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Das GZO-Spital möchte in Sachen bezahlte Umkleidezeit den Bundesgerichtsentscheid abwarten. Bis dahin bleibt alles beim Alten. Foto: Christian Merz

Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts: Umkleidezeit wird nicht bezahlt

Keine bezahlte Umkleidezeit für Angestellte des Limmattalspitals. So lautet das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes. Das letzte Wort ist in der Sache aber noch nicht gesprochen.

Das GZO-Spital möchte in Sachen bezahlte Umkleidezeit den Bundesgerichtsentscheid abwarten. Bis dahin bleibt alles beim Alten. Foto: Christian Merz

Veröffentlicht am: 02.09.2020 – 17.20 Uhr

Wer in einem Spital arbeitet, muss sich umziehen. Und das dauert einige Minuten. Dass ihnen diese Zeit als Arbeitszeit angerechnet wird, dafür kämpfen Spitalangestellte und die Gewerkschaft VPOD seit Jahren.

Einige Spitäler im Kanton haben die Praxis angepasst, mehrere stellen sich immer noch auf den Standpunkt, dass die Zeit zum Umziehen nicht zur Arbeitszeit gehört. Vor kurzem kritisierte die Gewerkschaft auch das GZO-Spital Wetzikon. Dabei ging es um einen Konflikt, dem ebenfalls der Knatsch um die Umkleidezeit zugrunde lag.

Gewerkschaft kritisiert «Bestrafungsaktion» des GZO-Spitals

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