Der Bundesrat hat den Weg für die Nutzung der elektronischen Patientenakte frei gemacht. Dafür billigte die Länderkammer ein entsprechendes Gesetz, das zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Demnach sollen Versicherte einen Anspruch darauf haben, dass Ärzte Patientendaten in der elektronischen Akte eintragen. Dort können Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder, Angaben aus Impfausweis oder Mutterpass sowie aus Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und weitere Daten gespeichert werden

Bei einem Wechsel der Krankenkassen sollen Versicherte ihre Daten aus der elektronischen Akte übertragen lassen können. Zudem können sie künftig über eine App elektronische Rezepte auf ihr Smartphone laden und in einer Apotheke einlösen. Die dazu nötige Anwendung soll im Laufe des kommenden Jahres zur Verfügung stehen. Auch Überweisungen zu einem Facharzt lassen sich künftig elektronisch übermitteln.

Ab 2022 sollen die Versicherten für jedes in der Akte gespeicherte Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf. Wer kein Smartphone oder vergleichbares Endgerät hat, wird seine elektronische Akte bei der Krankenkasse einsehen können. So sollen die Versicherten eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden, die Nutzung der elektronischen Patientenakte bleibt freiwillig.

"Der Berliner Flughafen des deutschen Gesundheitswesens"

Ab 2023 können Patientinnen ihre Daten, wenn gewünscht, der Forschung zur Verfügung stellen. Dabei soll die Datensicherheit jederzeit gewährleistet sein. Für den Schutz der jeweils verarbeiteten Patientendaten sind Ärzte, Kliniken und Apotheken verantwortlich, heißt es in der Gesetzesbegründung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach in dem Zusammenhang von "Datenschutzstandards auf höchstem Niveau". 

Die Opposition hingegen kritisierte das Projekt: Die Neuerung schwäche den Datenschutz im Gesundheitsbereich, hieß es aus der FDP, die das Vorhaben im Allgemeinen aber unterstützte. Die Linke sprach von einem "unausgereiften" Projekt. Grüne und AfD kritisierten mangelnde Patientenbeteiligung bei der Entwicklung und die Komplexität des neuen Systems.

Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich um ein langfristig geplantes Projekt. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde 2005 gelegt, zehn Jahre regelte das E-Health-Gesetz Fragen zum Datenschutz und zu den Möglichkeiten des Systems. Spahn nannte es den "Berliner Flughafen des deutschen Gesundheitswesens".