und München bei zehn Pflegediensten, in Arztpraxen und privaten Räumlichkeiten auch von Versicherten umfangreiche polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen statt. Dabei kamen die Ermittler unter anderem vorgetäuschter Pflegebedürftigkeit sowie dem Einsatz von Pseudo-Pflegern unter anderem in der Intensivpflege auf die Schliche. Die Ermittlungen laufen. Der entstandene Schaden für die KKH ist noch nicht beziffert.
  • 2. Die Investigativ-Redaktionen von NDR und WDR wiesen die KKH im November 2019 auf einen Radiologen hin, der zahlreiche radiologische Praxen und medizinische Versorgungszentren betreibt, in denen Röntgenkontrastmittel zur Diagnostik verwendet werden. Ehefrau und Sohn sind Geschäftsführer und Haupt-Gesellschafter einer GmbH, die Röntgenkontrastmittel vertreibt und die in 2017 einen Gewinn in Höhe von 17,3 Millionen Euro erzielte. Deren Masche: Die von dem Radiologen benötigten Kontrastmittel wurden ausschließlich über das Unternehmen der Ehefrau und des Sohnes abgerechnet. Die KKH sieht hierin eine als Betrug oder Korruption strafbare unzulässige Zusammenarbeit und erstattete Strafanzeige.
  • 3. In einer Brandenburger Klinik wurden Patienten während ihres teilstationären Aufenthaltes Arzneimittel verabreicht, die in den Tagessätzen für die Kliniken bereits enthalten sind. Für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes dürfen daher keine Medikamente durch eine Apotheke abgerechnet werden. Um die Arzneimittel nicht selbst bezahlen zu müssen, tat sich die Klinik mit einer Apotheke zusammen. Die Apotheke erhielt mit Arztstempeln versehene Blanko-Rezepte, die sie selbst ausfüllte, und lieferte die Medikamente an die Klinik, in der sie den Patienten verabreicht wurden. Diese Rezepte wurden später von den Klinikärzten unterschrieben und von der Apotheke dann für einen Zeitraum vor den Klinikaufenthalten mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Klinik sparte so die Kosten für die von ihr verabreichten und von der Apotheke gelieferten Medikamente. Der Apotheke bescherte es zusätzliche Umsätze in erheblicher Höhe. Der Schaden ging in die Millionen und lag allein bei der KKH bei über 391.000 Euro. Dies ist der größte Einzelschaden für die KKH in 2019.

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