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Bundestag verabschiedet Krankenhauszukunftsgesetz


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Der Bundestag hat am 18. September 2020 mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ein Investitionsprogramm auf den Weg gebracht, das den Kliniken 3 Mrd. € an Bundesmitteln für Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit beschert. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.

Mit den vorgesehenen 4,3 Mrd. € werde den Kliniken zum richtigen Zeitpunkt die Möglichkeit eröffnet, durch moderne digitale Infrastruktur Behandlungsprozesse zu optimieren, aber auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu verbessern. sagte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Auch die Erhöhung der Cyber-Sicherheit sei ein wesentliches Handlungsfeld. „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Digitalisierung in Krankenhäuser noch nicht im notwendigen Maß entwickelt ist und genutzt wird. Hier kann nun stärker angesetzt werden.“

Das Gesetz zeige die Probleme der Investitionsfinanzierung der vergangenen Jahrzehnte auf. Doch die Pandemie habe auch bei vielen Ländern verdeutlicht, dass die wichtigsten Bereiche der Daseinsvorsorge – also auch Krankenhäuser – als systemrelevant noch stärker in den Fokus genommen werden müssen, so der DKG-Präsident weiter. Auch hier gebe es viele Ankündigungen aus den Ländern, die Fördermittel aufzustocken. „Zusammen mit dem Zukunftsprogramm des Bundes sind das wichtige Schritte, die Investitionsmisere zu mindern, im Idealfall aufzulösen“, machte der DKG-Präsident deutlich.

Neben der Digitalisierungsinitiative sind die gesetzlichen Umsetzungen der Beschlüsse des COVID-Beirats wichtige Schritte für die Kliniken. Die Verlängerung und Neukonzeption des Schutzschirmes gegen weiter anhaltende Corona-bedingte Mehrkosten und Erlösverluste der Krankenhäuser bis zum Ende des Jahres bietet den Krankenhäusern die erforderliche ökonomische Planungssicherheit für die Konzentration auf die weitere Pandemiebewältigung. Auch begrüßen die Kliniken, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Auszahlungen des Bonus an besonders belastete Mitarbeiter geschaffen wurden.

Die wichtigsten Regelungen des KHZG im Überblick:

Über 4 Mrd. € für die Modernisierung von Krankenhäusern

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.

Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.

Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Mrd. € zur Verfügung.

Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.

Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.

Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10 % des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.

Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

Finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser

Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert.

Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Jahr 2019 wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen.

Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.

Weitere Regelungen

Der Einsatz von Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren, wird finanziell anerkannt. Krankenhäusern, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten, werden insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt. Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro betragen kann.

Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt.

Im Bereich der Pflege werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene und bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verlängert.

In Deutschland werden Krankenhäuser in einem "dualen Finanzierungssystem" finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Die Krankenkassen und selbstzahlende Patientinnen und Patienten finanzieren mit den für Krankenhausbehandlungen zu entrichtenden Entgelten die Betriebskosten (Personal, Gebäudeerhaltung, Verbrauchsgüter).

Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeiten derzeit Formulare und konkretisierende Förderrichtlinien. Hierdurch erleichtern wir die Antragstellung und geben den Krankenhäusern Hilfestellungen bei der Verwirklichung entsprechender Projekte.