Arbeitsrecht
Trotz negativem Bundesgerichtsentscheid: Luzerner Pflegepersonal hofft auf Entgegenkommen der Spitäler

In den meisten Schweizer Spitälern muss sich das Pflegepersonal ausserhalb der Arbeitszeiten umziehen. Dagegen haben sich Pflegerinnen bis vor Bundesgericht gewehrt. Ihre Beschwerde wird zwar abgewiesen. Das Urteil lässt aber Interpretationsspielraum offen.

Alexander von Däniken
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Bald ein Jahr ist es her, als das Gesundheitspersonal im ganzen Land Applaus erhielt. Das Klatschen ist längst verhallt, die politischen Forderungen sind aber aktueller denn je: Eine der wichtigsten sind bessere Arbeitsbedingungen. Dazu zählt, dass sich unter anderem Pflegefachkräfte in der Arbeitszeit umziehen dürfen. Bis jetzt ist das kaum der Fall, was vor allem im Schichtbetrieb zu hohen Belastungen führen kann, wie wir berichtet haben.