Datum: 08.02.2021

Neustart der Unabhängigen Patientenberatung als Stiftung der Zivilgesellschaft

Rechtsgutachten schlägt konkretes Stiftungsmodell vor

Pflegerin mit Seniorin

Quelle: photographee - fotolia.de

  • Gemeinsame Erklärung der Patienten- und Verbraucherorganisationen zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
  • Rechtsgutachten liefert Gesetzentwurf für ein Stiftungsmodell.
  • Patienten- und Verbraucherorganisationen fordern Anbindung der UPD an die Zivilgesellschaft und Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit.

Bereits im November 2020 forderten maßgebliche Patientenorganisationen inklusive des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) die Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) noch in dieser Legislaturperiode. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv liefert jetzt einen Vorschlag, wie das auch von der Politik favorisierte Stiftungsmodell konkret aussehen könnte.

„Gemeinsam mit den anderen Patientenorganisationen fordern wir die Politik dazu auf, die Unabhängige Patientenberatung nachhaltig und im Sinne der Patientinnen und Patienten aufzustellen. Eine privatrechtliche Stiftung, verantwortet von zivilgesellschaftlichen Organisationen, sichert ihre Neutralität und Unabhängigkeit. So können wir garantieren, dass die Probleme der Patienten im Gesundheitswesen in die relevanten Gremien der Gesundheitspolitik gelangen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Rechtsgutachten skizziert Stiftung Unabhängige Patientenberatung

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernd Andrick, Ruhr-Universität Bochum, schlägt eine konkrete Formulierung für ein Errichtungsgesetz vor. Der Gutachter empfiehlt insbesondere:

  1. dass Zweck der Stiftung die Förderung und Sicherung der Unabhängigen Patientenberatung sein soll,
  2. dass die Stiftung zur Erfüllung dieser Aufgabe einen jährlichen Zuschuss des Bundes erhalten soll,
  3. dass die Rechtsaufsicht über die Stiftung beim Bundesministerium für Gesundheit liegen soll.

Anknüpfend an den Zweck der Stiftung – die unabhängige Patientenberatung – soll laut Gutachten das Leitungsorgan mit Organisationen besetzt werden, die eine enge fachliche Nähe zur Patientenberatung haben. Dem würden insbesondere die maßgeblichen Patientenorganisationen gemäß 140f SGB V gerecht. In einem angemessenen Verhältnis zu den Patientenorganisationen solle schließlich der Bund als Stiftungsinitiator eingebunden werden.

Der vzbv ist überzeugt, dass unter dem Dach einer zivilgesellschaftlich verantworteten Stiftung eine neue UPD im Dienste der Patienten entstehen kann. Aus der Zivilgesellschaft heraus kann die UPD in Zukunft wieder ein sehr hohes Vertrauen genießen. Die Patientenorganisationen, zu denen auch der vzbv gehört, sind parteiisch für Patienten und garantieren die Weiterbearbeitung der Probleme in der Gesundheitspolitik und ihren Gremien. Deshalb muss die UPD in Zukunft wieder durch Patientenorganisationen verantwortet werden.

Hintergrund

Der Bundesrechnungshof hatte den gegenwärtigen Träger der UPD scharf kritisiert. Die aktuelle Förderperiode der UPD läuft bis zum 31.12. 2022. Damit eine Neuaufstellung der UPD gelingt, muss die Politik noch in dieser Legislaturperiode die Weichen dafür stellen.

Die vollständige Erklärung der Verbände finden Sie hier.
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Andrick finden Sie hier.
Die Forderung des vzbv zur UPD für die Bundestagswahl 2021 finden Sie hier.


 

Downloads

Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung | Gemeinsame Erklärung der Patientenorganisationen | Februar 2020

Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung | Gemeinsame Erklärung der Patientenorganisationen | Februar 2020

Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung | Gemeinsame Erklärung der Patientenorganisationen | Februar 2020

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Das Stiftungsmodell im Rahmen der Unabhängigen Patientenberatung | Gutachten im Auftrag des vzbv | Februar 2021

Das Stiftungsmodell im Rahmen der Unabhängigen Patientenberatung | Gutachten im Auftrag des vzbv | Februar 2021

Das Stiftungsmodell im Rahmen der Unabhängigen Patientenberatung | Gutachten im Auftrag des vzbv | Februar 2021

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