Dauner Krankenhaus ist längst bedarfsnotwendig und braucht jetzt dringend den Sicherstellungszuschlag!

Foto: Krankenhaus Daun

Daun. Nachdem die Krankenhäuser in Adenau und Gerolstein keine Grundversorgung mehr leisten, ist das Krankenhaus in Daun nun die einzige Klinik in der Eifel-Region mit Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung. Allerdings bleibt der sogenannte Sicherstellungszuschlag dem Dauner Krankenhaus bis heute verwehrt, weil man aufgrund der Vorgaben des G-BA* für Sicherstellungszuschläge immer knapp über der Einwohnerzahl oder der Kilometerentfernung aus dem Raster fiel. Sowohl das Krankenhaus in Gerolstein, als auch das Krankenhaus in Daun haben diesen Zuschlag bisher nicht erhalten.

Das Maria-Hilf Krankenhaus in Daun braucht jetzt unbürokratische Unterstützung auf allen Ebenen. Mit Sicherstellungszuschlägen werden Krankenhäuser finanziell unterstützt, die für die regionale Basisversorgung der Bevölkerung notwendig sind, die aber – aufgrund geringer Fallzahlen im Verhältnis zu größeren Kliniken und daraus resultierenden höheren Vorhaltekosten – ihre relevanten Fachabteilungen nicht kostendeckend finanzieren können. Die Sicherstellungszuschläge werden pro Behandlungsfall über das übliche Entgeltsystem der Fallpauschalen hinaus gezahlt und helfen, das strukturell bedingte Defizit des Krankenhauses auszugleichen.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:

Wann ein Krankenhaus als unverzichtbar gilt und wann ein strukturell bedingter geringer Versorgungsbedarf vorliegt, hat der G-BA konkretisiert: Eine flächendeckende Versorgung sieht der G-BA* in Gefahr, wenn durch die Schließung des Krankenhauses zusätzlich mindestens 5000 Einwohner mehr als 30 Minuten mit dem Pkw fahren müssen, um zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu gelangen. Das ist seit 01.01.2021 in der Vulkaneifel längst der Fall. Eine Ausnahmereglung ist für besonders dünn besiedelte Regionen – bei unter 50 Einwohnern je Quadratkilometer – vorgesehen. Hier kann das Betroffenheitsmaß auf bis zu 500 Einwohner abgesenkt werden. Was muss eigentlich noch passieren, damit das Krankenhaus in Daun endlich diese Unterstützung erhält?

Aufgabe der Bundesländer

Ob die vorgegebenen Kriterien von einem Krankenhaus erfüllt werden und ob dieses damit berechtigt ist, bei einem finanziellen Defizit Sicherstellungszuschläge zu erhalten, wird von den zuständigen Landesbehörden überprüft. Die Bundesländer können zudem zusätzlich ergänzende oder abweichende Vorgaben erlassen, insbesondere um den regionalen Besonderheiten bei der Krankenhausversorgung Rechnung zu tragen. Zumindest Staatssekretär Dr Wilhelm/SPD vom Gesundheitsministerium in Mainz kennt die Situation in der Vulkaneifel.

Pauschale Zuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum

Seit 2020 erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung von 400.000 Euro pro Krankenhaus für das Folgejahr. Seit 2021 ist die Förderung gestaffelt: Krankenhausstandorte mit mehr als zwei bedarfsnotwendigen Fachabteilungen erhalten zu den 400.000 Euro Pauschalzuschlag für jede weitere Fachabteilung zusätzlich 200.000 Euro; maximal sind 800.00 Euro möglich.

Ein Krankenhaus, das auf diese Liste aufgenommen wurde, gilt als ein „bedarfsnotwendiges Krankenhaus im ländlichen Raum“ und hat Anspruch auf eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von mindestens 400 000 Euro jährlich (§ 5 Abs. 2a KHEntgG). Hierbei handelt es sich nicht um einen Sicherstellungszuschlag – er wird unabhängig von einem Defizit des Krankenhauses ausgezahlt und bedarf keiner Prüfung der zuständigen Landesbehörde.

Leider wurde bisher weder das Krankenhaus in Gerolstein, noch das Krankenhaus in Daun in diese Liste aufgenommen. Begründung: Verzichtbar!

Seit dem 01.01.2021 hat sich die Situation in der Region Eifel drastisch verschlechtert, sodass dem Maria Hilf Krankenhaus in Daun eine wichtige und zukunftsträchtige Rolle in der Patientenversorgung zukommt. Hierzu ist es aber zwingend notwendig die dafür benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Daher fordern wir für das Maria Hilf Krankenhaus die Aufnahme in die Liste für „bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum“.

 

* Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

 

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