Initiative fordert mehr Geld und Personal für Kliniken -
Das 2018 gestartete Volksbegehren für bessere Krankenhäuser ist unzulässig. Das hat am Donnerstag der Berliner Verfassungsgerichtshof entschieden.
Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Mindestausstattung aller Krankenhausbereiche mit Personal liege beim Bund und nicht beim Land, hieß es in dem Gerichtsbeschluss. Das Gericht schloss sich damit der Haltung des Berliner Senats an, der einen von der Initiative erarbeiteten Gesetzentwurf aus denselben Gründen als unvereinbar mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz eingestuft hatte.
Senat teilt die Ansichten der Initiative
Die Initiative "Gesunde Krankenhäuser", die auch von der Gewerkschaft Verdi mitgetragen wird, fordert unter anderem verbindliche Personalschlüssel in der Pflege und mehr Geld für Kliniken. Sie hatte ihren Gesetzentwurf 2018 mit 47.000 Unterstützerunterschriften bei der Innenverwaltung eingereicht und einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gestellt. Gut ein Jahr später lehnte der Senat das ab und rief den Verfassungsgerichtshof an.
Sowohl der Regierende Bürgermeister Michael Müller als auch Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) betonten indes mehrfach, dass sie die Anliegen der Initiative teilen.
Sendung: Abendschau, 21.01.2021, 19:30 Uhr