PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 02.09.2020 Weniger als die Hälfte der Klinischen Krebsregister am Jahresende voll arbeitsfähig

GKV-Spitzenverband

In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes deutliche Kritik an dem schleppenden Aufbau der Klinischen Krebsregister geäußert. Lediglich die Klinischen Krebsregister in den Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland konnten bis Ende des Jahres 2019 alle geforderten Förderkriterien erfüllen, was aus Sicht der sozialen Selbstverwaltung unbefriedigend ist. Diese Kriterien sind die gesetzliche Voraussetzung, damit die Krankenkassen künftig regelhaft die Arbeit der Klinischen Krebsregister finanzieren dürfen.

Auf Basis der im Gutachten des Prognos-Instituts enthaltenen Prognose ist nach jetzigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass auch am Ende der vorgesehenen Nachbesserungsfrist zum Jahresende lediglich in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein alle notwendigen Kriterien erfüllen werden. 10 von 18 Registern werden die Bedingungen auch nach sieben Jahren des von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell geförderten Aufbaus voraussichtlich nicht erfüllt haben.

Dazu erklären die beiden alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes:

„Für die Medizin sind Krebsregister eine wertvolle Hilfe und sie leisten einen besonderen Beitrag im Kampf gegen Krebs“, so Uwe Klemens. „Wir fordern die Länder und Register auf“, so Dr. Volker Hansen, „umgehend ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, damit die Register ihre wichtige Aufgabe für die Menschen wahrnehmen können“.

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