«Racheakt» – Spital streicht Angestellten Ferien

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Wetzikon ZH«Racheakt» – Spital streicht Angestellten Ferien

Wetziker Spitalpersonal forderte, dass das Umkleiden zur Arbeitszeit zählt. Als Reaktion strich die Geschäftsleitung des Spitals ihnen eine Woche Ferien.

Darum gehts

  • Fünf Wetziker Spitalangestellte beklagten sich, dass das Umkleiden zur Arbeitszeit gehören solle.
  • Die Geschäftsleitung strich ihnen deshalb eine Woche Ferien, wie ein Brief zeigt.
  • Die Gewerkschaft spricht von einem «Racheakt».
  • Die Geschäftsleitung bestreitet die Ferienstreichung.

Weil sie mit einer Änderung des Personalreglements nicht einverstanden waren, strich das Spital Wetzikon fünf Angestellten eine Ferienwoche. Auslöser des Streits war ein neuer Passus zum Umkleiden: «Die Umkleidezeit vor und nach der Arbeit gilt nicht als bezahlte Arbeitszeit», steht im Reglement. Fünf Mitarbeitende wollten das nicht hinnehmen. Die Gewerkschaft des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) kämpft seit mehreren Jahren mit einer Kampagne dafür, dass das Umkleiden als Arbeitszeit gilt. Bei der Unterzeichnung brachten sie bei diesem Punkt deshalb einen Vorbehalt an und erklärten, mit der Regelung nicht einverstanden zu sein.

Das liess sich die Geschäftsführung des Spitals nicht gefallen. «Als Strafe», wie die Gewerkschaft auf ihrer Webseite schreibt, habe das Spital den Mitarbeitenden ihre «Anerkennungswoche» fürs Jahr 2019 gestrichen. Dabei handelt es sich um eine fünfte Ferienwoche, die vom Spital Wetzikon zusätzlich zu den arbeitsrechtlich vorgeschriebenen vier Wochen gewährt werden, «als Dank für das grosse Engagement».

Gewerkschaft spricht von «Racheakt»

Diese Ferienwoche ist allerdings nicht wie in anderen Spitälern im regulären Ferienguthaben enthalten, sondern an Bedingungen geknüpft. Das machte sich die Geschäftsleitung zu Nutze. Im Oktober 2019 wandte sich diese mit einem Brief an die Betroffenen, der dem «Zürcher Oberländer» vorliegt. Darin steht, dass die «Voraussetzungen für die Gewährung der Anerkennungswoche» entfielen, da die Mitarbeitenden «nicht anerkennen, dass es sich bei der Umkleidezeit um nicht bezahlte Arbeitszeit handelt.»

Diesen «Racheakt» der Geschäftsleitung bezeichnet Gewerkschaftssekretär Roland Brunner gegenüber der Zeitung als «Ohrfeige links und rechts» für die fünf Angestellten. Die fünf Angestellten protestierten gemeinsam mit der Gewerkschaft mehrmals bei der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat gegen die Ferienstreichung. «Diese Bestrafung entzieht sich jeglicher rechtlicher Grundlage», so Brunner.

Spital bestreitet Ferienstreichung

Diesen Frühling, während des Corona-Lockdowns, hat das Spital die Streichung laut Brunner schliesslich mündlich rückgängig gemacht. Doch: «Bis heute hat sich die Geschäftsleitung bei den betroffenen Mitarbeitern nicht dafür entschuldigt, dass sie sie zu Unrecht beschuldigt hat. Das Verhalten zeugt von einem fragwürdigen Umgang mit dem Personal», so Brunner.

Das Spital Wetzikon bestreitet der Zeitung gegenüber allerdings, den fünf Angestellten eine Ferienwoche gestrichen zu haben: «Wir mussten für den Bezug der Anerkennungswoche bei den fünf Angestellten sicherstellen, dass sie sich an die Bedingungen halten, welche für den Bezug der Anerkennungswoche und damit für alle Mitarbeitenden im GZO Spital Wetzikon gelten», schreibt Stephan Gervers, Leiter Marketing und Kommunikation.

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