Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

Kabinett beschließt „Update für das Gesundheitswesen“

Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht für das dritte Digitalgesetz aus dem Hause Spahn. Laut Opposition löst der Gesetzentwurf die „grundsätzlichen Probleme“ aber noch nicht. Unter anderem müsse die Digitalkompetenz der Leistungserbringer gestärkt werden.

Margarethe UrbanekVon Margarethe Urbanek Veröffentlicht:
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn während der Pressekonferenz zum „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn während der Pressekonferenz zum „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“.

© dpa

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Damit sei der Weg frei für ein „weiteres Update für das Gesundheitswesen“, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung erklärte. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.

Mit dem dritten Digitalgesetz aus dem Hause Spahn, werde der bereits eingeschlagene Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens „konsequent weitergegangen“, so Spahn. „Unser Gesundheitswesen zeigt in der aktuellen Lage seine Leistungsfähigkeit. Wir dürfen uns nicht darauf ausruhen. Es gilt, das Gesundheitswesen fit zu machen für die 2020er Jahre.“

Videosprechstunde, DiPA, digitale Identität

Das soll unter anderem geschehen durch Digitale Pflegeanwendungen (DiPA), die – analog zu den „Apps auf Rezept“ – in die Erstattungsfähigkeit kommen sollen. Sie sollen Pflegebedürftige beispielsweise dabei unterstützen, den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern. Außerdem soll mit dem Gesetz der Zugang zur Videosprechstunde erleichtert werden. Spahn dazu: „Wir möchten es möglich machen, dass Patienten das Angebot noch besser wahrnehmen können. Dafür sollen über die Telefonnummer 116 117 künftig Termine zu Videosprechstunden vermittelt werden können.“ Gleichzeitig erhalte die Telematikinfrastruktur ein Update. Unter anderem werde es digitale Identitäten geben, mit denen Ärzte und Patienten sich während Videosprechstunden sicher identifizieren zu können.

Klein-Schmeink für mehr Digitalkompetenz

„Der Gesetzentwurf bügelt einige Versäumnisse der Vergangenheit aus, löst aber die grundsätzlichen Probleme nicht“, kommentiert Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzesentwurf. Es müsse nun darum gehen, „die Nutzer von den neu geschaffenen Angeboten zu überzeugen. Das kann nicht per Rechtsverordnung aus dem Ministerium funktionieren. Der Fokus muss viel stärker darauf liegen, die Nutzer einzubeziehen. Allen voran die Patienten müssen endlich systematisch in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden“. Zudem müsse die Digitalkompetenz von Patienten und Behandlern gefördert werden.

Spahn zur DiGA-Kritik

Im Rahmen der Pressekonferenz zum Kabinettsbeschluss ging Jens Spahn auch ein auf zuletzt unter anderem vom GKV-Spitzenverband in die Diskussion gebrachte Kritik zum Erstattungsverfahren für Digitale Gesundheitsanwendungen. Die Kassen hatten hier eine Art „Höchstpreis-Modell“ gefordert, um Wucherpreise zu verhindern, die die Kosten für die Kassen in die Höhe schießen lassen – teils ohne ausreichender Evidenz zum Nutzen der „Apps auf Rezept“.

Der Gesetzesentwurf sieht hier trotz der Kritik keine Änderungen vor. „Wir werden ohne Zweifel diese gesetzliche Regelung überarbeiten müssen“, so Spahn. Allerdings müsse man erst „einen größeren Erfahrungsrahmen gewinnen“. Anders als bei Arzneimittel, für die es bewährte und komplexe Verfahren gebe, müsse das System für DiGA und DiPA noch jeden Tag dazulernen.

Bisher sind erst zehn DiGA zugelassen; 50 sind nach Angaben Spahns noch im Zulassungsverfahren.

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert