Krankenhauszukunftsgesetz

Kliniken und Kassen sollen Corona-Kompensationszahlungen vereinbaren

Gesundheitsminister Spahn ergänzt seinen Entwurf für das geplante Krankenhauszukunftsgesetz: Sowohl Corona-bedingte Erlösausfälle wie auch Mehrkosten sollen den Häusern erstattet werden – jedoch regional und krankenhausindividuell angepasst.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Abgesagte Operationen, leere Betten: Bundesgesundheitsminister Spahn will, dass Kliniken Corona-bedingte Erlösausfälle sowie Mehrkosten erstattet bekommen.

Abgesagte Operationen, leere Betten: Bundesgesundheitsminister Spahn will, dass Kliniken Corona-bedingte Erlösausfälle sowie Mehrkosten erstattet bekommen.

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Berlin. Abgesagte Operationen, leere Betten: Deutschlands Krankenhäuser sollen Einnahmeverluste wegen der Corona-Pandemie kompensiert bekommen. Das geht aus einem ergänzten Entwurf für eine Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum geplanten Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hervor. Das Papier, das an die Koalitionsfraktionen adressiert ist, liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.

Vorgaben bis 31. Dezember

Demnach sollen Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung bis 31. Dezember 2020 bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Ausgleichszahlungen vereinbaren. Auf Basis der Ausgleichssätze sollen Kassen und Kliniken vor Ort aushandeln, wie viel Geld welches Krankenhaus erhält. Dazu sollen Abrechnungsdaten der Kliniken herangezogen werden.

Bereits im zweiten Pandemie-Gesetz vom Mai waren die Kliniken verpflichtet worden, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus entsprechende Daten zu schicken.

Das Vorgehen folge der Einsicht, dass die Folgen des Coronavirus für die Krankenhäuser „voraussichtlich regional und krankenhausindividuell unterschiedlich ausfallen“, heißt es im Entwurf. Daher habe die Unterstützung auf der Ortsebene anzusetzen.

Kompensieren will die Koalition aber nicht nur Erlösrückgänge. Auch Corona-bedingte Mehrkosten sollen erstattet werden. Diese könnten etwa durch den weiter bestehenden Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung für Ärzte und Pflegekräfte sowie andere Hygienemaßnahmen entstehen.

Die Krankenhäuser sollen daher vor Ort einen Zuschlag je voll- und teilstationären Fall vereinbaren können. Auf diese Weise sollen Mehrkosten aufgefangen werden, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2021 entstehen und „die nicht anderweitig finanziert werden“.

Zuschlag je Behandlungsfall

Bezüglich der auf die Kostenträger dann zukommenden Mehrausgaben macht das BMG bereits eine erste Rechnung auf: Unter der Annahme, dass für alle voll- und teilstationäre Fälle im oben genannten Zeitraum ein Zuschlag für coronabedingte Mehrkosten in Höhe von etwa zehn Euro flösse, summierten sich die Mehrausgaben auf rund 300 Millionen Euro. Die gesetzlichen Kassen hätten 270 Millionen Euro, die Privaten 23 Millionen Euro und Bund, Länder und Gemeinden über die Beihilfe acht Millionen Euro zu schultern.

Mit dem im März verabschiedeten COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz waren Union und SPD den Kliniken bereits zur Seite gesprungen. Die Häuser erhalten seither eine Pauschale für jedes wegen der Pandemie leerbleibende Bett. Zudem werden zusätzliche Intensivbetten bezuschusst. Im Juli waren die Corona-Zuschüsse für leer stehende Betten abgestuft worden. Sie liegen nunmehr zwischen 190 und 760 Euro.

Uniklinika fordern mehr Hilfen

Großen Häusern reicht das aber nicht. So hatten zuletzt Uniklinika erklärt, dass sie wegen Corona starke Verluste in ihren Bilanzen zu verzeichnen hätten. In einem Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten die Wissenschaftsminister der Länder daher weitere Finanzspritzen vom Bund für die Uniklinika verlangt.

Im BMG scheint die Forderung angekommen zu sein. So wird im Entwurf betont: „Insbesondere“ Unikliniken und Maximalversorger seien von Erlösrückgängen wegen Corona betroffen.

Sonstige Hilfen sollen auslaufen

Die schlechte Nachricht für die Krankenhäuser lautet indes: „Angesichts der Vielzahl der seit März 2020 ergriffenen Maßnahmen“ wie etwa der Bereitstellung von Schutzmaterialien, dem Ausbau von Testkapazitäten oder Zusatzentgelten für Corona-Tests im Krankenhaus sieht das BMG keinen Grund, die pauschalen finanziellen Hilfen über den 30. September 2020 hinaus zu verlängern.

Gleichwohl sollen bereits geleistete Ausgleichszahlungen für nicht belegte Betten auch dann bei den Kliniken „verbleiben“, wenn diese dadurch Erlösüberschüsse generiert haben.

Der Umgang mit den Freihaltepauschalen hatte zuletzt für Diskussionen gesorgt. Auch Gesundheitsminister Spahn hatte betont, sollten Krankenhäuser Betten regulär abrechnen und gleichzeitig Freihalte-Pauschalen beanspruchen, sei das Betrug.

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