Referenztarife 2021 für stationäre Spitalleistungen erlassen

Die Standeskommission hat in Weiterführung ihrer bisherigen Praxis beschlossen.

  • (Symbolbild: bigstock)

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Die Tarife geben an, wieviel der Kanton an die Kosten von Spitalleistungen zahlt, die bei einer freiwilligen stationären Behandlung in einem Spital erbracht werden, das nicht auf der Spitalliste des Kantons Appenzell Innerrhoden. steht.
Der Kanton Appenzell I.Rh. gewährleistet die stationäre Gesundheitsversorgung für seine Bevölkerung und erlässt hierfür eine Spitalliste. Für Behandlungen in Institutionen, die auf der Spitalliste figurieren, werden die versicherten Leistungen unter Anrechnung des Selbstbehalts der Versicherten durch die Krankenversicherung und den Wohnsitzkanton abgedeckt. Bei einer freiwilligen stationären Behandlung in einem Spital, das auf der Spitalliste eines anderen Kantons, nicht aber auf der Spitalliste des Wohnsitzkantons steht, erfolgt die Vergütung höchstens nach dem sogenannten Referenztarif. Dieser wird auf der Grundlage der Kosten einer entsprechenden Behandlung in einem Listenspital des Wohnsitzkantons festgesetzt. Liegt der Referenztarif tiefer als der Tarif des behandelnden Spitals, muss die behandelte Person die Tarifdifferenz selbst tragen, sofern sie dafür keine private Zusatzversicherung hat.
Die Standeskommission hat in Weiterführung ihrer bisherigen Praxis beschlossen, die tiefsten Tarife, die von den Leistungserbringern im Kanton mit einem Krankenversicherer für eine bestimmte Behandlung vereinbart wurden, als Referenztarife zu definieren. Nach diesem Kriterium wurden die Referenztarife für ausserkantonale stationäre Behandlungen im Jahr 2021 in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation festgelegt. Sie gelten ab dem 1. Januar 2021 und sind auf der Webseite des Kantons veröffentlicht.

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