Thurgau
Kanton zahlt den Spitälern bis zu 16,8 Millionen Franken für Coronakosten

Einen Monat lang durften die Spitäler auf Geheiss des Bundesrats keine nicht dringlichen Eingriffe und Therapien durchführen. Nun erhalten sie eine teilweise Kompensation.

Thomas Wunderlin
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In der Regel nicht dringend: Knieoperation im Kantonsspital Münsterlingen.

In der Regel nicht dringend: Knieoperation im Kantonsspital Münsterlingen.

Bild: Reto Martin

Marc Kohler, CEO der Spital Thurgau AG, beklagte eine Million Franken Verlust pro Tag. Während des Lockdowns vom 17. März bis zum 26. April 2020 mussten sich die Spitäler für Covid-19-Patienten bereithalten, von denen dann nicht so viele kamen wie befürchtet. Nicht dringliche Eingriffe mussten verschoben werden. Nun können die Thurgauer Spitäler mit einer Entschädigung rechnen.

Der Regierungsrat hat für die Spitäler der Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie eine finanzielle Unterstützung von maximal 16,8 Millionen Franken genehmigt, wie er am Donnerstag mitteilte. Entschädigt werden die Spitäler für die Zusatzkosten und Ertragsausfälle in den ersten fünf Monaten 2020.

Gemäss Susanna Schuppisser vom Amt für Gesundheit werden für die Unterstützungsbeiträge nur Spitäler innerhalb des Kantons Thurgau berücksichtigt. Nicht unterstützt werde beispielsweise das Kantonsspital St.Gallen, das sich auch auf der Thurgauer Spitalliste befinde.

Der Handlungsspielraum der Leistungserbringer sei im Frühling stark eingeschränkt worden, heisst es zur Begründung in der Medienmitteilung:

«Allerdings hat der Gesetzgeber nicht geregelt, wer die finanziellen Folgen der Massnahmen zu tragen hat.»

Viele private Betriebe seien vorübergehend geschlossen worden oder hätten Kurzarbeit anmelden können. Im Unterschied dazu hätten in den Spitälern die Patienten bis zur Entlassung behandelt werden müssen.

Der Regierungsrat unterstützt die Listenspitäler gestützt auf das Epidemiengesetz und den Beschluss des Grossen Rat vom 6. Mai, mit dem das Parlament einen Rahmenkredit von 50 Millionen Franken für die Bekämpfung der Pandemie bewilligte. Insgesamt hat der Regierungsrat dafür einen Betrag von maximal 16,8 Millionen Franken gesprochen. Maximal 6,5 Millionen Franken werden an die Ertragsausfälle für stationäre Leistungen bezahlt.

Regierungsrat Urs Martin, SVP.

Regierungsrat Urs Martin, SVP.

Bild: Reto Martin

Die Ertragsausfälle der Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation werden getrennt berechnet und finanziert. Konnten die Spitäler entstandene Verluste bis Ende 2020 auffangen, erhalten sie keine Beiträge an Ertragsausfälle.

Ausserdem leistet der Kanton auf Gesuch hin eine Abgeltung an Covid-19 bedingte Zusatzkosten von maximal 8,8 Millionen Franken, wenn die Spitäler für die Diagnostik und Behandlung von Covid-19-Patienten Infrastrukturen, Schutzkonzept und
-materialien sowie Personalbestände der Gesundheitsversorgung bereitgestellt haben, die nicht über die bestehenden Abgeltungssysteme oder andere Abgeltungen gedeckt sind.

Regierungsrat rechnet nur mit Auszahlung von 13 bis 14 Millionen Franken

Er rechne damit, dass nicht der Maximalbetrag von 16,8 Millionen Franken ausbezahlt werde, sondern nur 13 bis 14 Millionen Franken, sagt SVP-Regierungsrat Urs Martin auf Anfrage. Der Thurgau wende restriktivere Kriterien an als andere Kantone.

Wie Susanna Schuppisser ausführt, beteiligt sich der Kanton Bern beispielsweise an den Ertragsausfällen von Spitälern bis zu einer Gewinnmarge (Ebitda) von 8 Prozent. «Wir zahlen nur, wenn sie keinen Gewinn auf Stufe Ebitda gemacht haben.»

Noch einschneidender sei, dass der Kanton Thurgau sich nur an Ertragsausfällen im Vergleich zum Vorjahr aus dem Kantonsanteil für Thurgauer beteiligt und dies auch nur bei den stationären Spitalkosten. Während die Krankenkassen Behandlungen in einer Arztpraxis oder ambulant im Spital abzüglich den Selbstbehalt vollständig übernehmen, zahlen sie an Spitalaufenthalte 45 Prozent. Der Kanton übernimmt 55 Prozent. Die Thurgauer Spitäler können also für die coronabedingten Ertragsausfälle nur 55 Prozent der normalen stationären Entschädigung beantragen. Die Ertragsausfälle aus dem vom Bundesrat verhängten Stopp für ambulante Behandlungen und der Anteil, den die Versicherer übernehmen, verbleibt als Ausfall bei den Spitälern.

Zusätzliche Unterstützung für die Spital Thurgau AG

Weil die Kantonsspitäler in Frauenfeld und Münsterlingen die Hauptlast der Bewältigung der Covid-19-Pandemie tragen und keine Kurzarbeitsentschädigung beantragen konnten, hat der Regierungsrat für die Spital Thurgau AG zusätzliche finanzielle Unterstützung gewährt. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Beitrag von 1,5 Millionen Franken.

Soweit die Bedingungen erfüllt sind, können folgende weiteren Einrichtungen Gesuche für die finanzielle Unterstützung einreichen: Herz-Neuro-Zentrum Bodensee, Klinik Seeschau, Venenklinik Bellevue Kreuzlingen, Klinik Schloss Mammern, Rehaklinik Dussnang, Geriatrische Rehabilitationsklinik Neutal Berlingen, Klinik St. Katharinental, Rehaklinik Zihlschlacht, Psychiatrische Dienste Thurgau und Clienia Littenheid sowie Klinik Aadorf.

Von den Spitälern habe er «nur positive Reaktionen» auf den vorgeschlagenen Auszahlungsmodus erhalten, sagte Martin, der dem Departement für Finanz- und Gesundheit vorsteht. Gesprochen werde von einem «fairen Mechanismus».

Die Entschädigungsregelung könne er erst genau beurteilen, wenn der Jahresabschluss 2020 vorliege, kommentiert Spital-Thurgau-CEO Marc Kohler. Für die Zeit bis Ende September entspreche das Vorgehen des Kantons im Wesentlichen der Methodik des Verbands der Schweizer Spitäler und sei nachvollziehbar.

Klinik Mammern erhält nichts und akzeptiert Entscheid

Die Klinik Schloss Mammern.

Die Klinik Schloss Mammern.

Olivia Hug

Die Klinik Schloss Mammern erhält keine Entschädigung, teilt Direktor Beat Oehrli mit. Seine Klink habe aufgrund von Covid-19 einen massiven Rückgang bei den ausserkantonalen Patienten erlitten. Der Kanton Thurgau vergüte aber nur Ertragsausfälle aufgrund eines Rückgangs bei den Thurgauer Patienten. Diese hätten aber in Mammern sogar noch zugenommen.

«Wir können diesen Entscheid akzeptieren, zumal die Spital Thurgau AG und das Herz-Neuro-Zentrum während dieser Zeit noch viel mehr gelitten haben.»

Im Moment unterstütze die Klinik Mammern die Spital Thurgau AG sogar noch personell.

Auch die Pflegeheime und Spitexorganisationen können mit Entschädigungen rechnen. Darüber wird noch verhandelt. Ebenso wird Mitte 2021 geprüft, welche Auswirkungen die aktuelle zweite Welle auf die Listenspitäler hat.

Arztpraxen konnten Kurzarbeit geltend machen

Mit keiner Entschädigung des Kantons können Arztpraxen rechnen. Laut Marcel Frei, Geschäftsführer des Frauenfelder Ärztezentrums Schlossberg, trafen die Auswirkungen von Corona und den beschlossenen Massnahmen die Ärzte je nach Fachrichtung ganz unterschiedlich stark und lang: «Wir haben eine merkliche Umsatzeinbusse zu erdulden, konnten aber im Gegensatz zu den Spitälern Kurzarbeit geltend machen, was zumindest die Kosten etwas reduzierte.»