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DKG zum Kabinettsbeschluss des Versorgungsverbesserungsgesetzes

Stärkung von ländlichen Kliniken und Förderprogramm Hebammen wichtige Maßnahmen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Versorgungsverbesserungsgesetz. Sowohl das Förderprogramm Hebammen als auch die Ausweitung der pauschalen Förderung für ländliche Krankenhäuser sind wichtige und gute Schritte zur Sicherung der Daseinsvorsorge auch in strukturschwachen Gebieten. „Mit dem Förderprogramm kann der regional sehr unterschiedlichen Situation bei den Hebammen besser Rechnung getragen werden. Es ist sehr begrüßenswert, dass nun auch Hebammen entlastende Assistenzberufe über das Förderprogramm finanziert werden. Bedauerlich ist allerdings, dass die Förderung erst ab 500 Geburten greift und damit kleinere Krankenhäuser nicht einbezogen sind“, so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

Sehr zu begrüßen ist aus Kliniksicht die Ausweitung der Förderbeträge für ländliche Krankenhäuser. Mit der Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin kommt der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung der Krankenhäuser nach, der sich die G-BA-Mehrheit verweigert hatte. „Die im Kabinettsbeschluss vorgesehenen Erweiterungen der Fördermöglichkeiten von mindestens 400.000 auf bis zu 800.000 Euro je Krankenhaus, je nachdem wie viele der vier förderfähigen Fachabteilungen vorgehalten werden, ist ein gutes Signal für die ländlichen Kliniken und ein weiterer Schritt der Abkehr von der allgemeinen Finanzierung über Fallpauschalen in der Grundversorgung. Die Corona-Pandemie hat mehr als deutlich gemacht, dass die Krankenhäuser im ländlichen Bereich eine wesentliche und unverzichtbare Aufgabe im regionalen Netzwerk von Krankenhausstandorten haben“, so Baum.

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